Schwerbehinderung: GdB Klage gescheitert – Gericht erkennt chronische Schmerzen nicht an

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Chronische Schmerzen allein reichen nicht für einen höheren Grad der Behinderung: Eine 66-jährige Frau scheitert mit ihrer Klage auf Anerkennung einer Schwerbehinderung. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bleibt bei einem GdB von 40 und setzt damit ein deutliches Signal für Betroffene mit ähnlichen Diagnosen.

Klage auf Schwerbehinderung bleibt erfolglos

Eine Frau aus Baden-Württemberg, geboren 1953, kämpfte erfolglos um eine Einstufung als schwerbehindert. Bereits 2016 war ihr durch das Landratsamt Rastatt ein Grad der Behinderung (GdB) von 30 zugesprochen worden – ein Wert, der weder steuerliche Vorteile noch besonderen Kündigungsschutz garantiert. Ziel der Klägerin war die Erhöhung des GdB auf 50, was rechtlich als Schwerbehinderung gilt.

Die Begründung: Ihr Gesundheitszustand habe sich stark verschlechtert. Neben einer entzündlich-rheumatischen Gelenkerkrankung litten sie unter chronischen Schmerzen, degenerativen Wirbelsäulenveränderungen sowie einer reaktiven Depression.

Gericht: Nur geringe funktionelle Einschränkungen nachweisbar

Sowohl das Sozialgericht Karlsruhe als auch in zweiter Instanz das Landessozialgericht Baden-Württemberg lehnten eine GdB-Erhöhung ab. Zwar wurden die Beschwerden der Klägerin nicht grundsätzlich infrage gestellt, entscheidend war jedoch deren tatsächliche Auswirkung auf den Alltag.

Laut medizinischer Gutachten zeigten sich:

  • Nur leichte Entzündungszeichen an Händen und Fingern
  • Keine nennenswerten Einschränkungen an Beinen oder Füßen
  • Geringe Bewegungsdefizite, die Alltagstätigkeiten kaum beeinträchtigen

Die degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule wurden als altersentsprechend eingestuft und mit einem Einzel-GdB von 10 bewertet. Auch die psychische Belastung durch die reaktive Depression und Schmerzstörung wurde nur als leicht bis mittelgradig eingeschätzt.

Ergebnis: Statt des angestrebten GdB von 50 erkannten die Gerichte einen GdB von 40 an – zu wenig für den Status der Schwerbehinderung.

Höherer GdB nur bei schwerwiegenderen Einschränkungen

Das Urteil verdeutlicht die Anforderungen an eine erfolgreiche GdB-Erhöhung. Grundsätzlich muss eine nachhaltige und erhebliche Verschlechterung der gesundheitlichen Situation nachgewiesen werden. Laut den Richtlinien des Versorgungsmedizinischen Grundsatzes genügt es nicht, Symptome oder subjektive Beschwerden zu schildern – ausschlaggebend sind objektivierbare Einschränkungen in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Bedeutung medizinischer Gutachten nimmt zu

Immer wieder zeigt sich: Detaillierte und aktuelle Gutachten sind entscheidend für den Erfolg eines Antrags auf GdB-Erhöhung. Gerade bei komplexen Erkrankungen mit psychischer Komponente oder chronischen Schmerzen wird die Einschätzung der Auswirkung auf die Lebensführung zur zentralen Bewertungsgrundlage.

Pauschale Atteste oder veraltete Diagnosen können die Erfolgsaussichten erheblich schmälern.

Tipps für Betroffene

Betroffene sollten darauf achten, ihre gesundheitlichen Einschränkungen regelmäßig durch Fachärztinnen und Fachärzte dokumentieren zu lassen. Dabei ist es besonders wichtig, dass auch psychische Begleiterkrankungen, wie depressive Verstimmungen oder stressbedingte Belastungen, ausdrücklich erfasst werden.

Es kann auch sinnvoll sein, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen – zum Beispiel durch spezialisierte Rentenberater, die mit den Anforderungen und Abläufen bei GdB-Verfahren vertraut sind.

Welche Vorteile bringt ein GdB von 50?

Ein GdB von 50 ist mehr als ein bürokratischer Status. Er ermöglicht:

  • Steuervergünstigungen (z. B. Pauschbeträge)
  • Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis
  • Zusatzurlaub (meist 5 Tage pro Jahr)
  • Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr

Für viele Betroffene bedeutet der Schwerbehindertenstatus also eine erhebliche finanzielle und soziale Entlastung.