Ein Auto ab Werk erfüllt selten die besonderen Anforderungen für Menschen mit einer Schwerbehinderung, und der notwendige Umbau kann teuer werden. Zum Ausgleich bieten viele Autohersteller spezielle Rabatte für Menschen mit einer Behinderung an.
Wir zeigen, welche Behindertenrabatte es gibt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche weiteren Unterstützungen möglich sind. Weiter unten in der Tabelle sehen Sie alle Rabatte für behinderte Menschen
Inhaltsverzeichnis
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Um beim Autokauf einem Rabatt für Behinderte Menschen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die Rabatte gelten in der Regel nur beim Kauf eines Neuwagens.
Zudem ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises erforderlich, der einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent aufweist. Einige Hersteller akzeptieren auch eine Conterganschädigung oder eine im Führerschein eingetragene Fahrhilfe als Nachweis für den Bedarf an einem behindertengerechten Fahrzeug.
Ein Merkmal der Behinderung, wie z. B. „außergewöhnliche Gehbehinderung“ oder „Blindheit“, wird derzeit von keinem Hersteller mehr zwingend gefordert.
Viele Autohersteller verlangen, dass das Fahrzeug auf den Menschen mit Behinderung zugelassen wird. In einigen Fällen, wie z. B. bei Citroën, Peugeot oder Volvo, kann das Auto auch auf einen nahen Angehörigen zugelassen werden.
Wichtig: Es gilt jedoch meist die Bedingung, dass das Fahrzeug mindestens sechs Monate im Besitz der behinderten Person bleibt.
Rabatte auf den Listenpreis für behinderte Menschen
Der Behindertenrabatt wird üblicherweise auf den Listenpreis eines Neuwagens angewendet.
Es handelt sich dabei jedoch um eine freiwillige Leistung der Hersteller, die Händler sind nicht verpflichtet, diesen Rabatt zu gewähren. In manchen Fällen, etwa bei Ford und Toyota, können die Rabatte mit weiteren Preisnachlässen oder Aktionen kombiniert werden.
Welche Rabatte gewähren die Autohersteller?
Fast alle namhaften Hersteller bieten Rabatte für Menschen mit Behinderung an, die je nach Marke und Modell unterschiedlich hoch ausfallen. Ein Überblick über die Angebote zeigt, wie vielfältig die Unterstützung sein kann:
Audi gibt Rabatte bei Schwerbehinderung
Audi bietet bis zu 15 Prozent Rabatt auf privat genutzte Neuwagen. Voraussetzung ist ein GdB von mindestens 50 Prozent. Für bestimmte Modelle wie den A3, A4 oder Q5 gibt es spezielle Fahrhilfenprogramme. Gebrauchtwagen oder Dienstwagen sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen.
BMW und Mini Rabatte bei Schwerbehinderung
Auch bei BMW und Mini beträgt der Behindertenrabatt bis zu 15 Prozent. Hier legt jedoch jeder Händler die konkreten Konditionen individuell fest. Für den behindertengerechten Umbau arbeitet BMW eng mit spezialisierten Partnern zusammen, die die Umbaumaßnahmen durchführen.
Fiat, Jeep und Alfa Romeo bieten diese Behindertenrabatte
Fiat bietet besonders großzügige Rabatte: Für bestimmte Modelle sind bis zu 29 Prozent Nachlass möglich. Auch die Marken Jeep und Alfa Romeo gewähren Rabatte von bis zu 25 Prozent bzw. 24 Prozent.
Voraussetzung ist die Teilnahme am „Fiat Autonomy“-Programm, das umfassende Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung bietet.
Rabatte auch bei Ford
Ford gewährt keinen klassischen Behindertenrabatt auf den Listenpreis, sondern bietet Nachlässe auf die jeweils gültigen Aktionspreise. Diese Rabatte sind in der Regel kombinierbar mit anderen Angeboten, was den Kauf attraktiv macht.
