Trotz Hartz IV Anhebung – ALG II-Regelleistungen reichen nicht für Strom

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Seit Jahren findet bei den Regelleistungen eine Unterdeckung bei den Stromkosten statt. Die Folge: Hartz IV Bezieher müssen draufzahlen. Viele Betroffene geraten in die Stromschuldenfalle.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Energie reicht nicht aus, um die monatlichen Stromkosten zu bezahlen. Obwohl die Bezüge für Alleinstehende in diesem Jahr um acht Euro auf 432 Euro pro Monat steigen, zahlen Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II im Durchschnitt 93 Euro im Jahr mehr für Strom, als das ALG II vorsieht.

Stromkosten 20 Prozent über dem Regelbedarf

Die Hartz-IV-Pauschale für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung beträgt 2020 monatlich 38,32 Euro, 1.500 kWh Strom kosten in der Grundversorgung durchschnittlich 46,08 Euro. Damit liegen die Stromkosten 20 Prozent über dem Regelbedarf.

Durch einen Wechsel zu einem der zehn günstigsten Alternativtarife reduzieren Stromkunden ihre monatlichen Kosten auf 40,08 Euro und liegen damit noch immer über dem Regelbedarf. “Trotz der Erhöhung des Hartz-IV-Regelbedarfs vergrößert sich die Lücke zwischen Energiepauschale und den tatsächlichen Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger”, sagt Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei CHECK24.

Quelle: CHECK24 Vergleichsportal Energie GmbH (https://www.check24.de/strom/; 089 – 24 24 11 66)

533 Stromgrundversorger hoben ihre Preise zum 1.1.2020 an oder haben angekündigt dies noch zu tun – im Durchschnitt um 5,5 Prozent. Betroffen sind hiervon ca. vier Millionen Haushalte, die ihren Strom aus der Grundversorgung beziehen.

Stromsperren drohen

Können Kunden ihre Stromrechnung nicht zahlen, können die Versorgen ihnen den Strom abstellen, sobald diese mit mindestens 100 Euro in Verzug sind. 2019 betraf das 289.000 Haushalte. Vor allem Menschen im Hartz IV Bezug sind betroffen.

Stromkosten in Deutschland unverhältnismäßig hoch

Seit den 2000ern haben sich die Stromkosten in Deutschland mehr als verdoppelt.Grund dafür sind vor allem Steuern wie die EEG-Umlage und Netzentgelte, die etwa zwei Drittel des Strompreises ausmachen.

Im Vergleich gehört Deutschland international zu den Ländern mit den höchsten Stromkosten. Ein Ein-Personen-Haushalt wendet für seinen Jahresstromverbrauch etwa 1,2 Prozent der durchschnittlichen Wirtschaftsleistung auf. Das ist mehr als doppelt so viel wie in Schweden oder den Niederlanden.

Forderung nach Reform

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert eine Reform der Hartz IV-Leistungen. Neben einer Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes auf 644 Euro müsse die Stromversorgung wie Miet- und Heizkosten übernommen werden und nicht mehr wie bisher pauschal erfasst werden. Die Sperren bei der Gaszulieferung sind beispielsweise deutlich geringer.

Außerdem müsse eine Finanzierung von Verbrauchsgeräten wie Kühlschränken und Waschmaschinen ermöglicht werden, um das Existenzminimum zu gewähren. Vor allem Kinder, kranke oder beeinträchtigte Sozialleistungsempfänger würden unter Versorgersperren immens leiden.

Verhindern einer Kündigung der Wohnung und die Sperrung der Stromzufuhr

Wer seine Strom- und Mietkosten aus eigener Kraft nicht mehr begleichen kann, kann eine zwangsweise Räumung der Wohnung verhindern, in dem das Jobcenter um Hilfe gebeten wird. Allerdings muss man dazu Hartz IV oder Sozialhilfe-Leistungen beziehen. Damit ein Antrag auf Übernahme der Mietschulden, Energie- oder Stromschulden bewilligt wird, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Wie? Das lesen Sie in diesem Artikel.