Schwerbehinderung: Steuererleichterungen sinnvoll nutzen

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Menschen mit Behinderung haben oft hรถhere Kosten zu tragen. Das Steuerrecht bietet ihnen daher Vergรผnstigungen, die ihnen helfen sollen, diese Mehrbelastungen zu kompensieren.

In diesem Artikel erklรคren wir die steuerlichen Vorteile, die fรผr Menschen mit einer Schwerbehinderung relevant sind, und wie diese am Besten geltend gemacht werden kรถnnen.

Steuererleichterungen bei der Einkommensteuer

Menschen mit Behinderung kรถnnen verschiedene Kosten als auรŸergewรถhnliche Belastungen von der Einkommensteuer absetzen.

Dazu gehรถren Ausgaben fรผr medizinische Behandlungen, Medikamente, Pflegeleistungen und Umbauten im Wohnumfeld. Wer diese Kosten nicht im Detail nachweisen mรถchte, kann alternativ den Behinderten-Pauschbetrag nutzen, der je nach Grad der Behinderung gestaffelt ist.

Kosten fรผr Kuren, Medikamente und Begleitpersonen absetzen

Folgende Aufwendungen kรถnnen als auรŸergewรถhnliche Belastungen abgesetzt werden:

  • Arzt- und Heilbehandlungskosten
  • Medikamente und Kuren
  • Pflegeleistungen und Heimunterbringung
  • Fahrten zu medizinischen Behandlungen
  • Anschaffung und Reparatur von Hilfsmitteln
  • Umbauten an Wohnung oder Fahrzeugen

Welche Betrรคge kann ich als Pflegebedรผrftige Person geltend machen?

Pflegebedรผrftige Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 25 oder hรถher kรถnnen ebenfalls von steuerlichen Vergรผnstigungen profitieren.

Ab einem GdB von 50 oder mehr, kann der Behindertenpauschbetrag ohne Nachweis einzelner Kosten geltend gemacht werden.

Der Behinderten-Pauschbetrag: Hรถhe und Anspruch (Tabelle)

Der Behinderten-Pauschbetrag variiert je nach Grad der Behinderung:

Grad der Behinderung Pauschbetrag
GdB 20 384 EUR
GdB 30 620 EUR
GdB 40 860 EUR
GdB 50 1.140 EUR
GdB 60 1.440 EUR
GdB 70 1.780 EUR
GdB 80 2.120 EUR
GdB 90 2.460 EUR
GdB 100 2.840 EUR

Menschen mit den Merkzeichen Bl (blind), Tbl (taubblind) oder H (hilflos) erhalten unabhรคngig vom GdB einen erhรถhten Pauschbetrag von 7.400 EUR.

Erleichterung bei der Kfz-Steuer und dem รถffentlichen Nahverkehr

Schwerbehinderte Menschen kรถnnen eine Befreiung oder ErmรครŸigung der Kfz-Steuer beantragen. Insbesondere Personen mit den Merkzeichen aG (auรŸergewรถhnliche Gehbehinderung), H (hilflos) und Bl (blind) haben Anspruch auf vollstรคndige Befreiung.

Diese Personen kรถnnen auch die unentgeltliche Befรถrderung im รถffentlichen Nahverkehr nutzen, mรผssen allerdings eine Wertmarke erwerben.

Fahrkostenpauschale fรผr Menschen mit Behinderung

Seit 2021 gibt es eine Fahrkostenpauschale, die ohne Einzelnachweise geltend gemacht werden kann:

  • 900 EUR jรคhrlich: bei einem GdB von mindestens 70 mit Merkzeichen G oder ab GdB 80
  • 4.500 EUR jรคhrlich: bei den Merkzeichen aG, H oder Bl

Angehรถrige kรถnnen Pflege-Pauschbetrag beantragen

Fรผr die Pflege eines Angehรถrigen kรถnnen Pflege-Pauschbetrรคge beansprucht werden:

Pflegegrad Pauschbetrag
Pflegegrad 2 600 EUR
Pflegegrad 3 1.100 EUR
Pflegegrad 4 oder 5 1.800 EUR
Merkzeichen H 1.800 EUR

Weitere auรŸergewรถhnliche Belastungen zum Absetzen

Neben den genannten Pauschbetrรคgen kรถnnen weitere auรŸergewรถhnliche Belastungen steuerlich berรผcksichtigt werden, wie z.B.:

  • Krankheitskosten (z.B. Krankenhausaufenthalte)
  • Kosten fรผr ein Kraftfahrzeug
  • Besuchsfahrten zu einem Kind mit Behinderung
  • Kosten fรผr eine Privatschule, wenn ein Kind mit Behinderung nicht auf eine รถffentliche Schule gehen kann
  • Kosten fรผr eine Begleitperson bei Reisen

Steuerliche Unterstรผtzung fรผr Eltern von Kindern mit Behinderung

Eltern kรถnnen den Behinderten-Pauschbetrag fรผr ihr Kind auf sich รผbertragen lassen, wenn sie fรผr das Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten und das Kind selbst keine steuerlichen Vergรผnstigungen in Anspruch nimmt.