Schwerbehinderte Beschรคftigte oder diesen gleichgestellte Personen haben das Recht, ihre Arbeitszeit an ihre Behinderung anzupassen. Diese Anpassung ist allerdings an die Zumutbarkeit fรผr den Arbeitgeber gebunden und darf keine unverhรคltnismรครigen Kosten verursachen.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzlich geregelte Freistellung von Mehrarbeit
Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf Freistellung von Mehrarbeit, wenn sie dies wรผnschen.
Diese Regelung soll verhindern, dass sie durch zusรคtzliche Arbeitsstunden รผbermรครig belastet werden. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, die nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrรคge eingeschrรคnkt werden kann.
Spezielle Regelungen zur Freistellung
- Bereitschaftsdienste:
Bereitschaftsdienste zรคhlen als regulรคre Arbeitszeit. Schwerbehinderte Beschรคftigte haben das Recht, sich von Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdiensten freistellen zu lassen, selbst wenn tarifvertraglich vorgesehen ist, dass diese Dienste mit dem Gehalt abgegolten werden. - Teilzeitbeschรคftigung:
Teilzeitbeschรคftigte Schwerbehinderte kรถnnen ebenfalls von Mehrarbeit freigestellt werden. Ob eine Mehrarbeit vorliegt, wird durch einen Vergleich mit der Arbeitszeit von Vollzeitbeschรคftigten ermittelt. - รberstunden:
รberstunden entstehen, wenn die tรคgliche Arbeitszeit die vertraglich oder tariflich festgelegte Dauer รผberschreitet. Fรผr Schwerbehinderte gilt Mehrarbeit als รผberschritten, wenn die Arbeitszeit acht Stunden pro Tag รผbersteigt. Dennoch kรถnnen sie unter bestimmten Bedingungen รberstunden leisten, solange diese die gesetzlich festgelegte Obergrenze nicht รผberschreiten. - Feiertags- und Schichtarbeit:
Eine generelle Befreiung von Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nacht- und Schichtarbeit gibt es fรผr Schwerbehinderte nicht. Arbeitgeber haben jedoch eine Fรผrsorgepflicht, die im Einzelfall eine Unzumutbarkeit dieser Arbeitsformen begrรผnden kann.
Wie kann man sich freistellen lassen
Bevor ein schwerbehinderter Arbeitnehmer von Mehrarbeit befreit werden kann, muss der Arbeitgeber diese zunรคchst anordnen, was in der Regel einer Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats bedarf.
Ist die Anordnung von Mehrarbeit arbeitsvertraglich zulรคssig, sind grundsรคtzlich alle Beschรคftigten verpflichtet, diese zu leisten.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer kรถnnen jedoch eine Freistellung beantragen, ohne Grรผnde angeben zu mรผssen.
Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig erfolgt, damit der Arbeitgeber entsprechende Maรnahmen treffen kann, wie z. B. die Organisation eines Ersatzes. Eigenmรคchtiges Verlassen des Arbeitsplatzes nach der regulรคren Arbeitszeit ist hingegen nicht erlaubt.
Anspruch auf Teilzeitbeschรคftigung
Neben dem allgemeinen Anspruch auf Teilzeitarbeit gemรคร dem Teilzeit- und Befristungsgesetz haben schwerbehinderte Beschรคftigte das Recht auf eine Teilzeitbeschรคftigung, wenn dies aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung erforderlich ist.
Der Nachweis der Notwendigkeit muss von den Beschรคftigten erbracht werden. Arbeitgeber kรถnnen sich dabei von den Integrationsรคmtern beraten lassen, die gegebenenfalls auch finanzielle Unterstรผtzung bieten.
Nachtarbeit und Schwerbehinderung
Schwerbehinderte Arbeitnehmer kรถnnen auch von Nachtarbeit ausgenommen werden, wenn dies zur behinderungsgerechten Gestaltung der Arbeitszeit notwendig ist.
Fallbeispiel: Mehrarbeit muss trotz Schwerbehinderung erbracht werden
In einem Unternehmen arbeiten die Beschรคftigten regulรคr sieben Stunden tรคglich, wobei eine einstรผndige Pause in diese Zeit integriert ist. Aufgrund dringender Auftrรคge soll die tรคgliche Arbeitszeit um eine Stunde verlรคngert werden.
Ein als schwerbehindert anerkannter Mitarbeiter weigert sich jedoch, diese zusรคtzliche Arbeitszeit zu leisten, mit der Begrรผndung, dass er als Schwerbehinderter dazu nicht verpflichtet sei.
Fallbeispiel: Arbeitszeit unterhalb der gesetzlichen Grenze
Der schwerbehinderte Arbeitnehmer muss die zusรคtzliche Arbeitszeit erbringen, da die gesetzliche Regelung zur Freistellung von Mehrarbeit nicht greift. Mehrarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes liegt erst dann vor, wenn die tรคgliche Arbeitszeit mehr als acht Stunden betrรคgt.
In diesem Fall bleibt die Arbeitszeit unterhalb dieser Grenze, sodass keine Freistellung von Mehrarbeit erforderlich ist.
Mehrarbeit entsteht erst bei mehr als 8 Stunden tรคglicher Arbeitszeit
Die tรคgliche Arbeitszeit des schwerbehinderten Mitarbeiters betrรคgt regulรคr sieben Stunden. Die zusรคtzliche Arbeitsstunde erhรถht die Arbeitszeit auf insgesamt acht Stunden, was im Rahmen der gesetzlichen Regelungen liegt.
Da Pausen nicht zur Arbeitszeit zรคhlen, ist die Forderung des Arbeitgebers rechtlich zulรคssig und muss auch von schwerbehinderten Beschรคftigten erfรผllt werden.
- รber den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pรคdagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprรคvention und im Reha-Sport fรผr Menschen mit Schwerbehinderungen tรคtig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprรคvention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.