Eine Mutter darf ihren achtjรคhrigen Sohn in der Reha begleiten, auf Kosten der Rentenkasse. Voraussetzung dafรผr ist eine medizinische Notwendigkeit. So entschied das Sozialgericht Gieรen (S 4 R 284/12 ER).
Inhaltsverzeichnis
Rentenversicherung bewilligt sechswรถchige Kur
Der Sohn litt an Neurodermitis und psychischen Stรถrungen. Um diese zu behandeln, bewilligte die Deutsche Rentenversicherung eine sechswรถchige Kur in einer bayrischen Fachklinik fรผr Kinder und Jugendliche.
Mutter hรคlt Reha ohne ihre Begleitung fรผr unmรถglich
Die Mutter wollte den Jungen begleiten und begrรผndete dies damit, dass fรผr ihren Sohn eine Reha allein nicht mรถglich sei. Er habe starke รngste und sei deswegen in psychotherapeutischer Behandlung.
Sie ergรคnze diese Argumente damit, dass bei Eltern betroffener Kinder eine Neurodermitis-Schulung sehr wichtig sei.
Kinderarzt sieht ohne Mutter die Kur gefรคhrdet
Sie stรผtzte die Notwendigkeit, die Reha zu begleiten, auf รคrztliche Befunde. Der Kinderarzt des Jungen bescheinigte, dass der Kurerfolg des Jungen ohne Begleitung der Mutter gefรคhrdet sei. Die Psychotherapeutin (und Fachรคrztin fรผr Allgemeinmedizin) empfahlt sogar, die Reha nicht durchzufรผhren, wenn die Mutter nicht dabei sein konnte.
Fachklinik sichert laut Rentenkasse eine gute Betreuung
Die Rentenversicherung lehnte es dennoch ab, die Kosten fรผr die Begleitung der Mutter zu รผbernehmen. Denn erstens kรถnnte sie Kosten fรผr Kindesbegleitung nur in besonderen Ausnahmefรคllen รผbernehmen, wie bei Schwerstbehinderten.
Rentenkasse weigert sich, Begleitung aus psychosozialen Grรผnden zu bezahlen
Ansonsten wรผrden die Kosten fรผr die Begleitung der Eltern nur im Vorschulalter รผbernommen. Psychosoziale Grรผnde allein rechtfertigten keine รbernahme der Kosten. Zweitens sei in der Fachklinik eine gute Betreuung des Sohnes gewรคhrleistet.
Die Mutter klagt vor dem Sozialgericht
Die Mutter klagte vor dem Sozialgericht Gieรen, um ihren Anspruch durchzusetzen und hatte Erfolg. Hier fรผhrte sie aus, ihr Sohn leide bereits jetzt unter der Situation, dass er womรถglich allein fahren mรผsse.
Allein in der Klinik zu sein kann Trauma verursachen
Er habe deshalb Schlafstรถrungen, die seinen Trennungsรคngste noch verstรคrkten. Ein Aufenthalt in der Klinik ohne ihre Begleitung kรถnne ihren Sohn traumatisieren. Ihr Sohn sei bereits in der dritten Klasse und schaffe es trotzdem nicht allein zu Schule zu gehen. Der Grund seien seine starken รngste.
Einschรคtzung des Kinderarztes hat ein besonderes Gewicht
Die Richter erklรคrten, dass die Begleitung bei einer Reha nicht auf schwerstbehinderte Kinder beschrรคnkt sei. Es reiche vielmehr aus, wenn medizinische Grรผnde eine solche Begleitung erzwingen wรผrden.
Um dies zu beurteilen habe die Stellungnahme des behandelnden Kinderarztes ein besonderes Gewicht. Dieser kenne die Situation des Jungen und verfรผge als Facharzt fรผr Kinder- und Jugendheilkunde รผber besondere Sachkunde.
Die Richter sehen zwingende medizinische Grรผnde fรผr eine Begleitung
Nach der Auffassung des Kinderarztes sei der Erfolg der Kur gefรคhrdet, wenn die Mutter ihren Sohn nicht begleite. Das Argument der Rentenversicherung, dass die Fachklinik eine gute Betreuung gewรคhrleiste, รผberzeugte die Richter nicht.
Null Ermessensspielraum fรผr die Rentenversicherung
Die Richter erklรคrten auch, dass die Rentenversicherung keinerlei Spielraum habe, in deisem Fall nach Ermessen zu entscheiden, da der Erfolg der Reha-Maรnahme ohne Begleitung durch die Mutter in Frage stehe. Das Ermessen der Versicherung sei insofern auf Null reduziert.
Nur mit Begleitung ist eine erfolgreiche Behandlung mรถglich
Nur die รbernahme der Unterbringungskosten fรผr eine Begleitperson stรผnden im Einklang, mit dem Ziel, durch eine stationรคre Heilbehandlung die Gesundheit wesentlich zu verbessern oder wiederherzustellen.
Die Rentenkasse muss die Kosten fรผr die Mutter รผbernehmen
Deshalb verpflichteten die Richter die Rentenkasse, die Kosten fรผr die Begleitung der sechswรถchigen Kur durch die Mutter zu รผbernehmen.




