Wohngeldgrenze wird ab 2027 erhöht: Kein Anspruch unter 15 Euro

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Bei neuen Wohngeldberechnungen sollen Beträge zwischen zehn und 14 Euro ab 2027 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auslösen. Die Bundesregierung will die bisherige Anspruchsschwelle von zehn auf 15 Euro anheben.

Ein errechneter Betrag von zwölf oder 14 Euro würde dann nicht lediglich gekürzt. Der Wohngeldanspruch würde vollständig entfallen.

Wichtig ist: Die Änderung ist noch nicht beschlossen. Bereits bewilligte Zahlungen sollen zudem nicht automatisch zum Jahreswechsel eingestellt werden.

Was gilt beim Wohngeld bisher?

Nach dem geltenden § 21 Wohngeldgesetz besteht kein Anspruch, wenn das errechnete Wohngeld weniger als zehn Euro monatlich betragen würde. Ein Betrag von neun Euro wird deshalb schon heute nicht bewilligt.

Ab genau zehn Euro kann dagegen ein Anspruch bestehen. Das gilt auch für monatliche Beträge von elf, zwölf, 13 oder 14 Euro.

Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Gesamteinkommen, der Haushaltsgröße und der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung. Auch die Mietstufe am Wohnort fließt in die Berechnung ein.

Was soll sich ab 2027 ändern?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine neue Fassung des § 21 WoGG vor. Danach soll kein Wohngeldanspruch mehr bestehen, wenn der errechnete Betrag weniger als 15 Euro monatlich beträgt.

Betroffen wären somit Haushalte mit einem rechnerischen Wohngeldbetrag zwischen zehn und 14 Euro. Ein Betrag von genau 15 Euro bliebe nach dem Wortlaut des Entwurfs erhalten.

Rechtslage Anspruch besteht ab
Geltendes Wohngeldrecht 10 Euro monatlich
Geplante Regelung ab 2027 15 Euro monatlich

Eine Aufstockung kleinerer Beträge auf 15 Euro ist nicht vorgesehen. Ergibt die Berechnung beispielsweise 14 Euro, würde der Anspruch vollständig entfallen.

Bis zu 168 Euro Wohngeld im Jahr könnten verloren gehen

Der finanzielle Verlust hängt vom errechneten Monatsbetrag ab. Bei zwölf Euro monatlich wären es bei einem unveränderten Anspruch über zwölf Monate insgesamt 144 Euro.

Bei 14 Euro monatlich gingen innerhalb eines Jahres 168 Euro verloren. Gerade für Menschen mit einem sehr knappen Einkommen kann auch ein solcher Betrag im Alltag spürbar sein.

Betroffen wären vor allem Haushalte, deren Einkommen nur knapp unter der bisherigen Wohngeldgrenze liegt. Schon geringe Veränderungen bei Einkommen, Miete oder Haushaltsgröße können darüber entscheiden, ob 14 oder mindestens 15 Euro errechnet werden.

Warum soll die Grenze angehoben werden?

Die Bundesregierung bezeichnet die Untergrenze in ihrer Begründung als Bagatellgrenze. Sehr geringe Wohngeldbeträge würden den Zweck der Leistung nur unzureichend erfüllen.

Zugleich soll die Änderung die Wohngeldbehörden entlasten. Auch niedrige Beträge verursachen Berechnungen, Bescheide, Zahlungen und mögliche Änderungsverfahren.

Warum sich eine genaue Berechnung weiterhin lohnt

Das Ergebnis der Wohngeldberechnung kann sich verändern, wenn das Einkommen sinkt, die berücksichtigungsfähige Miete steigt oder sich die Zahl der Haushaltsmitglieder ändert. Auch Freibeträge und gesetzliche Abzüge beeinflussen die Höhe.

Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einem Pflegegrad sollten deshalb prüfen, ob alle Vergünstigungen berücksichtigt wurden. Werden bisher übersehene Freibeträge oder Abzüge einbezogen, kann der berechnete Betrag die geplante Anspruchsschwelle von 15 Euro erreichen.

Betroffene sollten nicht allein wegen des Ergebnisses eines unverbindlichen Online-Rechners auf einen Antrag verzichten. Verbindlich entscheidet nur die zuständige Wohngeldbehörde anhand der eingereichten Angaben und Nachweise.

Wie sich Einkommen, Miete und Haushaltsgröße auf die Leistung auswirken, erklärt der interne Ratgeber zur Berechnung des Wohngeldes.

Laufende Bewilligungen sollen geschützt bleiben

Wurde das Wohngeld vor dem 1. Januar 2027 bewilligt und reicht der Bewilligungszeitraum in das Jahr 2027 hinein, soll grundsätzlich der bereits festgesetzte Betrag weitergezahlt werden. Das gilt bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums.

