Petra und Herbert Scheiding haben geschafft, wovon viele Rentner träumen: Sonne, Meer und ein Lebensstandard, den sie sich nach eigener Einschätzung in Deutschland kaum leisten könnten. Das Ehepaar aus Sachsen lebt seit drei Jahren im türkischen Alanya und sagt: „Wir als Deutsche kommen gut zurecht.“
Haus bei Dresden verkauft, Wohnung in Alanya gekauft
Petra, 67, und Herbert Scheiding, 68, waren früher Tanzlehrer und viele Jahre selbstständig. Wie “TAG24” unter Berufung auf eine ZDF-Reportage berichtet, wurde ihnen ihr Haus bei Dresden wegen steigender Kosten und des Unterhaltungsaufwands zu teuer.
Das Paar verkaufte die Immobilie und kaufte vom Erlös eine rund 120 Quadratmeter große Wohnung in Alanya. Damit fällt ausgerechnet der Kostenblock weg, der vielen anderen Auswanderern inzwischen Probleme bereitet: eine ständig steigende Miete.
Herbert Scheiding sagt, dass das Ehepaar mit seiner Rente in Deutschland nicht denselben Lebensstandard halten könnte. Dort hätte nach seiner Einschätzung mindestens einer von beiden zusätzlich arbeiten müssen.
Die eigene Wohnung verändert die gesamte Rechnung
Genau hier liegt ein wichtiger Unterschied zu vielen anderen deutschen Rentnern in der Türkei. Wer schuldenfrei in einer eigenen Wohnung lebt, startet finanziell völlig anders als ein Rentner, der jeden Monat mehrere Hundert Euro Miete bezahlen und regelmäßige Erhöhungen verkraften muss.
Wie schnell die Rechnung kippen kann, zeigt ein anderes deutsches Rentnerpaar in Antalya. Gegen-Hartz berichtete über Anita und Jürgen Dietz, die gemeinsam mit rund 1.500 Euro Rente auskommen müssen und wegen gestiegener Lebenshaltungskosten inzwischen deutlich stärker sparen.
Beide Geschichten widersprechen sich deshalb nicht. Sie zeigen vielmehr, dass die Höhe der Rente allein wenig darüber aussagt, wie komfortabel sich der Ruhestand in der Türkei tatsächlich finanzieren lässt.
Die Türkei ist günstiger – aber die Preise steigen rasant
Ein Einkommen in Euro verschafft deutschen Ruheständlern weiterhin einen Vorteil. Trotzdem darf niemand seine Auswanderungsentscheidung auf Preisvergleiche stützen, die mehrere Jahre alt sind.
Im Juli 2026 lagen die türkischen Verbraucherpreise nach Angaben des staatlichen Statistikamtes TÜİK 31,75 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Auch wenn einzelne Waren und Dienstleistungen weiterhin erheblich günstiger sein können als in Deutschland, verändert eine solche Teuerung die Haushaltsrechnung schnell.
Wer heute mit 500 oder 600 Euro monatlichem finanziellen Puffer auswandert, darf deshalb nicht davon ausgehen, dass dieser Abstand dauerhaft erhalten bleibt. Besonders Miete, Lebensmittel, Energie, Versicherungen und medizinische Zusatzleistungen sollten mit Reserven kalkuliert werden.
Die deutsche Rente kann grundsätzlich mit in die Türkei
Ein dauerhafter Umzug bedeutet nicht automatisch, dass die gesetzliche Altersrente verschwindet. Deutschland und die Türkei haben ein Sozialversicherungsabkommen, und eine deutsche Rente kann grundsätzlich auch bei einem Wohnsitz in der Türkei ausgezahlt werden.
Bei einzelnen Versicherungsbiografien können jedoch Besonderheiten auftreten. Einen ausführlichen Überblick dazu gibt der Beitrag „Rente im Ausland: In diesen Ländern wird gekürzt – in diesen nicht“.
Vor der Abmeldung in Deutschland sollte deshalb eine individuelle Auskunft der Deutschen Rentenversicherung eingeholt werden. Das gilt besonders dann, wenn Versicherungszeiten im Ausland, Fremdrentenzeiten oder weitere Rentenansprüche vorhanden sind.
Krankenversicherung wird beim Auswandern schnell unterschätzt
Petra und Herbert haben laut Bericht zusätzlich eine private Krankenversicherung abgeschlossen, die sie jeweils rund 200 Euro im Jahr kostet. Dieser Betrag beschreibt allerdings ihre persönliche Situation und ist kein allgemein verfügbarer Tarif für deutsche Rentner.
Deutschland und die Türkei sind auch bei der Krankenversicherung über das Sozialversicherungsabkommen miteinander verbunden. Welche Leistungen tatsächlich bestehen und welche Nachweise benötigt werden, hängt jedoch vom Versicherungsstatus und von der persönlichen Situation ab.
Wer seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft in die Türkei verlegt, sollte deshalb vor dem Umzug mit seiner Krankenkasse und der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland klären, wie der Schutz weiterläuft. Eine deutsche Versicherungskarte sollte nicht mit der Annahme verwechselt werden, medizinische Versorgung funktioniere im Ausland automatisch genauso wie zu Hause.
