Für viele Rentnerinnen und Rentner reicht die Rente nicht aus, um über die Runden zu kommen. Insbesondere bei steigenden Preisen sind viele Menschen auf Zuschüsse angewiesen. Viele wissen jedoch nicht, dass sie Anspruch auf einen Zuschuss haben. In diesem Artikel erläutern wir einige Möglichkeiten, die Rente aufzustocken.
Inhaltsverzeichnis
Welche Zuschüsse können beantragt werden?
Wer eine Altersrente bezieht, kann auch einen Zuschuss beantragen. Denn oft reicht die wohlverdiente Rente nicht aus, um über die Runden zu kommen. Betroffene können beim Staat, aber auch bei Kranken- und Pflegekassen finanzielle Hilfen beantragen.
Welche Zuschüsse sind 2023 möglich?
- Wohngeld plus
- Grundsicherung
- Freibetrag
- Lastenzuschuss
- Eigenanteil im Pflegeheim
- Wohngeld für das Pflegeheim
Wohngeld Plus kann zusätzlich zur Rente bezogen werden
Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung das sogenannte Wohngeld Plus eingeführt. Diese Leistung kann auch von Rentner/innen beantragt werden. Der Unterschied zum regulären Wohngeld besteht darin, dass der monatliche Zuschuss um durchschnittlich 370 Euro erhöht werden kann.
Der Zuschuss ist nicht pauschal, sondern berechnet sich aus dem Verhältnis der Wohnkosten zum Einkommen und zu den Wohnkosten am Wohnort. Wer also beispielsweise rund 40 Prozent seines Einkommens (die Rente gilt als Einkommen) für die Miete ausgeben muss, sollte Wohngeld beantragen.
In diesem Zusammenhang kann auch ein Heizkostenzuschuss beantragt werden. Dieser beträgt derzeit 50 Prozent.
Grundsicherung bei zu geringer Rente beantragen
Ein häufiges Phänomen ist, dass sich Rentner mit ihrer geringen Altersrente zufrieden geben. Wer jedoch weniger als 853 Euro im Monat zur Verfügung hat, sollte einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Auch wer im Rentenalter ist, aber bisher nicht erwerbstätig war, kann Grundsicherung im Alter beantragen.
Freibetrag bei Grundrente
Derzeit zahlt der Staat rund 1,1 Millionen Menschen einen Zuschlag zur Grundsicherung im Alter. Damit erhalten die Berechtigten monatlich 86 Euro mehr. Der Zuschlag muss nicht gesondert beantragt werden, sondern wird mit der regulären Rente ausgezahlt.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Rentner 35 Jahre lang in die gesetzliche Rente eingezahlt haben. Außerdem müssen die Betroffenen während ihrer Erwerbstätigkeit weniger als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens erhalten haben. Wer weniger als 35 Jahre regulär beschäftigt war, erhält einen Teil des Zuschlags.
Freibetrag bei Rente
Rentner haben Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 251 Euro. Dies gilt jedoch nur, wenn die Rente mindestens 515 Euro monatlich beträgt und mindestens 33 Grundrentenzeiten zurückgelegt wurden. Beim Wohngeld kann dieser Freibetrag nur in Anspruch genommen werden, wenn diese Zeiten von der Rentenkasse bestätigt wurden.
Lastenzuschuss bei Rente
Wer eine Rente bezieht und ein eigenes Haus bewohnt, können einen Lastenzuschuss beantragen. Der Zuschuss orientiert sich an folgenden Faktoren:
- Anzahl der Personen, die im gleichen Haushalt leben
- Höhe des Haushaltseinkommen
- Höhe der zuschussfähigen Belastungen für das Wohneigentum, das selbst bewohnt wird.
Wichtig: Wenn noch ein Darlehen für das Haus abgezahlt wird, kann die Tilgungsraten als Wohnkosten angeben.
Antrag beim Sozialamt, wenn der Eigenanteil für das Pflegeheim nicht ausreicht
Wer eine Rente bezieht und in einem Heim lebt, kann einen Zuschuss vom Sozialamt beantragen, wenn die eigene Rente nicht ausreicht, um den Eigenanteil für das Heim zu bezahlen, weil die Rente dafür nicht ausreicht.
Allerdings müssen zunächst alle Einkünfte und das über das Schonvermögen hinaus vorhandene Vermögen eingesetzt werden.
Keine Hinzuverdienstgrenze bei einer vorgezogenen Rente
Am 1. Dezember 2022 hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten abzuschaffen. Das bedeutet, dass Frührentner mit einem Nebenjob so viel hinzuverdienen können, wie sie wollen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
Bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Erwerbsminderungsrente
Bei Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, steigt zudem die Hinzuverdienstgrenze von momentan 6300 Euro auf bis zu 34.500 Euro im Jahr (je nach Einzelfall). Weiteres dazu auch hier.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.