Wohngeld wird neu berechnet: Viele Haushalte könnten den Anspruch verlieren

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Wohngeld-Kürzung kommt näher: Koalition weist Stopp-Anträge zurück

Die geplante Wohngeldkürzung ab 2027 ist politisch wahrscheinlicher geworden. Das Bundeskabinett billigte den Gesetzentwurf am 6. Juli 2026. Zwei Tage später lehnten CDU/CSU und SPD im zuständigen Bundestagsausschuss zwei Anträge ab, mit denen Linke und Grüne die Einschnitte stoppen wollten.

Wichtig ist jedoch: Über den Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Ausschuss damit noch nicht abgestimmt. Gegenstand des Votums waren eigenständige Oppositionsanträge. Die Kürzungen sind deshalb weiterhin nicht geltendes Recht.

Kabinett stellt die Weichen für weniger Wohngeld

Das Kabinett hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“ auf den Weg gebracht. Nach der Mitteilung der Bundesregierung zum Kabinettsbeschluss soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Die Regierung verbindet Änderungen im Antragsverfahren mit deutlichen Einsparungen. Vorgesehen sind eine ausgesetzte Erhöhung, eine halbierte dauerhafte Heizkostenkomponente und eine strengere Berechnungsformel. Die Bundesregierung räumt selbst ein, dass dadurch Menschen aus dem Wohngeldbezug herausfallen werden.

Der politische Schritt ist erheblich. Vor dem 6. Juli lag lediglich ein Entwurf des zuständigen Ministeriums vor, nun steht die Bundesregierung als Ganzes hinter dem Vorhaben. Bis zu einer wirksamen Gesetzesänderung fehlen jedoch noch die Beratungen im Parlament, die Zustimmung des Bundesrates und die Verkündung.

Drei Änderungen drücken den Wohngeldanspruch

Nach § 43 des Wohngeldgesetzes werden wichtige Rechengrößen alle zwei Jahre an die Miet- und Preisentwicklung angepasst. Die nächste Fortschreibung wäre zum 1. Januar 2027 fällig, soll nach dem Entwurf aber einmalig ausbleiben. Haushalte verlieren damit keine schon ausgezahlte Erhöhung, erhalten jedoch den vorgesehenen Ausgleich für gestiegene Mieten und Verbraucherpreise nicht.

Zugleich soll die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert werden. Bei einem Einpersonenhaushalt würde dieser Teil von 96 Euro auf 48 Euro sinken, während der CO₂-Anteil von 14,40 Euro bestehen bliebe. Der gesamte pauschale Heizkostenbetrag fiele dadurch von 110,40 Euro auf 62,40 Euro, wie die Berechnung zur geplanten Heizkostenkürzung zeigt.

Der dritte Eingriff betrifft die Wohngeldformel. Im veröffentlichten Entwurf wird der Rechenwert „c“ für sämtliche Haushaltsgrößen um 58 Prozent erhöht. In der Praxis bewirkt dies, dass das Einkommen den Anspruch stärker mindert und vor allem Haushalte im oberen Bereich der bisherigen Einkommensspanne weniger oder kein Wohngeld mehr erhalten.

Hinzu kommt eine neue Untergrenze. Ergäbe die Berechnung weniger als 15 Euro Wohngeld im Monat, soll künftig kein Anspruch bestehen. Diese Grenze trifft gerade Haushalte, die nach der verschärften Formel nur noch einen kleinen Restbetrag erreichen.

Die Einsparung wächst mit auslaufenden Bescheiden

Der veröffentlichte Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums rechnet für 2027 mit Minderausgaben von jeweils 738 Millionen Euro bei Bund und Ländern. Ab 2029 sollen beide Seiten jeweils rund 1,08 Milliarden Euro jährlich weniger für Wohngeld ausgeben.

Die volle Wirkung tritt nicht sofort ein, weil laufende Bewilligungen grundsätzlich geschützt bleiben. Erst wenn diese Bescheide nach und nach enden, werden immer mehr Haushalte nach den geplanten Regeln berechnet.

Für 2029 erwartet der Entwurf zugleich, dass 74.000 Haushalte in Leistungen nach dem SGB II und 89.000 Haushalte in Leistungen nach dem SGB XII wechseln. Damit würden 163.000 Haushalte nicht mehr durch Wohngeld aus der Grundsicherung herausgehalten. Die möglichen Folgen dieses Wechsels werden im Beitrag über Wohngeldverlust und Grundsicherung ausführlich erklärt.