Spätestens bei Pflege wird der Unterschied wichtig
Besonders ernst wird die Planung, wenn im höheren Alter Pflegebedürftigkeit eintritt. Die deutsche Pflegeversicherung wird vom deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen nicht in gleicher Weise erfasst wie die Krankenversicherung.
Wer dauerhaft in die Türkei zieht, sollte deshalb nicht einfach davon ausgehen, sämtliche deutschen Pflegeleistungen weiterzuerhalten. Mehr dazu erläutert Gegen-Hartz unter anderem im Beitrag „Pflegegeld kann man als Deutscher auch im Ausland beziehen“.
Gerade bei einer Auswanderung mit 65 oder 70 Jahren darf die Frage daher nicht nur lauten, ob das Leben heute angenehm und günstig ist. Ebenso wichtig ist, wie medizinische Betreuung und Pflege mit 80 oder 85 Jahren organisiert und bezahlt werden sollen.
1.000 Euro Rente sind keine feste Auswanderungsgrenze
Im Bericht wird aus persönlicher Erfahrung eine Größenordnung von rund 1.000 Euro monatlicher Rente für eine Aufenthaltsgenehmigung genannt. Daraus sollte jedoch keine allgemeine türkische Vorschrift abgeleitet werden, nach der jedem deutschen Rentner mit mindestens 1.000 Euro automatisch ein Aufenthaltsrecht zusteht.
Die türkische Migrationsbehörde kann bei Aufenthaltsanträgen Nachweise über regelmäßige und ausreichende Einkünfte verlangen. Als Belege kommen ausdrücklich auch Rentenunterlagen, Bankguthaben und andere Einkommensnachweise infrage.
Die Anforderungen hängen außerdem von der Art der Aufenthaltserlaubnis und der individuellen Prüfung ab. Wer auswandern will, sollte sich deshalb auf die offiziellen Vorgaben der türkischen Behörden verlassen und nicht auf pauschale Euro-Beträge aus Erfahrungsberichten.
Grundsicherung im Alter reist nicht einfach mit
Für Rentner mit kleiner Altersrente gibt es noch einen erheblichen Unterschied zwischen Deutschland und einem dauerhaften Wohnsitz in der Türkei. Die deutsche Grundsicherung im Alter setzt grundsätzlich einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus.
Bei einem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt von mehr als vier Wochen wird die laufende Grundsicherung grundsätzlich nicht weitergezahlt, bis die Rückkehr nach Deutschland nachgewiesen ist. Gegen-Hartz erläutert die Regelung ausführlich im Beitrag „Sozialhilfe aus Deutschland im Ausland beziehen?“.
Damit ist die Türkei gerade für Menschen mit sehr kleiner Rente nicht automatisch die einfache Lösung gegen Altersarmut. Wer in Deutschland auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen ist, muss vor einem dauerhaften Wegzug besonders genau rechnen.
Was vor dem Umzug geprüft werden sollte
| Prüfpunkt | Was Rentner beachten sollten |
|---|---|
| Deutsche Rente | Eine Auszahlung in die Türkei ist grundsätzlich möglich, Besonderheiten der eigenen Versicherungsbiografie sollten jedoch vorher geprüft werden. |
| Lebenshaltungskosten | Die hohe türkische Inflation kann einen zunächst großen finanziellen Vorteil innerhalb weniger Jahre deutlich verkleinern. |
| Krankenversicherung | Vor dem Umzug sollte mit Krankenkasse und DVKA geklärt werden, welcher Versicherungsschutz am neuen Wohnort besteht. |
| Pflege | Deutsche Pflegeleistungen können bei einem dauerhaften Wohnsitz außerhalb von EU, EWR und Schweiz erheblich eingeschränkt sein. |
| Aufenthaltsrecht | Eine pauschale Garantie nach dem Muster „1.000 Euro Rente reichen“ gibt es nicht. Einkommens- und weitere Nachweise können verlangt werden. |
| Grundsicherung | Die deutsche Grundsicherung im Alter kann nicht dauerhaft wie eine gesetzliche Rente ins Ausland mitgenommen werden. |
Der eigentliche Vorteil des sächsischen Rentnerpaares
Petra und Herbert profitieren nicht nur davon, dass viele alltägliche Ausgaben in der Türkei günstiger sein können. Sie haben mit dem Verkauf ihres deutschen Hauses Vermögen in eine eigene Wohnung in Alanya umgewandelt und damit ihre laufenden Wohnkosten erheblich reduziert.
Das macht ihre Geschichte interessant, aber nur eingeschränkt übertragbar. Ein Rentner mit 1.300 Euro Rente und 600 Euro Miete befindet sich in einer völlig anderen Lage als ein Rentner mit derselben Rente und einer abbezahlten Wohnung.
Das vermeintliche Rentnerparadies entsteht also weniger durch den Ortswechsel allein als durch das Verhältnis von sicherem Einkommen, Wohnkosten, Rücklagen und Gesundheitskosten. Die Türkei kann diese Rechnung verbessern – sie kann sie aber nicht ersetzen.




