Philipp Mißfelder (CDU) pöbelt und hetzt wieder einmal herum. Augenscheinlich dient dieser Rundumschlag dazu, Schaden von seiner Person und der Partei abzuwenden. Aber worum geht es eigentlich?
Herr Mißfelder hat vor einigen Tagen ALG II-Empfänger in der Form verunglimpft, als dass ALG II-Empfänger angeblich die Tabak- und Alkoholindustrie ankurbeln würden. Im Klartext also; ALG II-Empfänger sind Säufer. Herr Mißfelder, nur zur Erinnerung, auch in diesem Absatz ist er immer noch in der CDU, rückt bisweilen nicht von seiner Äußerung ab, im Gegenteil, er vertritt sie immer noch und fordert nun, dass an ALGII-Empfänger nur noch Gutscheine ausgehändigt werden. Dies unter dem Deckmäntelchen des "Kinderschutzes". Da kann man eigentlich nur noch stutzen. Kennt Herr Mißfelder eigentlich die Gesetzeslage nicht oder warum fordert er etwas, was eigentlich schon Gang und Gebe ist? Das Gesetz sieht in Fällen von Alkohol- und Drogenmissbrauch, aber auch bei "unwirtschaftlichem Verhalten", wobei letzteres allerdings auch ein dehnbarer Begriff ist, die Vergabe von Gutscheinen vor. Das aber war schon bei der alten Sozialhilfe der Fall.
Prinzipiell ist das auch gut, schützt es doch Alkohol- und Drogenkranke. Allerdings hat die Vergabe von Gutscheinen auch den Nachteil, dass der Sozial-Datenschutz ausgehebelt wird. Oder geht es Lischen Müller, Kassiererin bei Lidl, etwas an, wer ALGII-Empfänger ist oder nicht? Ich bin sicher, nichts gegen Lieschen Müller, dass sich diese wichtige Information in der Nachbarschaft durch eine mögliche Unachtsamkeit schnell verbreiten kann. Herr Mißfelder, sie ahnen es schon, er ist immer noch in der CDU, will nur einen Keil zwischen Arbeitende und Erwerbslose treiben, in dem er unterstellt, dass ALG II-Empfänger insofern missbrauch betreiben, als dass sie die ihnen zustehenden Gelder für andere Zwecke missbrauchen.
Was den Missbrauch bei ALGII angeht, so werden prinzipiell falsche Zahlen durch die Medien verbreitet. Wer kennt nicht die Hetze aus der Bildzeitung, Sat1 und anderen privaten Sendern? Hierzu ist zu sagen, dass der Missbrauch verschwindend gering ist. Es gab eine sog. "kleine Anfrage" der "Die Linke." an die Bundesregierung. Diese Antwortete, dass der Missbrauch, Stand Ende Oktober 2008, gemessen durch Datenabgleich, bei 13859 "Überzahlungen" liegt. Dies verursachte einen Schaden von 7.736.983 Euro. Klingt auf den ersten Blick viel, ist es aber nicht. In Köln gibt es einen aktuellen Fall des CDU Mitglieds Bietman. Dieser hatte einen Beratervertrag [1], obwohl er wohl nie beraten hat, mit der Sparkasse Köln/Bonn. Dafür kassierte er 900.000 Euro. Jetzt frage ich Sie, Herr Mißfelder, wieviel Hartz-IV-Empfänger bedarf es, um einen solchen Schaden anzurichten, wie ein einzelnes CDU-Mitglied? Sollte man an Stelle von Gehältern und Diäten für CDU-Mitglieder nicht lieber Lebensmittelgutscheine vergeben? Mir scheint dies angebracht, denn Bietmänner gibt es nicht nur in der Kommunal-, sondern eben auch in der Landes- und Bundespolitik. Und bei den sog. Volksparteien soll Morbus Bietmann auch weit verbreitet sein. Da muss man nicht lange in die Zeit zurückgehen. Herr Mißfelder, treten Sie zurück! Als sog. Volksvertreter haben Sie versagt. (Ein Leserartikel von Berthold Bronisz, 25.02.2009)
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