Koalition lehnt beide Stopp-Anträge ab

Am 8. Juli 2026 befasste sich der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen mit zwei Anträgen der Opposition. Nach dem Bericht des Deutschen Bundestages stimmten CDU/CSU und SPD gegen beide Vorlagen.

Die Linke wollte die Bundesregierung auffordern, die Kürzungspläne aufzugeben. Die Grünen verlangten unter anderem, die angekündigte Einsparung von einer Milliarde Euro zurückzunehmen, die regelmäßige Wohngelderhöhung beizubehalten und die Heizkostenpauschale nicht zu kürzen.

Grüne und Linke unterstützten beide Anliegen, die AfD enthielt sich. Das Abstimmungsverhalten zeigt, dass die Koalitionsfraktionen die Kürzungslinie der Bundesregierung derzeit mittragen. Eine offene Abweichung der SPD-Fraktion von der SPD-geführten Baupolitik ist im Ausschuss ausgeblieben.

Was das Ausschussvotum bedeutet – und was nicht

Verfahrensstand Bedeutung für die Kürzung
Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf und den geplanten Start am 1. Januar 2027 festgelegt.
Ausschussvotum vom 8. Juli 2026 Die Koalition hat zwei Forderungen nach einem Stopp zurückgewiesen. Über den Regierungsentwurf selbst wurde dabei nicht entschieden.
Weitere Gesetzesberatung Bundestag und Bundesrat können den Entwurf noch verändern oder ablehnen. Der vorliegende Entwurf setzt die Zustimmung des Bundesrates voraus.
Inkrafttreten Die Kürzungen gelten erst nach Abschluss des Verfahrens und einer Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Das Ausschussvotum beseitigt also politischen Widerstand nicht, zeigt aber die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. CDU/CSU und SPD verfügen dort über die Stimmen, um den Regierungsentwurf zu beschließen, sofern die Koalition geschlossen bleibt.

Offen bleibt vor allem die Haltung des Bundesrates. Das Wohngeld wird je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert, während die Kommunen die Anträge bearbeiten. Mehrere Länder haben die geplanten Einschnitte kritisiert, sodass das weitere Verfahren nicht als Formsache behandelt werden kann.

Union und SPD verteidigen den Sparkurs

Die CDU/CSU verwies im Ausschuss auf die angespannte Haushaltslage und die stark gestiegenen Zinsausgaben des Bundes. Die Ausweitung des Wohngeldes aus der vergangenen Wahlperiode werde nun teilweise zurückgenommen, sei aber nach Ansicht der Fraktion weiter großzügiger als vor der Reform von 2023.

Die SPD stellte den Wohnungsbau und eine Entspannung des Mietmarktes in den Vordergrund. Nach ihrer Darstellung sollen mehr Neubau, schnellere Planungen und stärkere Mieterrechte verhindern, dass Haushalte dauerhaft auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.

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Diese Begründung löst das kurzfristige Problem der Betroffenen allerdings nicht. Neue Wohnungen senken eine bestehende Miete nicht zum 1. Januar 2027. Wer dann weniger Wohngeld erhält, muss die Lücke zunächst aus dem eigenen Einkommen schließen oder eine andere Sozialleistung beantragen.

Familien, Rentner und Alleinerziehende tragen die Folgen

Wohngeld richtet sich an Haushalte, deren Einkommen für den Lebensunterhalt grundsätzlich reicht, deren Wohnkosten aber zu hoch sind. Zu den großen Empfängergruppen gehören Rentnerinnen und Rentner, Familien und Alleinerziehende.

Gerade bei Familien kann ein weggefallener Wohngeldanspruch weitere Folgen auslösen, weil Wohngeld und Kinderzuschlag häufig zusammenwirken. Der Entwurf erwartet deshalb auch sinkende Ausgaben beim Kinderzuschlag. Wie stark Kinder von der Reform betroffen sein könnten, zeigt die Analyse zur Wohngeldkürzung für Familien.

Ein Wechsel in die Grundsicherung ist zudem nicht nur ein anderer Zahlungsweg. Dort gelten andere Regeln für Einkommen, Vermögen, Bedarfsgemeinschaften und Wohnkosten. Manche Haushalte könnten daher zwar ihren Wohngeldanspruch verlieren, aber dennoch keine oder erst nach Einsatz von Ersparnissen eine andere Leistung erhalten.

