Antrag auf Arbeitslosengeld erst nach persönlichen Erscheinen
Wenn man sich Arbeitslos (ALG I) oder einen Ansruch auf Hartz IV stellt, muss man persönlich bei der Arbeitsagentur erscheinen. Dies geht aus einem neuen Urteil hervor, dass das Landessozialgericht SG Rheinland-Pfalz gefällt hat. Eine telefonische, postalische oder gar eine einfache Email- Arbeitslos- Meldung reicht nicht aus!
Erst wenn man persönlich in der Arbeitsagentur erscheint, wird der Antrag auf Arbeitslosengeld I oder auf Arbeitslosengeld II gewährt bzw. beschieden. Der Anspruch auf die Sozialleistung besteht erst ab dem Zeitpunkt des persönlichen Erscheinens. In dem Urteil heißt es außerdem: "Eine fehlende persönliche Arbeitslosmeldung kann nicht über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch vorverlegt werden."
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