Hartz IV: Jobcenter-Termine trotz hartem Lockdown

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Anders als beim ersten “harten” Lockdown im Frühjahr diesen Jahres, bleiben die Jobcenter wie alle anderen Behörden geöffnet. Wie die Erwerbsloseninitiative “Basta” in Berlin meldet, laden die Leistungsträger trotz Corona-Beschränkungen Hartz IV Beziehende zu Terminen ein.

So schreibt die Initiative: “Wir haben heute erfahren, dass Jobcenter in Berlin trotz Lockdown weiter Menschen zu Vermittlungsgesprächen einladen. Sie schreiben, die großen Kundenkontaktbüros und die regelmäßige Belüftung machen das möglich.”

Irena Michel, Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit Jena sagte: „Wir reduzieren alle vermeidbaren persönlichen Kontakte, um unsere Kunden und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Wir sind aber weiter für unsere Kunden da, nur verlegen wir die Kommunikation jetzt verstärkt auf das Telefon oder online“.

Aktuelles Urteil zu Terminen im Jobcenter

Wie das Sozialgericht in Hildesheim aktuell urteilte, weisen Mitglieder einer Corona-Risikogruppe aufgrund des gesundheitlichen Risikos einen gewichtigen Grund vor, nicht zu einem Meldetermin im Jobcenter zu erscheinen, so die Richter (AZ: S 58 AS 4177/20 ER). Bei dem Kläger mussten die Sanktionen aus diesem Grund wieder zurückgenommen werden.

Menschen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben

Das Risiko einer schweren Erkrankung steigt laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter an. Insbesondere ältere Menschen können, bedingt durch das weniger gut reagierende Immunsystem, nach einer Infektion schwerer erkranken (Immunseneszenz). Da unspezifische Krankheitssymptome wie Fieber die Antwort des Immunsystems auf eine Infektion sind, können diese im Alter schwächer ausfallen oder fehlen, wodurch Erkrankte dann auch erst später zum Arzt gehen.

Diabetes, Adipositas, Krebs und Rauchen

Auch verschiedene Grunderkrankungen wie z. B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, Krebserkrankungen oder Faktoren wie Adipositas und Rauchen scheinen das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen.

Schwangerschaft mit Vorerkrankungen

Auch für Schwangere mit Vorerkrankungen/vorbestehenden Risikofaktoren (Adipositas, chron. Bluthochdruck, vorbestehender Diabetes) ist die Wahrscheinlichkeit für die Aufnahme auf eine Intensivstation und für eine invasive Beatmung erhöht und nimmt mit steigendem maternalem Alter zu, die Mortalität scheint in der Schwangerschaft jedoch insgesamt nicht erhöht zu sein.

Bei älteren Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf höher als wenn nur ein Faktor (Alter oder Grunderkrankung) vorliegt; wenn mehrere Grunderkrankungen vorliegen (Multimorbidität) ist das Risiko höher als bei nur einer Grunderkrankung.

Patienten mit unterdrücktem Immunsystem

Für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, wie z.B. Cortison) besteht ein höheres Risiko. Die verschiedenen vorgenannten Einflüsse und deren Kombinationsmöglichkeiten machen die Komplexität einer Risiko-Einschätzung deutlich. Daher ist eine generelle Festlegung zur Einstufung in eine Risikogruppe nicht möglich. Vielmehr erfordert dies eine individuelle Risikofaktoren-Bewertung, im Sinne einer (arbeits-)medizinischen Begutachtung.

Bescheinigung vom Hausarzt

Um Termine im Jobcenter zu vermeiden und keine Sanktionen zu erleiden, empfielt es sich, bei dem Hausarzt eine Bestätigung einzuholen, um diese dem Jobcenter vorzulegen. Zusätzlich sollten Betroffene auf das zitierte Urteil verweisen.