Bessere Hinzuverdienste bei Erwerbsminderungsrente und Frührente

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Enorme Verbesserungen für Frührentner sowie für Beziehende der Erwerbsminderungsrente wurden auf den Weg gebracht. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten wurden zum Teil deutlich verbessert.

Hinzuverdienstgrenze bei Frührente ersatzlos gestrichen

Am 1. Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Hinzuverdienstgrenze bei einer vorgezogenen Rente zu streichen. Das bedeutet, dass Frührentner so viel sie wollen mit einem Nebenjob dazuverdienen können, ohne dass die Rente im Umkehrschluss gekürzt wird.

Eine gute Nachricht für Frührentner: Sie können ab 2023 so viel Geld dazu verdienen, ohne dabei eine Rentenkürzung befürchten zu müssen. Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten wurde ersatzlos gestrichen.

Erwerbsminderungsrente: Deutlich verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten

Bei Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, steigt zudem die Hinzuverdienstgrenze von momentan 6300 Euro auf bis zu 34.500 Euro im Jahr (je nach Einzelfall).

Die Jobcenter waren in der Vergangenheit dazu übergegangen, Menschen im Hartz-IV-Bezug verstärkt zur Beantragung der Frührente bzw. Erwerbsminderungsrente zu zwingen. Durch die Erleichterungen bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten könnte diese Option für manche Betroffene eine Erleichterung darstellen.

Die Einzelregelung ist ein Teil eines umfangreichen Änderungskatalogs für den Bereich der Sozialversicherungen.

Verbesserung für Freischaffende bezüglich der KSK

Zu dem Bündel an Maßnahmen wurde beispielsweise auch eine verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeit in der Künstlersozialkasse (KSK) beschlossen. Während Freischaffende höchstens 450 Euro bei einem nicht-künstlerischen Job verdienen durften, können sie nunmehr so lange bei der KSK versichert, so lange die künstlerische oder publizistische Tätigkeit noch als ein Hauptjob gilt und erkennbar ist.

Mehr Digitalisierung bei Antragstellung

Daneben wurden im Bundestag weitere Erleichterungen im Rahmen des Pakets beschlossen. Zahlreiche Anträge wie die Meldung von Elterngeldzeiten oder die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen können jetzt digital beantragt und eingereicht werden. Die Papierform wird ab 2023 auf eine digitale Bearbeitung umgestellt.

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