Mercedes gibt 15 Prozent Rabatt bei Schwerbehinderung
Mercedes-Benz gewährt bis zu 15 Prozent Rabatt auf die meisten Modelle. Für einige Fahrzeuge, wie die V-Klasse oder das Elektro-SUV EQC, ist der Rabatt allerdings geringer. Mercedes bietet zudem zahlreiche Fahrhilfen wie Handbediengeräte oder Lenkhilfen ab Werk an.
Renault und Nissan geben Rabatte
Bei Renault und Nissan variieren die Rabatte zwischen 13 und 31 Prozent, abhängig vom Modell und der Mitgliedschaft im Bund behinderter Auto-Besitzer (BbAB). Diese Mitgliedschaft ermöglicht Rabatte auch bei den Marken Citroën, DS und Peugeot.
Volkswagen gibt einen Rabatt von bis zu 15 Prozent
VW bietet bis zu 15 Prozent Rabatt auf Neuwagen. Kunden müssen einen GdB von mindestens 50 Prozent nachweisen. Auch hier bietet der Hersteller diverse Fahrhilfen und Umbaumaßnahmen direkt ab Werk an.
Welche weiteren Zuschüsse gibt es noch für behinderte Menschen?
Neben den Herstellerrabatten können Menschen mit Behinderung weitere finanzielle Hilfen beantragen. Die sogenannte „Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation“ unterstützt den Autokauf, den behindertengerechten Umbau und gegebenenfalls auch den Erwerb des Führerscheins.
Dabei gelten jedoch klare Voraussetzungen: Die Person muss dauerhaft auf ein Auto angewiesen sein, um zur Arbeit zu gelangen, und darf über kein geeignetes Fahrzeug verfügen. Der Zuschuss zum Kauf eines Autos beträgt in der Regel bis zu 9.500 Euro, in Ausnahmefällen kann er höher ausfallen.
Die Kosten für notwendige Umbauten werden unabhängig vom Einkommen vollständig übernommen, wenn das Fahrzeug für den Arbeitsweg benötigt wird. Dazu zählen auch Reparaturen und Anpassungen, die zur behindertengerechten Nutzung des Fahrzeugs notwendig sind.
Was dürfen Sie nicht haben?
Behindertenrechtlich haben Sie einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, wenn ein Bedarf besteht. Keinen Zuschuss auf ein Kraftfahrzeug bekommen Sie, laut Paragraf 4 KfzHV, wenn Sie schon ein solches Fahrzeug besitzen und dessen Benutzung zumutbar ist.
Tabelle Nachteilsausgleich für behinderte Menschen beim Autokauf
Automarke | Rabatt | Voraussetzungen | Wer muss gefragt werden? |
---|---|---|---|
Audi | bis 15,0 % auf Neuwagen | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50; Mindesthaltedauer: sechs Monate; pro Kalenderjahr können zwei Fahrzeuge bezogen werden | Audi-Händler |
BMW/Mini | bis 15,0 % auf Neuwagen | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50, der Händler legt die jeweilige Konditionen fest | BMW-Händler |
Citroën + DS | 8,0 % bis 15,0 % (modell- und ausstattungsabhängig) | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50; Zulassung auch auf Angehörige möglich; Mit Abrufschein des BbAB | BbAB (oder Citroën-Händler) |
Dacia | aufgrund der geringen Kaufpreise kein zusätzlicher Behindertenrabatt | ||
Fiat | bis 29,0 % (Nachlass modellabhängig) | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50 oder eingetragene Fahrhilfe, Contergan; Teilnahme an Fiat Autonomy | Fiat-Händler |
Alfa Romeo | bis 24,0 % (Nachlass modellabhängig) | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50 oder eingetragene Fahrhilfe, Contergan; Teilnahme an Fiat Autonomy | Alfa-Romeo-Händler |
Jeep | bis 25,0 % (Nachlass modellabhängig) | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50, oder eingetragene Fahrhilfe, Contergan; Teilnahme an Fiat Autonomy | Jeep-Händler |
