Verfassungsgericht entscheidet heute über Hartz IV Sanktionen

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Am heutigen Dienstag wird in Karlsruhe darüber verhandelt, ob und inwiefern Sanktionen gegen das Grundrecht verstoßen.

Sanktionen als Bestrafung

Hartz IV-Bezieher sind dazu verpflichtet, sich aktiv an einer Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt zu beteiligen und sich damit um das Ende der Bedürftigkeit zu bemühen. Erfüllen sie diese Vorgaben nicht, ist es dem Jobcenter gestattet, die Leistungen in mehreren Stufen, gestaffelt um je 30 Prozent, zu kürzen und sie somit zu bestrafen. Die aktuellste Zahl stammt aus dem Jahr 2017 und beträgt 1 Millionen verhängte Sanktionen, von denen 75 Prozent aufgrund von Terminversäumnissen erfolgten.

Verstoßen Sanktionen gegen das Grundrecht?

Bis zuletzt gab es viele arbeitspolitische Diskussionen zu dem Thema Hartz IV. Dabei standen besonders die Sanktionen im Fokus, die die Kürzung der Leistung zur Folge haben. In der heutigen Debatte vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe soll darüber verhandelt werden, ob Sanktionen gegen das Grundrecht verstoßen, nach dem jeder das garantierte Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hat.

Im Zuge dessen soll darüber diskutiert werden, wie viel Geld es generell bedarf, um zu leben, beziehungsweise zu überleben. Mehr als 40 Beteiligte sind zu der heutigen Diskussion geladen, die zusammen darüber debattieren sollen, ob es richtig sein kann, Druck auf Leistungsbezieher aufzubauen, um sie zur Mitwirkung, Termintreue und Offenheit für neue Arbeit zu erziehen, oder ob man die Menschen mit gekürzten Leistungen vielmehr unter die Schwelle des Existenzminimums dränge.

Sanktionierte Leistung reicht nicht zum Leben

Der Senat möchte sich heute nach eigenen Angaben viel Zeit nehmen, um verschiedenen Fragen zu erörtern.  Einer im Vorfeld veröffentlichten Gliederung geht hervor, dass sich die Richter intensiv mit den Angeboten der Jobcenter, den Gründen einer mangelnden Mitwirkung und den konkreten  Auswirkungen der Minderung auf das Leben der Betroffenen beschäftigen wollen. Eine mögliche kritische Haltung des Gerichts gegenüber dem bisherigen Sanktionssystem, dürfte die Reformdebatte erneut anheizen.

Ein entsprechendes Urteil ist in einigen Monaten zu erwarten. Der Hartz IV-Regelsatz ist so penibel berechnet, dass schon eine geringe Kürzung gravierende Auswirkungen auf das Leben eines Leistungsbeziehers haben kann. Schließlich bedarf schon die volle Leistung genaueste Kalkulation in allen Lebensbereichen und reicht dennoch nicht aus. Mit einer sanktionierten Leistung ist der Alltag kaum noch zu bewältigen und es ist an der Zeit, dass die Zuständigen das begreifen.

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