Schwerbehinderte Menschen können sich unter bestimmten Voraussetzungen vom Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) befreien lassen. Wir erläutern, wann dies möglich ist und wie eine Runkfunkgebührenbefreiung in die Wege geleitet wird.
Im Grundsatz müssen alle Haushalte den Rundfunkbeitrag zahlen
Gemäß dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zahlt im Grundsatz jeder Haushalt einen monatlichen Beitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Diese Regelung löste die frühere Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ab und wurde umgangssprachlich oft als “GEZ-Gebühren” bezeichnet.
Unter bestimmten Bedingungen ist es jedoch möglich, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen oder eine Ermäßigung zu erwirken. Dies ist besonders relevant für Personen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen und/oder eine Schwerbehinderung haben.
Wer kann sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen?
Es gibt verschiedene soziale Situationen, die eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht rechtfertigen. Zu den anerkannten Sozialleistungen gehören:
- Bürgergeld oder Sozialgeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
- BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe, sofern der Empfänger nicht bei den Eltern wohnt
- Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Blindenhilfe oder Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz
Was viele nicht wissen: Auch Menschen, die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen, sowie Empfänger von Pflegegeld nach dem Lastenausgleichsgesetz, können sich befreien lassen.
Pflegebedürftigkeit als Befreiungsgrund
Ein weiterer wichtiger Befreiungsgrund ist die Pflegebedürftigkeit. Menschen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird, sowie volljährige Personen, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben, haben ebenfalls Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
Sozialleistungen und Ausnahmefälle für die GEZ-Befreiung
Ausnahmefälle betreffen Personen, die zwar keinen Anspruch auf die genannten Sozialleistungen haben, aber dennoch aufgrund einer geringen Einkommensüberschreitung über dem aktuellen Regelbedarf keinen Anspruch auf diese Leistungen geltend machen können.
Die Einkommensüberschreitung darf maximal 18,36 Euro betragen. Um eine Befreiung zu beantragen, ist ein entsprechender Antrag notwendig, der durch eine gut lesbare Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Behörde und eines Bewilligungsbescheides nachgewiesen wird.
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Ermäßigung des Rundfunkbeitrages
Neben der vollständigen Befreiung besteht auch die Möglichkeit einer Ermäßigung des Rundfunkbeitrages. Diese Ermäßigung betrifft vor allem Personen mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Das Merkzeichen “RF” erhalten:
- Blinde oder wesentlich sehbehinderte Personen
- Hörbehinderte Menschen
- Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80, die aufgrund ihrer Behinderung ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können
Der ermäßigte Beitrag beträgt ein Drittel der normalen Gebühren.
Auswirkungen auf andere Personen im Haushalt
Eine Ermäßigung oder Befreiung des Rundfunkbeitrags kann sich auch auf andere Personen im gemeinsamen Haushalt auswirken. So zahlen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr keine zusätzlichen Beiträge, wenn sie mit der befreiten oder ermäßigten Person zusammenwohnen.
Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung
Für die Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ist ein Antrag erforderlich. Die notwendigen Unterlagen umfassen:
- Schwerbehindertenausweis
- Bescheid über Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung)
- Bestätigung der geringfügigen Einkommensüberschreitung
Für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung empfiehlt es sich, Kontakt zum nächstgelegenen Sozialverband aufzunehmen. Oft ist es nämlich schwierig, eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu erreichen. So musste eine Student 2 Jahre darum kämpfen, sich von der GEZ befreien zu lassen. Letztlich half eine Untätigkeitsklage. Mehr dazu in diesem Artikel.
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