4 wichtige Änderungen bei der Witwenrente seit Juli 2024

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Zum 1. Juli 2024 treten zahlreiche wichtige Änderungen für Rentnerinnen und Rentner in Kraft, die eine Witwen- oder Witwerrente beziehen. Diese Neuerungen betreffen sowohl die Höhe der Renten als auch spezifische Freibeträge und Zuschläge.

In diesem Artikel erläutern wir die wesentlichen Anpassungen und was Sie als Betroffene unbedingt wissen müssen.

Welche Änderungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft?

Am 1. Juli 2024 werden die Renten für Witwen und Witwer um 4,57 % erhöht. Diese Anpassung betrifft etwa 5 Millionen Hinterbliebene in Deutschland. Diese Erhöhung spiegelt sich direkt in der Bruttorente wider, was bedeutet, dass jede betroffene Person ab diesem Datum mehr Geld erhält. Die individuelle Rentenerhöhung kann allerdings variieren und hängt von den jeweiligen Umständen ab.

Wie wird der Einkommensfreibetrag angepasst?

Ein wichtige Punkt der Änderungen ist die Anhebung des Einkommensfreibetrags. Ab Juli 2024 wird der bundeseinheitliche Freibetrag auf 1038,50 Euro netto pro Monat angehoben.

Dies entspricht einem Bruttoeinkommen von etwa 1730 Euro monatlich. Mit diesem Freibetrag wird sichergestellt, dass Einkünfte bis zu dieser Höhe nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet werden.

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Gibt es Unterschiede zwischen Ost und West?

Endlich gibt es eine Vereinheitlichung der Freibeträge. Unabhängig davon, ob die Rentner in den neuen oder alten Bundesländern leben, gilt nun der gleiche Freibetrag. Dies ist ein bedeutender Schritt hin zu einer gerechteren Behandlung aller Rentnerinnen und Rentner in Deutschland.

Welche weiteren Freibeträge werden angepasst?

Neben dem allgemeinen Einkommensfreibetrag wird auch der Kinderfreibetrag bei der Einkommensanrechnung erhöht. Ab dem 1. Juli 2024 beträgt dieser 220,19 Euro monatlich. Dieser Freibetrag gilt allerdings nur, wenn das Kind der Witwe oder des Witwers selbst Anspruch auf eine Waisenrente hat.

Was bedeutet der neue Rentenzuschlag?

Eine weitere bedeutende Neuerung ist der extra Rentenzuschlag von bis zu 7,5 % für Witwen und Witwer, deren Hinterbliebenenrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat.

Dieser Zuschlag wird gewährt, wenn der verstorbene Ehegatte zum Zeitpunkt seines Todes keine Rente bezogen hat oder ein bestimmtes Lebensalter nicht erreicht hat. Die Auszahlung dieses Zuschlags erfolgt erstmals zwischen dem 10. und 20. Juli 2024 und ist bis Ende November 2025 befristet.

Wird der Rentenzuschlag angerechnet?

Eine wichtige Information für Rentenbezieher ist, dass der extra Rentenzuschlag nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet wird. Dies bedeutet, dass der Zuschlag zusätzlich zur bestehenden Rente ausgezahlt wird und diese nicht reduziert. Diese Regelung gilt jedoch nur bis November 2025.

Was passiert mit Unfall-Hinterbliebenenrenten?

Auch die Unfall-Hinterbliebenenrenten, die aus der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) gezahlt werden, werden ab Juli 2024 um 4,57 % erhöht. Die Anpassungsmitteilungen hierzu erhalten die Betroffenen von ihrer Unfallversicherung oder über den Postrentenservice.

Wie wirkt sich die Rentenerhöhung auf andere Sozialleistungen aus?

Eine Erhöhung der Witwen- oder Witwerrente hat auch Auswirkungen auf andere Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und Wohngeld. Diese Leistungen werden in der Regel um den erhöhten Rentenbetrag gekürzt, da die Rente als Einkommen angerechnet wird.

Zusammenfassung

Die zum 1. Juli 2024 in Kraft tretenden Änderungen bringen für viele Rentnerinnen und Rentner spürbare Verbesserungen mit sich. Insbesondere die Erhöhung der Renten um 4,57 % und die Anhebung der Einkommensfreibeträge sorgen dafür, dass mehr Netto vom Brutto übrig bleibt. Der extra Rentenzuschlag bietet zusätzlich finanzielle Entlastung für eine begrenzte Zeit.