Beim Arbeitslosengeld I (ALG I) ist die Ausgangsgrรถรe das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt der letzten (bis zu) zwรถlf Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit.
Daraus ermittelt die Agentur fรผr Arbeit ein pauschaliertes Nettoentgelt: Vom Brutto werden pauschal Lohnsteuer, ggf. Solidaritรคtszuschlag sowie ein Pauschalabzug von 20 % fรผr Sozialbeitrรคge abgezogen. Erst von diesem pauschalierten Netto wird die Leistung berechnet. Ihr zuletzt ausgezahltes โechtesโ Nettogehalt auf dem Konto ist daher nur eine grobe Orientierung โ die amtliche Berechnung lรคuft anders.
Inhaltsverzeichnis
Die Grundformel: 60 % bzw. 67 % vom pauschalierten Netto
Das tรคgliche ALG I betrรคgt 60 % des pauschalierten Netto-Tagessatzes. Haben Sie mindestens ein Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes, steigt der Satz auf 67 %. Gesetzliche Grundlage sind die ยงยง 149 ff. SGB III; die Bundesagentur fรผr Arbeit erlรคutert das Verfahren in ihren Fachhinweisen. Fรผr die Berechnung wird ein Monat mit 30 Tagen angesetzt.
Rechenbeispiel: 2.000 โฌ โNettoโ โ was heiรt das ungefรคhr?
Nehmen wir an, Ihr zuletzt ausgezahltes Netto lag bei 2.000 โฌ im Monat. Teilt man das โ nur zur Veranschaulichung โ durch 30, ergibt sich ein Netto-Tagessatz von rund 66,67 โฌ.
รbertrรคgt man die ALG-Formel auf diesen Orientierungswert, lรคge das ALG I รผberschlรคgig bei etwa 1.200 โฌ pro Monat ohne Kind bzw. rund 1.340 โฌ mit Kind.
In der Realitรคt kann der Betrag spรผrbar abweichen, weil die Agentur fรผr Arbeit vom Brutto ausgeht, pauschaliert und Ihre Steuerklasse sowie Kinderfreibetrรคge einrechnet. Exakte Ergebnisse liefert daher nur die amtliche Berechnung bzw. ein seriรถser ALG-Rechner.
Anspruchsdauer: Zwischen 6 und 24 Monaten
Wie lange Sie ALG I bekommen, hรคngt von Ihren Versicherungszeiten in den letzten fรผnf Jahren und vom Alter beim Anspruchsbeginn ab. Unter 50 Jahren liegt die Hรถchstdauer bei bis zu 12 Monaten, ab 50 steigt sie in Stufen; ab 58 Jahren sind maximal 24 Monate mรถglich โ jeweils bei ausreichender Vorbeschรคftigung. Rechtlich maรgeblich ist ยง 147 SGB III; BA und BMAS stellen die Eckwerte รถffentlich dar.
Obergrenzen: Deckel รผber die Beitragsbemessungsgrenze
Fรผr sehr hohe Einkommen gilt eine Bemessungsgrenze: 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung einheitlich (Ost/West) bei 8.050 โฌ pro Monat. Einkommen oberhalb dessen erhรถhen das ALG I nicht mehr. Das begrenzt die Leistung nach oben, unabhรคngig davon, wie hoch das frรผhere Gehalt war.
Einflussfaktoren: Steuerklasse, Kinder, Einmalzahlungen
Die Steuerklasse wirkt รผber das pauschalierte Netto auf die Hรถhe des ALG I. Kinder erhรถhen den Leistungssatz auf 67 %. Einmalzahlungen oder schwankende Lรถhne werden รผber den Bemessungszeitraum gemittelt; maรgeblich ist das Bemessungsentgelt aus ยง 151 SGB III.
