Menschen mit Behinderung haben oft hรถhere Kosten zu tragen. Das Steuerrecht bietet ihnen daher Vergรผnstigungen, die ihnen helfen sollen, diese Mehrbelastungen zu kompensieren.
In diesem Artikel erklรคren wir die steuerlichen Vorteile, die fรผr Menschen mit einer Schwerbehinderung relevant sind, und wie diese am Besten geltend gemacht werden kรถnnen.
Steuererleichterungen bei der Einkommensteuer
Menschen mit Behinderung kรถnnen verschiedene Kosten als auรergewรถhnliche Belastungen von der Einkommensteuer absetzen.
Dazu gehรถren Ausgaben fรผr medizinische Behandlungen, Medikamente, Pflegeleistungen und Umbauten im Wohnumfeld. Wer diese Kosten nicht im Detail nachweisen mรถchte, kann alternativ den Behinderten-Pauschbetrag nutzen, der je nach Grad der Behinderung gestaffelt ist.
Kosten fรผr Kuren, Medikamente und Begleitpersonen absetzen
Folgende Aufwendungen kรถnnen als auรergewรถhnliche Belastungen abgesetzt werden:
- Arzt- und Heilbehandlungskosten
- Medikamente und Kuren
- Pflegeleistungen und Heimunterbringung
- Fahrten zu medizinischen Behandlungen
- Anschaffung und Reparatur von Hilfsmitteln
- Umbauten an Wohnung oder Fahrzeugen
Welche Betrรคge kann ich als Pflegebedรผrftige Person geltend machen?
Pflegebedรผrftige Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 25 oder hรถher kรถnnen ebenfalls von steuerlichen Vergรผnstigungen profitieren.
Ab einem GdB von 50 oder mehr, kann der Behindertenpauschbetrag ohne Nachweis einzelner Kosten geltend gemacht werden.
Der Behinderten-Pauschbetrag: Hรถhe und Anspruch (Tabelle)
Der Behinderten-Pauschbetrag variiert je nach Grad der Behinderung:
Grad der Behinderung | Pauschbetrag |
GdB 20 | 384 EUR |
GdB 30 | 620 EUR |
GdB 40 | 860 EUR |
GdB 50 | 1.140 EUR |
GdB 60 | 1.440 EUR |
GdB 70 | 1.780 EUR |
GdB 80 | 2.120 EUR |
GdB 90 | 2.460 EUR |
GdB 100 | 2.840 EUR |
Menschen mit den Merkzeichen Bl (blind), Tbl (taubblind) oder H (hilflos) erhalten unabhรคngig vom GdB einen erhรถhten Pauschbetrag von 7.400 EUR.
Erleichterung bei der Kfz-Steuer und dem รถffentlichen Nahverkehr
Schwerbehinderte Menschen kรถnnen eine Befreiung oder Ermรครigung der Kfz-Steuer beantragen. Insbesondere Personen mit den Merkzeichen aG (auรergewรถhnliche Gehbehinderung), H (hilflos) und Bl (blind) haben Anspruch auf vollstรคndige Befreiung.
Diese Personen kรถnnen auch die unentgeltliche Befรถrderung im รถffentlichen Nahverkehr nutzen, mรผssen allerdings eine Wertmarke erwerben.
Fahrkostenpauschale fรผr Menschen mit Behinderung
Seit 2021 gibt es eine Fahrkostenpauschale, die ohne Einzelnachweise geltend gemacht werden kann:
- 900 EUR jรคhrlich: bei einem GdB von mindestens 70 mit Merkzeichen G oder ab GdB 80
- 4.500 EUR jรคhrlich: bei den Merkzeichen aG, H oder Bl
Angehรถrige kรถnnen Pflege-Pauschbetrag beantragen
Fรผr die Pflege eines Angehรถrigen kรถnnen Pflege-Pauschbetrรคge beansprucht werden:
Pflegegrad | Pauschbetrag |
Pflegegrad 2 | 600 EUR |
Pflegegrad 3 | 1.100 EUR |
Pflegegrad 4 oder 5 | 1.800 EUR |
Merkzeichen H | 1.800 EUR |
Weitere auรergewรถhnliche Belastungen zum Absetzen
Neben den genannten Pauschbetrรคgen kรถnnen weitere auรergewรถhnliche Belastungen steuerlich berรผcksichtigt werden, wie z.B.:
- Krankheitskosten (z.B. Krankenhausaufenthalte)
- Kosten fรผr ein Kraftfahrzeug
- Besuchsfahrten zu einem Kind mit Behinderung
- Kosten fรผr eine Privatschule, wenn ein Kind mit Behinderung nicht auf eine รถffentliche Schule gehen kann
- Kosten fรผr eine Begleitperson bei Reisen
Steuerliche Unterstรผtzung fรผr Eltern von Kindern mit Behinderung
Eltern kรถnnen den Behinderten-Pauschbetrag fรผr ihr Kind auf sich รผbertragen lassen, wenn sie fรผr das Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten und das Kind selbst keine steuerlichen Vergรผnstigungen in Anspruch nimmt.