Urlaub für Bürgergeld-Bezieher: Bis zu 40 Euro pro Tag als Urlaubsgeld

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Für viele Familien mit Bürgergeld-Bezug ist ein gemeinsamer Urlaub kaum aus dem laufenden Budget zu finanzieren. Die Regelsätze decken den alltäglichen Bedarf, aber keinen zusätzlichen Ferienaufenthalt.

Trotzdem gibt es in mehreren Bundesländern Förderprogramme, die einkommensschwachen Familien eine Auszeit ermöglichen sollen.

Wichtig: Das Jobcenter zahlt in der Regel kein Urlaubsgeld. Die Unterstützung kommt meist aus Landesprogrammen zur Familienerholung, über Wohlfahrtsverbände oder gemeinnützige Familienferienstätten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung weist  aktuell darauf hin, dass 12 von 16 Bundesländern Zuschüsse für Familien mit niedrigem Einkommen vorsehen.

Was hinter den 40 Euro am Tag steckt

Die häufig genannte Summe von 40 Euro pro Tag ist kein bundesweiter Pauschalbetrag für alle Bürgergeld-Beziehenden. Sie ergibt sich vor allem aus bestimmten Fördermodellen, bei denen Grundzuschüsse und Zuschläge zusammenkommen können.

In Niedersachsen etwa beträgt der Zuschuss für einen Familienerholungsurlaub bis zu 15 Euro je Übernachtungstag; zusätzlich sind Zuschläge für Alleinerziehende, Familienmitglieder mit Behinderung sowie Aufenthalte in gemeinnützigen Familienferienstätten oder Jugendherbergen möglich.

Damit kann die tatsächliche Entlastung je nach Familienlage deutlich höher ausfallen als der einfache Grundbetrag. Entscheidend sind Wohnort, Einkommen, Familienform, Reiseziel und die konkrete Einrichtung. Eine Familie sollte deshalb nicht nur beim Jobcenter nachfragen, sondern auch bei Wohlfahrtsverbänden, Familienverbänden oder den zuständigen Landesstellen.

Tabelle: Hier kann Urlaubsgeld 2026 beantragt werden

Bundesland Landesprogramm, Anlaufstelle und wichtige Hinweise
Baden-Württemberg Kein klassischer Individualzuschuss wie in den zwölf von der BAG genannten Förderländern. Es gibt jedoch landesweite STÄRKE-Familienbildungsfreizeiten für besonders belastete Familien. Informationen laufen über Family-BW, das Sozialministerium Baden-Württemberg, Familienbildungsstellen und Träger.
Bayern Der Freistaat Bayern fördert Familienerholung in Familienferienstätten aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Der Antrag kann online beim Zentrum Bayern Familie und Soziales gestellt werden. Gefördert werden Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten.
Berlin Berlin fördert Familienurlaub in Deutschland, wenn die Reise in einer gemeinnützigen Ferienstätte, Jugendherberge oder vergleichbaren Einrichtung stattfindet. Anlaufstelle ist der Deutsche Familienverband Berlin; gefördert werden bis zu 14 Übernachtungen, abhängig von Einkommen, Familiengröße und Reisedaten.
Brandenburg Brandenburg gewährt Familienreisezuschüsse für Familien mit geringem Einkommen und Wohnsitz im Land. Zuständig ist das Landesamt für Soziales und Versorgung; gefördert werden mindestens zwei und höchstens 13 Übernachtungen. Der Zuschuss beträgt 10 Euro je Übernachtung und mitreisendem Familienmitglied.
Bremen In Bremen läuft die Förderung über den Familienzuschuss beziehungsweise Familienerholungszuschuss. Familien mit niedrigem Einkommen können alle zwei Jahre bei der Daniel-Schnakenberg-Stiftung eine Bezuschussung einer Erholungsmaßnahme beantragen; gefördert werden Familienfreizeiten gemeinnütziger Träger.
Hamburg Hamburg ist nicht unter den zwölf von der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung genannten Förderländern mit klassischer individueller Landesförderung zur Familienerholung aufgeführt. Es gibt jedoch Ferienbeihilfen beziehungsweise Zuschüsse im Zusammenhang mit Ferienreisen und Einrichtungen, die über Träger und bezirkliche Jugendämter laufen können. Für individuelle Familienerholung sollte vorab beim zuständigen Bezirksamt nachgefragt werden.
Hessen Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung zu Hessen stehen derzeit keine staatlichen Zuschüsse für Familienerholungsmaßnahmen zur Verfügung. Hessen fördert in ausgewählten Fällen Kinder- und Jugenderholung; zusätzlich gibt es trägernahe Angebote wie geförderte Familienfreizeiten in hessischen Jugendherbergen, etwa für bedürftige Ein-Eltern- und Mehrkindfamilien.
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern fördert mehrtägige Familienfreizeiten mit Übernachtung und Verpflegung. Die Pauschale beträgt nach aktuellen Angaben 35 Euro je Übernachtung und Person; gefördert werden Aufenthalte von fünf bis sieben Nächten, vor allem für Familien mit geringem Einkommen oder besonderer Belastung.
Niedersachsen Niedersachsen fördert Erholungsurlaube für Familien mit mindestens einem teilnehmenden Kind. Der Zuschuss beträgt bis zu 15 Euro je Übernachtungstag und teilnehmender Person; die Förderung hängt vom Familieneinkommen ab und wird über Mitgliedsverbände der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie Familienverbände abgewickelt.
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen bietet das Programm Familienzeit NRW beziehungsweise Familienerholung NRW an. Es richtet sich an Familien mit geringem Einkommen, besonders an Alleinerziehende und kinderreiche Familien; organisiert wird das Angebot über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg.
Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz bezuschusst gemeinsame Ferien in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, familiengeeigneten Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen im Land. Die Förderung ist einkommensabhängig und richtet sich besonders an junge Mehrkindfamilien, Einelternfamilien und Familien mit einem behinderten Familienmitglied.
Saarland Im Saarland können finanzschwache Familien und ihre Kinder Zuschüsse für einen gemeinsamen Erholungsurlaub erhalten. Der Antrag wird über einen Träger gestellt; laut BAG beträgt der Zuschuss 13 Euro täglich für jeden Elternteil und jedes zum Haushalt gehörende Kind. Für Familienmitglieder mit Behinderung gibt es einen Zuschlag.
Sachsen Sachsen fördert Familienurlaub für einkommensschwache Familien. Informationen und Anträge stellt der Kommunale Sozialverband Sachsen bereit; Anträge werden über Geschäftsstellen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie Familienverbände eingereicht.
Sachsen-Anhalt In Sachsen-Anhalt gibt es seit 2010 keinen Zuschuss zur individuellen Familienerholung mehr. Gefördert werden jedoch Gruppenmaßnahmen mit Bildungsangeboten, etwa das Projekt „Fit für Familie – Familienbegegnung mit Bildung“. Informationen erhalten Familien über die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände beziehungsweise die Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen.
Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein fördert Familienurlaube für Familien, Kinder und Jugendliche mit Hauptwohnsitz im Land. Familienurlaube können für mindestens fünf und höchstens 14 Tage bezuschusst werden; Anlaufstelle ist zunächst das zuständige Jugendamt, bevor der Urlaub gebucht wird.
Thüringen Thüringen fördert Familienerholungsangebote in Familienferienstätten beziehungsweise Familienerholungseinrichtungen. Anspruchsberechtigt sind unter anderem Familien mit Hauptwohnsitz in Thüringen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder vergleichbare Leistungen beziehen; die Angebote enthalten Übernachtung, Vollverpflegung und Programme für die Familien.

