Eine alleinerziehende Mutter von drei Kindern, wird vom Jobcenter aufgefordert, sich eine kleinere Wohnung zu suchen, weil ihre derzeitige Wohnung laut Hartz IV-Regelwerk 4 Quadratmeter zu groร sei.
Jobcenter fordert Familie auf auszuziehen
Frau Hรถlscher, nach ihrer Scheidung alleinerziehende Mutter von drei Kinder, bezog aus gesundheitlichen Grรผnden lange Zeit Hartz IV. Da die Wohnung, in der die Familie lebt, mit 99 Quadratmetern laut Hartz IV-Regelwerk aber 4 Quadratmeter zu groร fรผr eine vier-kรถpfige Familie sei, beharrte das Jobcenter auf einen Umzug der jungen Mutter und ihren drei Kindern. Nach Angaben des Jobcenters, sei eine kleinere und gรผnstigere Wohnung angemessener. Diese Aufgabe stellte sich mit den knappen Finanzen und drei Kindern jedoch besonders schwierig dar. Zudem hรคtte die Reduzierung auf 95 Quadratmeter die Folge mit sich gebracht, dass die Mutter kein eigenes Zimmer mehr gehabt hรคtte und im Wohnzimmer hรคtte schlafen mรผssen. Keinen eigenen Rรผckzugsort mehr zu haben, hรคtte sie psychisch sehr belastet.
Vom Jobcenter im Stich gelassen gefรผhlt
รber einen langen Zeitraum habe Frau Hรถlscher mit der zustรคndigen Sachbearbeiterin diskutiert โ ohne Erfolg. All die Kraft wegen lรคcherlicher 4 Quadratmeter. Dann, als ihre Situation ausweglos erschien, bekam sie die erlรถsende Nachricht, dass ihr aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands, eine Erwerbsminderungsrente zustehe, die sie zusรคtzlich mit Wohngeld aufstocke. Folglich ist sie nicht mehr auf Hartz IV angewiesen, aber den menschlichen Umgang in den Jobcentern findet sie auch rรผckblickend unmรถglich. Sie habe sich in der gesamten Zeit, in der sie Hilfe benรถtigt hรคtte, komplett im Stich gelassen gefรผhlt.
Kinder werden zu knapp berechnet
In ihren Augen ist die Leistung, die Hartz IV-Beziehern ausgezahlt wird, viel zu gering und gerade Kindern werde ein viel zu geringer Betrag zur Lebenserhaltung bemessen. Ihrer Meinung nach haben Kinder sogar einen wesentlich hรถheren Bedarf, als Erwachsene und die Berechnungen seien daher unrealistisch.
Durch kรถrperliches Wachstum und Entwicklung wofรผr beispielsweise Babynahrung, Windeln, Kleidung und Schuhe von Nรถten sind, aber auch Schule und Hobbys entstehen viel hรถhere Kosten als bei Erwachsenen. All ihre Sรถhne haben frรผher Fuรball gespielt und obwohl es sich dabei um keinen besonders kostspieligen Sport handelt, mussten sie damit in dem Moment aufhรถren, als ihre Mutter anfing Hartz IV zu beziehen. Mit dem knapp bemessenen Regelsatz waren die Vereins- und Fahrtkosten sowie die angemessene Bekleidung nicht mehr zu stemmen. Glรผcklicherweise kรถnnen nun alle drei Kinder wieder ihrer Leidenschaft nachkommen.