Bürgergeld: Asbest und Wassereinbruch in der Wohnung – Jobcenter streitet um 3,18 Euro

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Aufreger des Monats: „Mama, ich kann durch die Wand kucken!“

Familie H, Vater Mutter und Kinder leben im ersten Stock eines Altbaus. In einem sehr alten Altbau aus Fachwerk. Der Eigentümer vermietet das Erdgeschoss an einen Schnellimbiss. Die Familie ist auf das Bürgergeld und somit auf das Jobcenter angewiesen.

Der neue Mieter baut um, reißt Wände ein, installiert Abluftanlagen und ist sehr kreativ hin Hinblick auf die Verlegung von elektrischen Leitungen. Bei Familie H, riecht es jetzt wegen eines gemeinsam genutzten Lüftungsschachtes “lecker” nach Imbiss. Im Wohnzimmer gibt es jetzt eine Untiefe im Fußboden und plötzlich funktionieren die Nachspeicheröfen nicht mehr.

Asbest und Wassereinbruch im Schlafzimmer

Vater H schaut sich die Sache an und stößt auf Asbest in den Nachtspeicheröfen. Beim nächsten Regen zeigt sich das ganze Ausmaß der Bauarbeiten. Familie H hat Wassereinbruch im Schlafzimmer, weil sich durch die Umbauten Risse in den Wänden gebildet haben. So große Risse, dass man durch die Wand nach draußen sehen kann und das Bauamt informiert wird.

Der Vermieter zeigt sich völlig uninteressiert. Er lebt schließlich in einem trockenen Haus mit Heizung. Die Familie soll sich eben kümmern. Die Familie muss also umziehen. Das Jobcenter sieht sich die Sache an und ist tatsächlich auch der Meinung, dass Familie H umziehen muss.

Endlich eine neue Wohnung: Jobcenter lehnt 3,18 € ab

Die Wohnungssuche ist nicht leicht. Etwas entfernt findet sich dann doch eine Wohnung. Allerdings ist diese Wohnung 3,18 € zu teuer. Das Jobcenter lehnt ab. Von der Möglichkeit an dieser Stelle Ermessen auszuüben und von den vorgegebenen Angemessenheitsgrenzen abzuweichen hatte das Jobcenter noch nie gehört.

Die Familie soll weiter in der alten Wohnung bleiben, bis sich etwas findet, was billig genug ist. Die 3,18 € selbst bezahlen ist keine Option.

Das Problem: Wenn eine Wohnung auch nur einen Cent zu teuer ist, gibt es weder ein Darlehen für die Mietkaution noch Geld für einen Möbelwagen. Wie soll die Familie das nur schaffen?

Im dann folgenden Verfahren hat das Jobcenter bezweifelt, dass Asbest vorhanden ist. Außerdem könne sich die Familie Heizlüfter kaufen und muss die Nachtspeicher ja gar nicht nutzen. Die Wohnung sei gar nicht nur 3,18 € zu teuer, weil die Nebenkosten, die der neue Vermieter in den Mietvertrag geschrieben hat, sowieso falsch sind. Fand jedenfalls das Jobcenter.

Die Behörde meinte dann, dass die Familie H ja selbst an den Umständen schuld sei, wenn sie in eine so schlechte Wohnung einzieht. Die Familie H hätte sich eben ansehen müssen, wo sie einzieht.

Erbitterter Streit mit dem Jobcenter

Es folgte ein erbitterter Streit um 3,18 €. Letztlich musste das Jobcenter nachgeben und auch ein Darlehen für die Mietkation bewilligen. Das allerdings auch wieder erst nach Androhung eines neuen Verfahrens.

Und dann kommt wieder die Frage auf: Müssen die Sozialgerichte für 3,18 € bemüht werden?

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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