Kindererziehung wird in der Altersrente honoriert. Bei der Rentenversicherung kann sie angerechnet werden und führt zu einem Rentenzuschlag, der gegenwärtig bis zu 112 Euro pro Kind betragen kann. Um jedoch mehr Rente zu beziehen, muss das Formular V0800 ausgefüllt werden.
Kindererziehung und Umlageverfahren
Renten in Deutschland funktionieren über ein Umlageverfahren. Die Jüngeren, die im Arbeitsleben stehen, zahlen Rentenbeiträge, mit denen die Renten der Älteren bezahlt werden, die nicht mehr arbeiten.
Kindererziehung wird ausgeglichen
In diesem Umlageverfahren wird berücksichtigt, dass Kindererziehung zu Einschränkungen bei der Vollzeitarbeit führt und durch diese Einschränkungen weniger Rentenbeiträge eingezahlt werden. Darum werden Zeiten der Kindererziehung so berechnet, als hätten die Eltern während dieser Zeit ihre Beiträge geleistet. Rund 100 Euro Zuschlag auf die Rente ist möglich.
Antrag muss vor Renteneintritt gestellt werden
Diesen Zuschlag gibt es nicht automatisch. Eltern müssen den Antrag für die Kindererziehungszeit, die bei der Rente angerechnet wird, stellen bevor sie ihre Rente antreten.
Wo stellen Sie den Antrag?
Für den Antrag gibt es bei der Rentenversicherung das Formular V0800 und inzwischen ist es auch über das Rentenportal online möglich.
Nicht nur die leiblichen Eltern zählen
Ausdrücklich können auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern entsprechende Zeiten der Kindererziehung angeben und den Zuschlag erhalten.
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Gilt die Kindererziehung nur für Angestellte?
Die Kindererziehung wird nicht nur bei Angestellten berücksichtigt, die in der allgemeinen Rentenversicherung sind. Selbstständige und Freiberufler haben darauf ebenfalls ein Recht, auch wenn sie nicht in die Rentenversicherung einzahlen.
Nur ein Elternteil kann die Kindererziehungszeit anrechnen lassen. Der Betrag kann allerdings aufgeteilt werden.
Wie wird die Kindererziehung berechnet?
Die Kindererziehungszeit wird in der Rente grob berechnet, als hätten die jeweiligen Eltern nach der Geburt ungefähr so viel verdient und damit in die Rentenkasse eingezahlt wie vorher.
Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, liegt die Kindererziehungszeit bei 30 Monaten, bei später geborenen Kindern bei 36 Monaten.
Zusätzliche Rentenpunkte
Der Zuschlag wird mit zusätzlichen Rentenpunkten berechnet. Angesetzt wird ein Durchschittswert, der rund einen Rentenpunkt pro Jahr beträgt. Der Wert dieser Rentenpunkte ist festgelegt, 2023 lag er zum Beispiel bei 37,60 Euro.
Wieviel mehr Rente ist möglich?
Derzeit kann sich pro Kind die Rente um maximal 112,80 Euro pro Monat erhöhen.
Es gibt außerdem noch eine Kinderberücksichtigungszeit. Die ersten zehn Jahre nach der Kindsgeburt können rentenrechtlich angerechnet werden. Damit sammeln Eltern Versicherungsjahre. Diese werden bei der Altersrente wichtig, um zum Beispiel vorzeitig in Rente zu gehen.
Wo können Sie sich informieren?
Es gibt noch weitere Rentenvergünstigungen für Elternteile, die die Kindererziehung berückichtigen. Informieren Sie sich darüber am besten frühzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung oder Sozialverbänden.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.