Damit könnten auch Haushalte zunächst geschützt sein, die monatlich nur zehn bis 14 Euro erhalten. Ihre Zahlung würde nicht allein wegen des Jahreswechsels sofort entfallen.

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Anders kann es aussehen, wenn die Behörde wegen veränderter Verhältnisse neu entscheiden muss. Spätestens im nächsten Bewilligungszeitraum wäre die geplante Anspruchsschwelle von 15 Euro zu beachten, sofern das Gesetz unverändert beschlossen wird.

Auch offene Anträge können geschützt sein

Der Entwurf enthält außerdem eine Regelung für Anträge, über die bis zum 31. Dezember 2026 noch nicht entschieden wurde. Für die Zeit bis Ende 2026 soll das bisherige Recht gelten.

Führt die Berechnung nach dem neuen Recht ab Januar 2027 zu einem niedrigeren Wohngeld, soll grundsätzlich der für Dezember 2026 ermittelte höhere Betrag erhalten bleiben. Dieser Schutz soll für den restlichen Bewilligungszeitraum gelten.

Entscheidend ist damit nicht nur das Datum des Bescheids. Auch der Zeitpunkt des Antrags und der Beginn des Bewilligungszeitraums können wichtig sein.

Weitere vorgesehene Einschnitte erklärt der Beitrag Wohngeld-Kürzung: Diese Änderungen treffen Mieter.

Die Neuregelung ist noch nicht beschlossen

Die Bundesregierung hat den Entwurf beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet. Das parlamentarische Verfahren ist jedoch noch nicht beendet.

Die Anspruchsschwelle kann im weiteren Verfahren verändert oder wieder gestrichen werden. Erst nach der Verabschiedung und Veröffentlichung steht fest, welche Regelung tatsächlich gilt.

Nach dem bisherigen Entwurf soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis dahin bleibt es bei der geltenden Grenze von zehn Euro.

Beispiel aus der Praxis

Eine alleinlebende Rentnerin erhält nach der Wohngeldberechnung monatlich 13 Euro. Bei unveränderten Verhältnissen sind das über zwölf Monate insgesamt 156 Euro.

Nach geltendem Recht kann dieser Betrag bewilligt werden, weil er nicht unter zehn Euro liegt. Nach der geplanten Regelung würde er dagegen keinen Anspruch mehr auslösen.

Sinkt das anrechenbare Einkommen der Rentnerin später oder steigt ihre berücksichtigungsfähige Miete, kann das Ergebnis höher ausfallen. Erreicht das Wohngeld mindestens 15 Euro, wäre nach dem Entwurf wieder ein Anspruch möglich.

Fragen und Antworten zur geplanten Wohngeldgrenze

Wird Wohngeld unter 15 Euro schon heute abgelehnt?

Nein. Derzeit entfällt der Anspruch nur, wenn das errechnete Wohngeld weniger als zehn Euro monatlich beträgt. Beträge von zehn bis 14 Euro können noch bewilligt werden.

Ist die neue Grenze bereits beschlossen?

Nein. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetzgebungsverfahren noch abschließen.

Was passiert bei einem errechneten Wohngeld von 14 Euro?

Nach dem Entwurf würde kein Wohngeldanspruch mehr bestehen. Der Betrag würde nicht auf 15 Euro erhöht.

Bleibt ein Betrag von genau 15 Euro erhalten?

Ja. Der Entwurf schließt nur Beträge aus, die weniger als 15 Euro monatlich betragen. Genau 15 Euro liegen nicht unter dieser Grenze.

Werden laufende Zahlungen zum 1. Januar 2027 sofort eingestellt?

Grundsätzlich nicht. Bereits vor dem Jahreswechsel bewilligtes Wohngeld soll bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums weitergezahlt werden. Eine neue Berechnung wegen veränderter Verhältnisse kann jedoch zu einem anderen Ergebnis führen.

Was gilt bei einem Ende 2026 noch nicht entschiedenen Antrag?

Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2026 soll das bisherige Recht gelten. Führt das neue Recht ab Januar zu einem niedrigeren Betrag, enthält der Entwurf einen Schutz für den höheren Dezemberbetrag.

Sollte bei einem niedrigen Betrag trotzdem ein Antrag gestellt werden?

Ja, eine genaue Prüfung kann sich lohnen. Unverbindliche Rechner erfassen möglicherweise nicht alle Freibeträge und Abzüge. Verbindlich entscheidet ausschließlich die Wohngeldbehörde.

Quellen

Geltende Rechtslage: § 21 Wohngeldgesetz

Geplante Änderung: Bundesratsdrucksache 474/26 vom 14. August 2026