Hausbesuch durch das Amt- Urteil

Wenn die ARGE eine Wohnung eines Hartz 4 Leistungsempfänger/in von ALG 2 zu Kontrollzwecken betreten, reicht ein nicht vorher deffinierter Verdacht auf Leistungsmissbrauch nicht aus! Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen hervor.

L 7 AS 1/06 ER und L 7 AS 13/06

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