Wenn die Rente nicht ausreicht: Neue Zuschüsse für Rentner

Weil die Teuerungsrate immer weiter steigt, müssen insbesondere Rentner und Rentnerinnen besonders sparsam leben. Was viele Betroffene allerdings kaum wissen: Wenn das Geld kaum ausreicht, können auch Zuschüsse zur Rente beantragt werden. Wir erklären, welche Zuschüsse das sind.

Welche Zuschüsse können beantragt werden?

Wer eine Altersrente bezieht, kann auch Zuschüsse beantragen. Oftmals reicht die wohlverdiente Rente nämlich nicht aus, um über die Runden zu kommen. Betroffene können finanzielle Hilfen beim Staat aber auch bei den Krankenkassen und Pflegekassen beantragen.

Welche Zuschüsse sind 2023 möglich?

  • Wohngeld plus
  • Grundsicherung
  • Freibetrag
  • Lastenzuschuss
  • Eigenanteil im Pflegeheim
  • Wohngeld für das Pflegeheim

Wohngeld Plus kann zusätzlich zur Rente bezogen werden

Im Januar 2023 hat die Bundesregierung das sog. Wohngeld Plus eingeführt. Diese Leistung kann auch von Rentner/innen beantragt werden. Der Unterschied zum regulären Wohngeld ist, dass sich der monatliche Zuschuss um durchschnittlich 370 Euro erhöhen kann.

Der Zuschuss ist nicht pauschal, da sich dieser an Wohnkosten im Vergleich zum Einkommen und im Vergleich zu den Wohnkosten des Wohnortes errechnet. Wer beispielsweise etwa 40 Prozent des Einkommens (die Rente gilt als Einkommen) für die Miete verwenden muss, sollte daher einen Antrag auf Wohngeld stellen.

In diesem Zusammenhang kann auch ein Heizkosten-Zuschuss beantragt werden. Dieser lag bislang bei 50 Prozent.

Grundsicherung bei zu geringer Rente beantragen

Ein häufiges Phänomen ist, dass sich Rentner mit ihrer geringen Altersrente einfach zufriedengeben. Wer allerdings im Monat weniger als 853 Euro zur Verfügung hat, sollte einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Auch wer im Rentenalter ist, bislang aber keiner Erwerbsarbeit nachgegangen ist, kann die Grundsicherung im Alter beantragen.

Freibetrag bei Grundrente

Derzeit zahlt der Staat an etwa 1,1 Millionen Menschen einen Grundrentenzuschlag aus. Aus diesem Grund erhalten die Berechtigten 86 Euro mehr im Monat gezahlt. Der Zuschuss muss nicht gesondert beantragt werden, sondern wird regulär mit überwiesen.

Allerdings besteht hier die Voraussetzung, dass die Rentner/innen 35 Jahre in die staatliche Rente eingezahlt haben. Zudem müssen die Betroffenen während ihrer Erwerbszeit weniger als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens erhalten haben. Wer weniger als 35 Jahre regulär beschäftigt war, bekommt einen Teil des Zuschlags.

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Freibetrag bei Rente

Rentner haben ein Anrecht auf einen Freibetrag in Höhe von 251 Euro. Das gilt allerdings nur, wenn die Rente Minimum 515 Euro monatlich beträgt und mindestens 33 Grundrentenzeiten angesammelt wurden. Beim Wohngeld kann dieser Freibetrag nur genutzt werden, wenn diese Zeiten durch die Rentenkasse bestätigt wurde.

Lastenzuschuss bei Rente

Wer eine Rente bezieht und ein eigenes Haus bewohnt, können einen Lastenzuschuss beantragen. Der Zuschuss orientiert sich an folgenden Faktoren:

  • Anzahl der Personen, die im gleichen Haushalt leben
  • Höhe des Haushaltseinkommen
  • Höhe der zuschussfähigen Belastungen für das Wohneigentum, das selbst bewohnt wird.

Wichtig: Wenn noch ein Darlehen für das Haus abgezahlt wird, kann die Tilgungsraten als Wohnkosten angeben.

Antrag beim Sozialamt, wenn der Eigenanteil für das Pflegeheim nicht ausreicht

Wer eine Rente bezieht und in einem Seniorenheim wohnt, kann einen Zuschuss vom Sozialamt beantragen, wenn die eigene Rente nicht ausreicht, um den Eigenanteil für das Heim zu zahlen, weil die Rente hierfür nicht ausreicht. Allerdings muss erst das gesamte Einkommen und das vorhandene Vermögen über das Schonvermögen hinaus aufgewendet werden.

Keine Hinzuverdienstgrenze bei einer vorgezogenen Rente

Am 1. Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Hinzuverdienstgrenze bei einer vorgezogenen Rente zu streichen. Das bedeutet, dass Frührentner so viel sie wollen mit einem Nebenjob dazuverdienen können, ohne dass die Rente im Umkehrschluss gekürzt wird.

Bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Erwerbsminderungsrente

Bei Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, steigt zudem die Hinzuverdienstgrenze von momentan 6300 Euro auf bis zu 34.500 Euro im Jahr (je nach Einzelfall). Weiteres dazu auch hier.

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