Hartz IV: Wer zahlt den Zahnersatz

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Achtung bei Zahnersatz. Krankenkasse begleichen nur die Regelversorgung

Wer Arbeitslosengeld II bezieht und Zahnärtzlich versorgt werden muss, kann davon ausgehen, dass die Allgemeinen Krankenkassen eine Regelversorgung im vollen Umfang begleichen. Dennoch begleichen Krankenkassen nur noch die Regelversorgung auf der Grundlage der festgestellten Behandlungskosten, die 2006 festgelegt worden sind.

Was muss also beachtet werden:
Lassen Sie sich immer einen Kostenvoranschlag durch ihren Zahnarzt vorlegen. Die meisten Zahnärzte wollen Zusatzbehandlungen durchführen, die jedoch nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Machen Sie Ihren Zahnarzt darauf aufmerksam und verlangen Die eine Behandlung nach der Regelsatzverordnung. Den Kostenvorschlag müssen Sie bei einigen Krankenkassen erst vorlegen, bevor eine Behandlung durchgeführt werden kann.

In jedem Fall ist es wichtig, der Krankenkasse eine ALG II Bescheinigung, die Sozialhilfebescheinigung oder den BAföG Bescheid vorzulegen, damit Ihre Krankenkasse Bescheid weiß, dass Sie die Kosten nicht übernehmen können und von Zuzahlungen befreit sind. Fast alle Krankenkassen schicken Ihnen auch einen sog. Zuzahlungs- Befreiungsschein zu, der ausweist, dass Sie von Zuzahlungen befreit sind.

Wichtig: Bei Zahlungen, die nicht in der Medizinischen Regelsatzverordnung der Krankenkassen stehen, werden die Kosten NICHT übernommen. In diesem Falle würde man auf den Kosten "sitzen bleiben". (29.01.07)

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