Ein Witwer bekam zunächst eine große Witwerrente von rund 700 Euro monatlich. Nachträglich wurde sie jedoch auf nur noch gut 117 Euro reduziert, weil ein früherer Versorgungsausgleich seiner verstorbenen Ehefrau aus einer früheren Ehe später „total revidiert“ wurde.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat diese Kürzung kassiert und der Rentenversicherung sogar Mutwillenskosten auferlegt. (L 8 R 207/21)
Der konkrete Fall: Erst hohe Witwerrente, dann Absturz auf 117 Euro
Die Ehefrau des Klägers war vor der Ehe mit ihm schon einmal verheiratet und erhielt damals im Versorgungsausgleich Rentenanwartschaften ihres Ex-Mannes. Diese Entgeltpunkte steckten später in ihrer Regelaltersrente, die sie ab 2011 bezog.
Nach ihrem Tod im Oktober 2018 bewilligte die Rentenversicherung dem Kläger ab November 2018 eine große Witwerrente, die nach Neuberechnung (u.a. Kindererziehungszuschlag) bei etwa 705 Euro lag.
Totalrevision nach dem Ableben: Ex-Mann kippt den alten Versorgungsausgleich
Der geschiedene erste Ehemann beantragte kurz nach dem Ableben der Frau, den Versorgungsausgleich aus dem Jahr 1990 abzuändern – mit dem Ziel, dass gar kein Versorgungsausgleich mehr stattfindet. Die Familiengerichte gaben ihm Recht, mit Wirkung ab Dezember 2018.
Damit sollten die aus dem Versorgungsausgleich stammenden Entgeltpunkte bei der verstorbenen Frau praktisch „wegfallen“, obwohl sie die Rente zu Lebzeiten schon erhalten hatte.
Die Rentenversicherung kürzt – und beruft sich auf § 101 SGB VI
Die Rentenversicherung hob daraufhin den bisherigen Witwerrentenbescheid zur Höhe auf und berechnete ab April 2020 neu. Statt rund 45 Entgeltpunkten setzte sie nur noch gut 10 Entgeltpunkte an. Ergebnis: Der monatliche Zahlbetrag fiel auf 117,17 Euro.
Der Kläger hält dagegen: Besitzschutz für Hinterbliebenenrenten
Der Witwer argumentierte, dass seine Hinterbliebenenrente unmittelbar nach dem Ende der Rente seiner Frau begonnen habe. Genau für diese Konstellation gibt es einen Besitzschutz: Wenn die Hinterbliebenenrente spätestens innerhalb von 24 Monaten nach Ende der Rente des Verstorbenen beginnt, sollen mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte der „Vorrente“ zugrunde gelegt werden.
Der Kläger wollte daher die Witwerrente weiter auf Basis der Entgeltpunkte der Ehefrau vor der Abänderung.
Das LSG NRW gibt dem Witwer Recht: Kürzung war ohne Rechtsgrundlage
Das Landessozialgericht hob den Kürzungsbescheid auf. Nach Auffassung des Gerichts durfte die Rentenversicherung die Hinterbliebenenrente nicht über § 101 Abs. 3 SGB VI kürzen, weil diese Vorschrift auf die Rente der „leistungsberechtigten Person“ zielt und nicht direkt die Hinterbliebenenrente erfasst.
Entscheidend war zudem: Der Besitzschutz der Hinterbliebenenrente greift – und umfasst die gesamten persönlichen Entgeltpunkte, also auch die aus dem früheren Versorgungsausgleich.
Warum das Urteil für viele Hinterbliebene wichtig ist
Viele Witwen und Witwer erleben erst nach dem Todesfall, wie kompliziert Versorgungsausgleich, Rentenkonto und Hinterbliebenenrente zusammenhängen.
Das Urteil macht klar: Eine nachträgliche familiengerichtliche Abänderung des früheren Versorgungsausgleichs führt nicht automatisch dazu, dass eine laufende Hinterbliebenenrente zusammengestrichen werden darf. Für Betroffene kann das mehrere hundert Euro im Monat sichern.
Mutwillenskosten: Gericht rügt das Verhalten der Rentenversicherung
Besonders deutlich ist der Hinweis des Gerichts auf die Aussichtslosigkeit der Verteidigung. Der Senat hatte die Rentenversicherung vorab darauf hingewiesen, dass die Klage Erfolg haben dürfte und dies auch mit aktueller Rechtsprechung begründet.
