Krankengeld: Krankenkasse lehnt Reha-Wunschklinik ab – Das kannst Du jetzt tun

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Wer Krankengeld bezieht, wird wahrscheinlich eher früher als später von der Krankenversicherung dazu aufgefordert, eine Reha bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.

Umgekehrt kann es passieren, dass Sie eine Reha anstreben und die Krankenkasse diese ablehnt.

Krankengeld kostet

Das Krankengeld kostet die Krankenversicherung umso mehr, je länger sie es auszahlt. Eine Reha als Möglichkeit, wieder erwerbsfähig zu werden oder – wenn die Erkrankung sich trotz Reha nicht verbessert – eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, entlastet die Krankenkasse.

Wenn Sie auf die Wunschklinik warten

Probleme kann es geben, wenn sie ihre Wunschklinik für die Reha gefunden haben, es aber ncoh Monate dauert, bis Sie dort einen Platz bekommen. Nicht selten machen Krankenkassen dann aus besagtem Grund Ärger, denn es bedeutet für sie, dass sie in diesen Monaten das Krankengeld auszahlen müssen.

Wenn Sie auf diese Reha in ihrer Wunschklinik warten müssen, dann kann es sein, dass die Krankenkasse für die Wartezeit zum Beispiel darauf besteht, dass Sie in eine andere Einrichtung gehen oder sich gar um eine Arbeit kümmern.

Haben Sie ein Recht auf eine Wunschklinik?

Die rechtliche Regelung ist klar. Die Deutsche Rentenversicherung informiert: “Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 haben Sie als Rehabilitand*in ein Wunsch- und Wahlrecht.

Das heißt, Sie haben grundsätzlich das Recht, sich eine zu Ihrem Krankheitsbild passende Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selbst auszusuchen.”

Hier hat sich die Gesetzgebung für die Betroffenen verbessert. Denn bis 2015 wurde in aller Regel lediglich die billigste Option bewilligt. Eine Reform des Paragrafen 40 des Sozialgesetzbuches stellt jetzt den Wunsch der Patienten in den Vordergrund.

Sie müssen sich auch nicht an Klinik-Listen orientieren, die Krankenkasse und Rentenversicherung zur Verfügung stellen.

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Warum lehnen Krankenkassen Reha-Anträge ab?

In manchen Fällen lehnen Krankenkassen Reha-Anträge ab. Das kann wegen Verstößen gegen Fristen oder Formalien der Fall sein – besonders aber wegen Kosten, die die Versicherung als zu hoch ansieht.

Bei ihrer Wunschklinik kann im Krankengeld der Grund die Wartezeit sein oder günstigere Alternativen.

Auch wenn Termine für Gutachten zur medizinischen Überprüfung nicht wahrgenommen werden, ist dies ein Grund, warum Krankenkassen eine Reha nicht übernehmen. Im Fall des Krankengeldes sind es allerdings in der Regel die Krankenkassen selbst, die auf eine Reha drängen.

Was können Sie tun, wenn die Krankenkasse drängt?

Zuerst einmal: Wie geschrieben haben Sie generell das Recht, sich Ihre Wunschklinik selbst auszusuchen. Dauert die Wartezeit dafür indessen der Krankenkasse zu lange, kann es passieren, dass Sie versucht, für die Zwischenzeit andere Maßnahmen aufzudrängen.

Zum Beispiel könnte die Kasse darauf bestehen, dass sich Leistungen der Reha wie Krankengymnastik auch vor Ort durchführen lassen, und Sie erst einmal dazu drängen, ein ambulantes Programm durchführen.

Auf Konfrontation zu gehen kann zermürben und ist auch nicht immer hilfreich. Sie können der Krankenkasse indessen entgegen kommen.

Zum Beispiel können Sie mit der Versicherung vereinbaren, sich in ihrer Wunschklinik auf die Warteliste zu setzen, um so früher mit der Reha zu beginnen, wenn ein anderer Patient abspringt.

Wie stärken Sie Ihre Position?

Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen ein Attest liefern, in dem er begründet, warum es wichtig ist, dass Sie die Reha in der von Ihnen gewählten Einrichtung erhalten. Vielleicht bietet diese spezielle Therapien, die in dieser Form nur dort möglich sind.

Ein ärztliches Attest schützt sie auch, falls die Krankenversicherung sie vorzeitig in Richtung Erwerbsfähigkeit drängen möchte.

Was tun, wenn die Krankenkasse die spezielle Reha ablehnt?

In der Regel drängt die Krankenkasse bei Krankengeld auf eine Reha. Was tun Sie aber, wenn die Kasse generell eine Reha ablehnt, oder eine solche Maßnahme in der von Ihnen gewünschten Einrichtung?

Suchen Sie ein klärendes Gespräch und legen Sie Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Dabei stützen Sie ärztliche Atteste der behandelnden Mediziner, die enthalten sollten, warum eine Ablehnung der Reha negative Folgen für Sie hätte. Sie haben vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.

Ist die medizinische Notwendigkeit für eine Reha gegeben und lehnt die Versicherung diese trotzdem ab, dann bleibt die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen.

Wie gut sind Ihre Chancen?

Die Chancen bei einem Widerspruch doch noch die gewünschte Reha zu bekommen, sind gut. Allzuoft geht es darum, Geld zu sparen, und die Begründungen für Ablehnungen sind unzureichend. Deshalb führen circa die Hälfte der eingereichten Widerspruchsschreiben gegen eine abgelehnte Reha zur Bewilligung durch die Krankenkassen.

Wo finden Sie Hilfe?

Sozialverbände wie der SoVD, der VdK oder die Patientenberatung UPD kennen Probleme Betroffener mit Krankenversicherungen beim Krankengeld sehr gut und leisten professionelle Unterstützung. Bei Fachanwälten für Sozialrecht bekommen Sie rechtlichen Beistand.