Kein Urlaubsgeld vom Jobcenter

Wer Bürgergeld erhält, hat keinen automatischen Anspruch auf bezahlten Urlaub durch das Jobcenter. Die Bundesagentur für Arbeit stellt klar, dass Reisen vorab mit dem Jobcenter abgestimmt werden müssen. Wer ohne Zustimmung länger abwesend ist oder Termine versäumt, riskiert Nachteile beim Leistungsbezug.

In der Praxis geht es dabei um die sogenannte Erreichbarkeit. Bürgergeld-Beziehende müssen grundsätzlich erreichbar bleiben, damit Vermittlung, Beratung oder andere Anforderungen nicht beeinträchtigt werden. Ein Urlaub ist deshalb nicht verboten, muss aber vorher genehmigt werden.

Wie lange Bürgergeld-Beziehende verreisen dürfen

Als Orientierung gelten bis zu 21 Kalendertage im Jahr, in denen eine genehmigte Abwesenheit möglich sein kann. Innerhalb dieses Zeitraums können die Leistungen weiterlaufen, sofern das Jobcenter zuvor zugestimmt hat. Wochenenden und Feiertage zählen bei dieser Berechnung mit.

Wird die Abwesenheit länger oder nicht genehmigt, kann das finanzielle Folgen haben. Deshalb sollten Betroffene Reisepläne nicht erst kurz vor der Abfahrt melden. Sinnvoll ist eine schriftliche Zustimmung, damit später keine Unklarheiten entstehen.

Familienerholung ist mehr als ein günstiger Urlaub

Die Programme zur Familienerholung richten sich nicht allein an Haushalte mit Bürgergeld. Auch Familien mit Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder geringem Erwerbseinkommen können förderfähig sein. Häufig werden Alleinerziehende, kinderreiche Familien oder Familien mit besonderer Belastung bevorzugt berücksichtigt.

Viele Angebote finden in gemeinnützigen Familienferienstätten, Jugendherbergen oder vergleichbaren Einrichtungen statt. Dort geht es nicht nur um Unterkunft und Verpflegung, sondern oft auch um Freizeitangebote, Austausch mit anderen Familien und pädagogische Begleitung.

Das Bundesfamilienportal beschreibt Familienferienstätten als Einrichtungen, die bezahlbare Aufenthalte ermöglichen und Familien mit kleinem Einkommen durch Ermäßigungen oder Zuschüsse unterstützen können.