Ford | 1.000 Euro | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50; Mindesthaltedauer 6 Monate; kombinierbar mit anderen Rabatten und Aktionspreisen | Ford-Händler |
Honda | Nachlass individuell verhandelbar | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50; Händler entscheidet selbst, ob er Rabatt anbietet | Honda-Händler |
Hyundai | bis zu 20,0 % (modellabhängig) | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50; Mindesthaltedauer: sechs Monate | Hyundai-Händler |
Jaguar / Land Rover | bis zu 20,0 % (modellabhängig) | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50; Mindesthaltedauer: 12 Monate | jeweiliger Händler |
Kia | Nachlass individuell verhandelbar | Modalitäten und Höhe des Rabatts werden vom Händler entschieden, Kia gibt eine Empfehlung von bis zu 17,5 Prozent | Kia-Händler |
Lada | keine Sonderkonditionen | Automatikgetriebe ohne Aufpreis ab GdB 20 | Lada-Händler |
Mazda | bis 15,0 % | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50 | Mazda-Händler |
Mercedes-Benz | 15 Prozent | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50, ausgen. AMG-Modelle und Mercedes EQC; 5,0 % auf Editionsmodelle von V-Klasse, Marco Polo, Vito Tourer und Citan Tourer; Mindesthaltedauer: 6 Monate | Mercedes-Benz-Händler |
Mitsubishi | bis zu 18,0 % | Behindertenausweis GdB 50 ohne Merkzeichen | Mitsubishi-Händler |
Nissan | bis 31,0 % (modell- und quartalsabhängig) | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50. Mit Abrufschein des BbAB; Zulassung auch auf Angehörige möglich; Mindesthaltedauer: sechs Monate | Nissan-Händler |
Opel | bis 25,0 % (modellabhängig) | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50 | Opel-Händler |
Peugeot | bis 30,0 % (modell- und ausstattungsabhängig) | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50; Mit Abrufschein des BbAB; Zulassung auch auf Angehörige möglich; Mindesthaltedauer: sechs Monate | BbAB oder Peugeot-Händler |
Renault | bis 28,5 % (modellabhängig) | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50; Mit Abrufschein des BbAB; Zulassung auch auf Angehörige möglich; Mindesthaltedauer: sechs Monate | BbAB oder Renault-Händler |
Seat | bis 15,0 % | Voraussetzungen werden vom Händler festgelegt | Seat-Händler |
Skoda | Händler handelt Rabatt aus | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50; auch für amtliche Betreuer oder Erziehungsberechtigte eines minderjährigen Menschen mit Behinderung; maximal ein Fahrzeug pro Kalenderjahr; Mindesthaltedauer 6 Monate | Skoda-Händler |
Subaru | bis 15,0 % | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50; Mindesthaltedauer 6 Monate und 3.000 km | Subaru-Händler |
Suzuki | bis 15,0 % (auf Neukauf eines behindertengerecht umgerüsteten Suzuki-Neuwagens) | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50; in Zusammenarbeit mit der Initiative MSG mobil sein | Suzuki-Händler |
Toyota | 500 bis 1.000 Euro | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50; Mindesthaltedauer: sechs Monate und 3.000 Kilometer; kombinierbar mit Sonderaktionen | Toyota-Händler |
Volvo | bis 15,0 % | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50; gültig für alle Baureihen; Zulassung auch auf Angehörige möglich; maximal zwei Fahrzeuge pro Jahr | Volvo-Händler |
Volkswagen | bis 15,0 % | Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50 oder Contergan-Schädigung; Zulassung auf den Ausweisinhaber | Volkswagen-Händler |
(Quelle: Hersteller, ADAC, BbAB e.V, mobile.de.)
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.