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Trotzdem bestand die Rentenversicherung auf einem Urteil – und bekam dafür zusätzlich Mutwillenskosten auferlegt.
Was Betroffene daraus mitnehmen sollten
Wenn Ihre Witwen- oder Witwerrente wegen eines geänderten Versorgungsausgleichs plötzlich sinkt, lohnt sich eine genaue Prüfung. Entscheidend ist oft, ob die Hinterbliebenenrente zeitnah an eine bereits laufende Rente des Verstorbenen anschließt und damit Besitzschutz greift. Wichtig ist auch, ob die Rentenversicherung wirklich eine tragfähige Rechtsgrundlage für die Kürzung nennt.
FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Kann eine Witwen- oder Witwerrente wegen eines später geänderten Versorgungsausgleichs gekürzt werden?
Eine Kürzung ist nicht automatisch rechtmäßig, nur weil ein Familiengericht einen alten Versorgungsausgleich später abändert. Das Urteil zeigt, dass die Rentenversicherung dafür eine passende Rechtsgrundlage braucht und Besitzschutzregeln nicht einfach „überspielt“ werden dürfen.
Wenn Ihre Hinterbliebenenrente direkt an die Rente des Verstorbenen anschließt, kann genau dieser Schutz entscheidend sein.
Was bedeutet der Besitzschutz bei Hinterbliebenenrenten in der Praxis?
Wenn die Hinterbliebenenrente spätestens innerhalb von 24 Monaten nach dem Ende der Rente des Verstorbenen beginnt, sollen mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte weiter gelten.
Praktisch heißt das: Die Hinterbliebenenrente orientiert sich an der zuletzt gezahlten Rente des Verstorbenen, auch wenn später Streit um einzelne Bestandteile entsteht. Das kann starke Einbrüche der Hinterbliebenenrente verhindern.
Zählen beim Besitzschutz auch Entgeltpunkte aus einem Versorgungsausgleich?
Ja, nach der Linie, die das Gericht hier betont, umfasst der Besitzschutz die gesamte Zahl der persönlichen Entgeltpunkte der „Vorrente“. Eine Aufteilung in „geschützte“ und „nicht geschützte“ Entgeltpunkte ist danach nicht vorgesehen.
Genau das war für den Kläger entscheidend, weil ein Großteil der Entgeltpunkte aus dem früheren Versorgungsausgleich stammte.
Ab wann darf die Rentenversicherung überhaupt ändern, wenn ein Versorgungsausgleich nachträglich angepasst wird?
Das hängt stark davon ab, welche Rente betroffen ist und welche Vorschrift die Rentenversicherung heranzieht. Im entschiedenen Fall ging es um eine laufende Hinterbliebenenrente – und genau da sah das Gericht die von der Rentenversicherung genutzte Vorschrift als nicht passend an.
Betroffene sollten deshalb nicht nur auf das „Abänderungsdatum“ schauen, sondern auf die konkrete Begründung im Rentenbescheid.
Was sollte ich tun, wenn meine Hinterbliebenenrente plötzlich sinkt?
Sie sollten den Änderungsbescheid nicht einfach hinnehmen, sondern fristgerecht Widerspruch prüfen lassen. Besonders wichtig ist, ob Ihre Hinterbliebenenrente unmittelbar oder zeitnah nach der Rente des Verstorbenen begonnen hat und ob damit Besitzschutz greift.
Außerdem lohnt es sich, die Berechnung der Entgeltpunkte und die angegebene Rechtsgrundlage sauber zu kontrollieren.
Fazit: Hinterbliebenenrente darf nicht einfach „wegkalkuliert“ werden
Das Urteil ist ein wichtiges Signal für Hinterbliebene: Eine nachträgliche Totalrevision eines alten Versorgungsausgleichs bedeutet nicht automatisch, dass die Witwen- oder Witwerrente auf ein Minimum schrumpfen darf.
Entscheidend ist der Besitzschutz, der die zuletzt zugrunde gelegten Entgeltpunkte absichert und damit den bisherigen Lebensstandard schützen soll. Wer eine drastische Kürzung bekommt, sollte die Begründung nicht nur lesen, sondern rechtlich prüfen lassen – hier ging es um mehrere hundert Euro monatlich.