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Unterschiede zwischen den Bundesländern

Die Förderhöhe ist von Land zu Land verschieden. Mecklenburg-Vorpommern fördert Familienerholung zum Beispiel mit Zuschüssen für Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen.

Voraussetzung ist dort unter anderem, dass mindestens ein teilnehmendes Familienmitglied Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält.

Für 2026 meldete Mecklenburg-Vorpommern zudem eine Erhöhung der Übernachtungspauschale für Familienbildungsmaßnahmen von 30 auf 35 Euro pro Person und Übernachtung. Die geförderten Angebote sollen Übernachtung, Vollverpflegung und Programme für gemeinsame Freizeitgestaltung umfassen.

Förderaspekt Was Familien beachten sollten
Jobcenter Es zahlt normalerweise kein Urlaubsgeld; die Reise muss vorab wegen der Erreichbarkeit abgestimmt werden.
Landesprogramme Je nach Bundesland gibt es Zuschüsse für Familienerholung, oft abhängig von Einkommen, Wohnort und Familienform.
Förderhöhe Die Beträge unterscheiden sich deutlich; in bestimmten Fällen können Zuschüsse und Zuschläge zusammen eine spürbare Entlastung ergeben.
Antrag Der Antrag muss in der Regel vor Reisebeginn gestellt und bewilligt werden.
Unterkunft Häufig sind Familienferienstätten, Jugendherbergen oder gemeinnützige Träger vorgesehen.

Der Antrag sollte früh gestellt werden

Viele Zuschüsse sind an Fristen und verfügbare Haushaltsmittel gebunden. Wer erst bucht und danach eine Förderung beantragt, kann leer ausgehen. Das Bundesfamilienportal empfiehlt, Zuschüsse vor Reiseantritt zu beantragen und frühzeitig zu klären, welche Stelle zuständig ist.

Benötigt werden meist Nachweise über Einkommen oder Sozialleistungen. Dazu können Bürgergeld-Bescheid, Wohngeld-Bescheid, Nachweise über Kinderzuschlag oder Angaben zur Familiengröße gehören. Auch eine Bestätigung der Unterkunft kann verlangt werden.

Was Familien konkret tun sollten

Der erste Schritt ist die Klärung, ob im eigenen Bundesland ein Förderprogramm besteht. Danach sollten Familien prüfen, welche Träger Anträge entgegennehmen und welche Einrichtungen anerkannt sind. Eine unverbindliche Anfrage bei einer Familienferienstätte kann helfen, bevor verbindlich gebucht wird.

Parallel sollten Bürgergeld-Beziehende die geplante Abwesenheit mit dem Jobcenter abstimmen. Förderzusage und Reisegenehmigung sind zwei verschiedene Dinge. Nur wenn beides geklärt ist, lässt sich der Urlaub ohne unnötiges Risiko planen.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine alleinerziehende Mutter aus Niedersachsen bezieht Bürgergeld und möchte mit ihren zwei Kindern eine Woche in einer gemeinnützigen Familienferienstätte verbringen. Sie fragt zunächst bei einem Wohlfahrtsverband nach, ob ein Zuschuss zur Familienerholung möglich ist. Weil sie Bürgergeld erhält und mit minderjährigen Kindern reist, kommen Fördermittel grundsätzlich in Betracht.

Der Verband hilft ihr beim Antrag und prüft, welche Zuschläge möglich sind. Gleichzeitig meldet die Mutter die geplante Reise beim Jobcenter an und bittet um Zustimmung zur Abwesenheit. Wird beides bewilligt, reduziert der Zuschuss die Urlaubskosten deutlich, ohne dass das Jobcenter selbst ein Urlaubsgeld auszahlt.

Häufige Fragen und Antworten

Bekommen Bürgergeld-Bezieher automatisch Urlaubsgeld vom Jobcenter?

Nein. Das Jobcenter zahlt in der Regel kein zusätzliches Urlaubsgeld. Möglich sind aber Zuschüsse zur Familienerholung über Landesprogramme, Wohlfahrtsverbände oder gemeinnützige Familienferienstätten.

Was bedeutet „bis zu 40 Euro am Tag zur Erholung“?

Die Summe ist kein bundesweit einheitlicher Anspruch. Je nach Bundesland, Familiengröße, Einkommen und Träger können Zuschüsse unterschiedlich hoch ausfallen. In einigen Programmen kommen Grundbetrag und Zuschläge zusammen, wodurch eine spürbare tägliche Entlastung entstehen kann.

Müssen Bürgergeld-Bezieher ihren Urlaub beim Jobcenter anmelden?

Ja. Wer Bürgergeld erhält, muss eine Reise vorher mit dem Jobcenter abstimmen. Ohne Zustimmung kann es Probleme geben, weil Leistungsbeziehende grundsätzlich erreichbar bleiben müssen.

Wo können Familien einen Zuschuss zur Familienerholung beantragen?

Die zuständige Stelle hängt vom Bundesland ab. Häufig laufen Anträge über Landesbehörden, Familienverbände, Wohlfahrtsverbände, Jugendämter oder gemeinnützige Familienferienstätten. Wichtig ist, den Antrag vor Reisebeginn zu stellen.