Nebeneinkommen: 165 โฌ bleiben anrechnungsfrei โ aber nur bis 15 Stunden
Wรคhrend des Bezugs ist ein Nebenjob bis unter 15 Wochenstunden zulรคssig; das Netto-Nebeneinkommen wird auf das ALG I angerechnet, jedoch gilt ein Freibetrag von 165 โฌ pro Monat. Fรผr gleichbleibende Zuverdienste rechnet die Agentur den Betrag monatlich an. Details regelt ยง 155 SGB III.
Sperrzeit und Ruhen: Wann das Geld vorรผbergehend nicht flieรt
Bei versicherungswidrigem Verhalten โ etwa einem nicht begrรผndeten Aufhebungsvertrag oder verspรคteter Arbeitssuchend-Meldung โ kann eine Sperrzeit eintreten. In dieser Zeit wird kein ALG I gezahlt, und die Gesamtdauer des Anspruchs verkรผrzt sich entsprechend.
Auรerdem ruht der Anspruch, wenn z. B. Urlaubsabgeltung gezahlt wird. Maรgeblich sind ยงยง 159 und 157 SGB III sowie die BA-Merkblรคtter.
Sozialversicherung und Steuern: Gut abgesichert, aber Progressionsvorbehalt
Wรคhrend des ALG-I-Bezugs รผbernimmt die Agentur fรผr Arbeit die Beitrรคge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung; auรerdem werden Rentenbeitrรคge gezahlt (grundsรคtzlich auf Basis von 80 % des Bemessungsentgelts). ALG I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es kann Ihren Steuersatz auf andere Einkรผnfte erhรถhen.
Tabelle: So viel Arbeitslosengeld wird gezahlt
| Monatliches Netto (Orientierung) | ALG I pro Monat (ca.) |
|---|---|
| 1.000 โฌ | 600 โฌ |
| 1.500 โฌ | 900 โฌ |
| 2.000 โฌ | 1.200 โฌ |
| 2.500 โฌ | 1.500 โฌ |
| 3.000 โฌ | 1.800 โฌ |
| 3.500 โฌ | 2.100 โฌ |
| 4.000 โฌ | 2.400 โฌ |
| 4.500 โฌ | 2.700 โฌ |
| 5.000 โฌ | 3.000 โฌ |
Hinweis: Das ALG I wird tatsรคchlich aus dem Brutto รผber ein pauschaliertes Netto berechnet. Die Tabelle dient als grobe Orientierung ohne Kind (60ย %). Mit Kind lรคgen die Werte bei rund 67ย % entsprechend hรถher.
Wenn ALG I nicht reicht: Aufstocken mit Bรผrgergeld
Reicht das Arbeitslosengeld nicht zur Deckung des Existenzminimums und der angemessenen Wohnkosten, kann beim Jobcenter ergรคnzendes Bรผrgergeld beantragt werden. Das BMAS und die BA beschreiben Verfahren, Bedarfe und Regelsรคtze; 2025 liegt der Regelsatz fรผr Alleinstehende bei rund 563 โฌ zuzรผglich Unterkunft/Heizung nach Angemessenheit.
Fazit: 2.000 โฌ โNettoโ ergeben grob 1.200 โ 1.340 โฌ ALG I
Als Daumenregel ergibt ein zuletzt ausgezahltes Netto von 2.000 โฌ einen ALG-I-Anspruch in der Grรถรenordnung von rund 1.200 โฌ pro Monat ohne Kind bzw. etwa 1.340 โฌ mit Kind. Ihr tatsรคchlicher Anspruch kann โ je nach Brutto, Steuerklasse, Kindermerkmalen und pauschaler Berechnung โ spรผrbar abweichen. Fรผr eine belastbare Zahl nutzen Sie am besten einen offiziellen ALG-Rechner und/oder lassen sich von der Agentur fรผr Arbeit berechnen, wie hoch Ihr individuelles Leistungsentgelt ausfรคllt.
Hinweis: Alle Angaben beziehen sich auf den Rechtsstand 2025.




