Wer weniger als ein Jahr verheiratet ist und anschließend Witwen oder Witwerrente beantragt, steht oft vor einer schwierigen rechtlichen Hürde: dem Verdacht einer sogenannten Versorgungsehe.
Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts verdeutlicht, worauf Paare in einer vergleichbaren Situation achten sollten, um diesen Verdacht erfolgreich auszuräumen.
Worum geht es bei der Versorgungsehe?
Eine Versorgungsehe vermutet das Gesetz immer dann, wenn ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Hochzeit bereits erkennbar lebensbedrohlich erkrankt war und innerhalb eines Jahres nach der Eheschließung verstirbt. Laut Sozialgesetzbuch (§ 46 Absatz 2a SGB VI) entfällt dann grundsätzlich der Anspruch auf Witwen oder Witwerrente.
Der Hintergrund dieser Regelung: Die Sozialversicherung will vermeiden, dass Eheschließungen allein oder überwiegend zur finanziellen Absicherung nach dem Tod eines Partners geschlossen werden.
Aktueller Fall: Erkrankung bekannt, Hochzeit kurzfristig erfolgt
Im konkreten Fall, über den das Sozialgericht entschied, hatte ein Mann Witwerrente beantragt. (Az: S 23 R 487/20) Seine Ehefrau war kurz zuvor an einer schweren Krebserkrankung verstorben.
Das Paar hatte erst kurz vorher geheiratet, wenige Wochen nachdem bei der Frau ein unheilbares Bauchspeicheldrüsenkarzinom mit Metastasen diagnostiziert wurde.
Die Rentenversicherung lehnte die Witwerrente ab und begründete dies mit der kurzen Ehedauer sowie dem Umstand, dass dem Paar die lebensbedrohliche Krankheit bereits bei der Hochzeit bekannt gewesen sei. Daher liege laut Rentenversicherung eindeutig eine Versorgungsehe vor.
Gericht bestätigt die Haltung der Rentenversicherung
Das Sozialgericht bestätigte die Auffassung der Rentenversicherung: Wenn eine schwere Krankheit bereits vor der Eheschließung bekannt ist, spricht vieles dafür, dass Versorgungsabsichten eine Rolle spielen.
Entscheidend ist dann, dass der überlebende Ehepartner glaubhaft macht, dass nicht finanzielle Absicherung, sondern andere Gründe im Vordergrund standen.
Im aktuellen Urteil wog besonders schwer, dass das Paar zuvor fast 20 Jahre unverheiratet zusammenlebte und sich erst unmittelbar nach Bekanntwerden der Krebserkrankung für eine Hochzeit entschied.
Laut dem Gericht hätte der Kläger hier besonders starke Beweise vorlegen müssen, die belegen, dass die Ehe aus emotionalen oder sozialen Gründen geschlossen wurde.
Wie lässt sich der Verdacht widerlegen?
Paare, die trotz schwerer Erkrankung heiraten, können den Verdacht einer Versorgungsehe entkräften, wenn sie überzeugend darlegen, dass andere Motive dominieren. Beispiele hierfür sind:
- Gemeinsame langfristige Planungen vor Bekanntwerden der Krankheit (z. B. Terminbuchungen oder Einladungen)
- Persönliche oder religiöse Motive, die glaubhaft dokumentiert wurden
- Bereits geplante Hochzeit, die zufällig mit einer Krankheitsdiagnose zusammentraf
Die Beweispflicht liegt allerdings klar bei den Hinterbliebenen.
Praktische Empfehlungen für Betroffene
Wer in einer vergleichbaren Situation ist, sollte frühzeitig entsprechende Nachweise sammeln:
- Schriftliche Zeugenaussagen von Freunden und Familie
- Dokumentation gemeinsamer Lebensplanungen oder Aktivitäten vor der Krankheitsdiagnose
- Nachweise langfristiger Partnerschaft und emotionaler Verbundenheit durch Briefe oder Fotos
Je überzeugender und eindeutiger diese Belege sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, den Verdacht auf eine Versorgungsehe zu entkräften.




