Lesedauer < 1 MinuteWenn die ARGE eine Wohnung eines Hartz 4 Leistungsempfänger/in von ALG 2 zu Kontrollzwecken betreten, reicht ein nicht vorher deffinierter Verdacht auf Leistungsmissbrauch nicht aus! Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen hervor.
L 7 AS 1/06 ER und L 7 AS 13/06
- รber den Autor
- Letzte Beitrรคge des Autors
Sebastian Bertram ist gelernter Sozialarbeiter und hat รผber 10 Jahre eine therapeutische Einrichtung geleitet. Er ist Grรผnder und Hauptverantwortlicher von Gegen-Hartz.de. Seine Hauptthemen sind Sozialrecht, Gesellschaftsrecht und Politik. Sebastian ist aktiv in der Erwerbslosenberatung.