Schwerbehinderung: So zahlen Sie keinen Rundfunkbeitrag

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Der Rundfunkbeitrag liegt bei 18,36 Euro pro Monat fรผr jede Wohnung. Auch ohne Zahlungsaufforderung mรผssen Sie ihn zahlen โ€“ die Anmelde- und Zahlungspflicht entsteht automatisch (ยง 7 RBStV). Nicht jeder muss jedoch den vollen Betrag entrichten; wenige Personen sind sogar vollstรคndig befreit.

Einige unserer Leser denken, eine Schwerbehinderung bedeute automatisch eine ErmรครŸigung beim Rundfunkbeitrag. Das stimmt aber nicht. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Menschen mit Schwerbehinderung weniger Rundfunkbeitrag bezahlen mรผssen โ€“ oder sogar gar keinen.

ErmรครŸigung oder Befreiung?

Der Beitragsservice unterscheidet zwischen einer ErmรครŸigung des Rundfunkbeitrags und einer Befreiung.

Beitragstyp Beitragshรถhe und Voraussetzung
ErmรครŸigung 6,12 โ‚ฌ pro Monat (ein Drittel des Rundfunkbeitrags; Abbuchung i. d. R. 18,36 โ‚ฌ pro Quartal) โ€“ mรถglich mit Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen โ€žRFโ€œ
Befreiung 0 โ‚ฌ โ€“ bei gesetzlich geregelten Befreiungsgrรผnden (ยง 4 RBStV), u. a. Empfรคnger von Blindenhilfe, taubblinde Menschen (Merkzeichen โ€žTBlโ€œ), Sonderfรผrsorgeberechtigte nach BVG sowie weitere Personengruppen wie Bรผrgergeld- oder Grundsicherungsbeziehende

Das Merkzeichen โ€žRFโ€œ

Eine Schwerbehinderung allein rechtfertigt weder ErmรครŸigung noch Befreiung. Fรผr die ErmรครŸigung muss der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen โ€žRFโ€œ tragen.

Blindheit und Sehbehinderung

Blinde und dauerhaft stark Sehbehinderte erhalten โ€žRFโ€œ, wenn der Grad der Behinderung (GdB) ausschlieรŸlich wegen der Sehbehinderung mindestens 60 betrรคgt (ยง 4 Abs. 2 Nr. 1 RBStV).

Gehรถrlosigkeit und Hรถrbehinderung

Gehรถrlose sowie stark Hรถrbehinderte bekommen โ€žRFโ€œ, wenn eine Verstรคndigung รผber das Gehรถr selbst mit Hรถrhilfen nicht mรถglich ist und der GdB aufgrund der Hรถrbehinderung mindestens 50 betrรคgt (ยง 4 Abs. 2 Nr. 2 RBStV).

GdB โ‰ฅ 80 und Ausschluss von รถffentlichen Veranstaltungen

Personen mit einem GdB von mindestens 80, die wegen ihrer Behinderung dauerhaft nicht an รถffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kรถnnen, erhalten ebenfalls โ€žRFโ€œ (ยง 4 Abs. 2 Nr. 3 RBStV).

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Wer ist vom Rundfunkbeitrag befreit?

Vollstรคndig befreit sind nur wenige Schwerbehinderte, nรคmlich

  • Empfรคnger von Blindenhilfe (ยง 72 SGB XII),
  • taubblinde Menschen (Merkzeichen โ€žTBlโ€œ)
  • sowie Sonderfรผrsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Darรผber hinaus gibt es groรŸe Befreiungsgruppen, die unabhรคngig von einer Behinderung gelten (ยง 4 Abs. 1 RBStV), etwa:

  • Bezieher von Bรผrgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Empfรคnger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege oder Asylbewerberleistungen,
  • Studierende/Auszubildende mit BAfรถG, BAB oder Berufsausbildungsbeihilfe, sofern sie nicht bei den Eltern wohnen.

Die (Teil)Befreiung gilt fรผr den ganzen Haushalt

Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben; das gilt auch fรผr Befreiungen und ErmรครŸigungen. Ehe oder Lebenspartner und Kinder bis zum 25. Lebensjahr zahlen keinen zusรคtzlichen Beitrag.

Wer stellt das Merkzeichen fest?

Das zustรคndige Versorgungsamt prรผft den Antrag auf Feststellung des Merkzeichens โ€žRFโ€œ bzw. โ€žTBlโ€œ. Bei Seh- oder Hรถrbehinderung ist das oft eindeutig; ob jemand wegen anderer Beeintrรคchtigungen keine รถffentlichen Veranstaltungen besuchen kann, entscheiden im Streitfall die Sozialgerichte (vgl. LSG Baden-Wรผrttemberg, 16.12.2022 โ€“ L 6 SB 3623/20).

Antrag nicht vergessen โ€“ und Frist beachten!

Auch mit Merkzeichen im Ausweis reduziert sich der Beitrag nicht automatisch. Sie mรผssen beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einen schriftlichen Antrag auf Befreiung oder ErmรครŸigung stellen (Kopie/Scan Vorder- und Rรผckseite des Ausweises beifรผgen).

Rรผckwirkung

Wird der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Ausstellungs- oder Bewilligungsdatum des Nachweises gestellt, gilt die Befreiung/ErmรครŸigung ab Beginn dieses Bewilligungszeitraums (ยง 4 Abs. 4 S. 2 RBStV).
Bei spรคterer Antragstellung greift die Reduzierung erst ab dem Monatsbeginn nach Eingang des Antrags.

Stellen Sie den Antrag daher mรถglichst sofort nach Erhalt des Schwerbehindertenausweises bzw. des Sozialleistungs-Bewilligungsbescheids, um Nachzahlungen zum Volltarif zu vermeiden.