Stopp der Hartz IV Härtefallregelung

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Gesetzliche Härtefallregelung zu Hartz IV zu Recht vorläufig gestoppt

"Der Stopp des Gesetzentwurfs zur Einführung einer Härtefallregelung zu Hartz IV stellt einen Sieg der Vernunft dar", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb) Jutta Wagner. "Hier wurde auf Druck der Opposition gerade noch rechtzeitig die Notbremse gezogen. Denn dieses überstürzte Verfahren der Regierungsfraktionen zur Änderung der Hartz-IV-Gesetze kommt einer Missachtung des Bundesverfassungsgerichts und des Deutschen Bundestages gleich." Wagner drückt gleichzeitig ihr Unverständnis über das Procedere aus: "Das Ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das den Entwurf vorbereitet hat, scheint aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9 Februar 2010 zu den Regelsätzen nichts gelernt zu haben."

Zum Hintergrund: Im Schnellverfahren von gerade einer Woche sollte hier eine gesetzliche Neuregelung erfolgen. Geplant war ein Huckepackverfahren, das den Entwurf an das laufende Gesetzesvorhaben zur Stabilisierung der Finanzlage der
Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter anbindet. Dieses wird bereits heute im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

Warum die Regierungsfraktionen solche Eile an den Tag legten und diese für ALG-II-Bezieher(innen) bedeutsame Regelung als Anhängsel einer derart fernliegenden Thematik wie der Milchwirtschaft einbrachten, erschließt sich nicht. Denn das Bundesverfassungsgericht hat eine gute und praktikable Regelung getroffen, die Gesetzeskraft hat und die Behörden und Gerichte schon jetzt unmittelbar bindet. Außerdem bestehen erhebliche Bedenken, ob es sich um ein formell ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren gehandelt hätte. Denn es ist schlechterdings nicht vorstellbar, dass die Abgeordneten innerhalb einer Woche hinreichende Information über den Beratungsgegenstand erhalten und die
Möglichkeit haben, den Inhalt und die Tragweite der Neuregelung ausreichend zu erörtern. Diese Anforderungen stellt das Bundesverfassungsgericht jedoch an ein formell ordnungsgemäßes Gesetz. Erschwerend kommt hinzu, dass erneut
Schätzungen "ins Blaue hinein" vorgenommen wurden, denn die statistische Grundlage für die geschätzten Mehrkosten in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro im Jahr 2010 bleibt im Dunkeln. Eben solche Schätzungen ohne Datengrundlage hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bzgl. der Regelsatzhöhe jedoch vorgeworfen und so den Anlass zur aktuellen Hartz-IV-Reform gegeben. (Deutscher Juristinnenbund e.V., 07.03.2010)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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