Laufende Wohngeldbescheide sollen geschützt bleiben

Bereits vor dem 1. Januar 2027 bewilligtes Wohngeld soll nach der Übergangsregelung bis zum Ende des festgesetzten Bewilligungszeitraums weitergezahlt werden. Ein Bescheid, der bis in das Jahr 2027 reicht, würde somit nicht allein wegen des neuen Gesetzes vorzeitig gekürzt.

Ausnahmen bleiben möglich, wenn sich Einkommen, Miete oder Haushaltsgröße so verändern, dass der Bescheid ohnehin überprüft werden muss. Auch Rücknahmen wegen falscher oder unvollständiger Angaben werden durch den Bestandsschutz nicht ausgeschlossen.

Für Anträge, die noch 2026 gestellt, aber erst 2027 entschieden werden, enthält der Entwurf eine besondere Regelung. Ist der nach neuem Recht berechnete Betrag niedriger als der Anspruch für Dezember 2026, soll der höhere Dezemberbetrag für den restlichen Bewilligungszeitraum bestehen bleiben.

Betroffene sollten deshalb das Enddatum ihres Bescheids prüfen und rechtzeitig einen Weiterleistungsantrag stellen. Ein Antrag darf jedoch nicht mit erfundenen Angaben vorgezogen werden. Solange das Gesetz nicht verkündet ist, entscheidet die Wohngeldbehörde nach dem geltenden Recht und den anwendbaren Übergangsvorschriften.

Beispiel aus der Praxis

Die 71-jährige Brigitte erhält monatlich 220 Euro Wohngeld. Ihr Bescheid wurde im November 2026 bewilligt und läuft bis Ende Oktober 2027.

Tritt das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2027 in Kraft, bleiben die 220 Euro grundsätzlich bis zum Ende des Bewilligungszeitraums bestehen. Erst für den anschließenden Weiterleistungsantrag würde die Behörde die niedrigere Heizkostenkomponente, die geänderte Formel und die neue Untergrenze anwenden.

Fällt Brigittes rechnerischer Anspruch dadurch deutlich, erhält sie ab November 2027 weniger Wohngeld oder gar nichts mehr. Dann sollte sie prüfen lassen, ob Grundsicherung im Alter beansprucht werden kann und welche Vermögensregeln dort gelten.

Worauf Wohngeldhaushalte jetzt achten sollten

Der Kabinettsbeschluss allein verändert noch keinen aktuellen Wohngeldanspruch. Auch gegen eine politische Ankündigung kann kein Widerspruch eingelegt werden. Rechtlich angreifbar ist erst ein konkreter Bescheid der Wohngeldbehörde.

Sinnvoll ist jetzt, den Bewilligungszeitraum, anstehende Antragsfristen und mögliche Änderungen beim Einkommen zu prüfen. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, sollten Betroffene neu berechnete Bescheide genau vergleichen und innerhalb der Rechtsbehelfsfrist reagieren, wenn Einkommen, Miete, Haushaltsmitglieder oder Freibeträge falsch angesetzt wurden.

Ist die Wohngeldkürzung bereits beschlossen?

Nein. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, aber das parlamentarische Verfahren ist noch nicht beendet. Bis zur Verkündung gilt das bisherige Wohngeldrecht.

Worüber hat der Bundestagsausschuss abgestimmt?

Der Ausschuss hat zwei Anträge von Linken und Grünen zurückgewiesen, mit denen die Kürzungen gestoppt werden sollten. Er hat dabei nicht den Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedet.

Welche Kürzungen sind ab 2027 geplant?

Die Erhöhung zum 1. Januar 2027 soll ausfallen, die dauerhafte Heizkostenkomponente soll halbiert und die Wohngeldformel verschärft werden. Außerdem soll ein errechneter Monatsanspruch unter 15 Euro künftig entfallen.

Wird ein laufender Bescheid am 1. Januar 2027 automatisch gekürzt?

Grundsätzlich nein. Vor dem Stichtag bewilligte Beträge sollen bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weiter gelten. Eine Neuberechnung kann dennoch nötig werden, wenn sich die Verhältnisse des Haushalts erheblich ändern.

Muss der Bundesrat der Reform zustimmen?

Ja. Der Gesetzentwurf ist als Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates angelegt. Die Stimmen der Koalition im Bundestag allein reichen daher nicht aus.

Was geschieht, wenn der Wohngeldanspruch vollständig wegfällt?

Betroffene sollten prüfen lassen, ob Leistungen nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder andere Hilfen beansprucht werden können. Ein Wechsel erfolgt nicht automatisch, sondern erfordert in der Regel einen eigenen Antrag.