Rente: Überraschendes Ranking – Dieses Land lässt für Rentner beliebte Auswanderungsziele hinter sich

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Den Ruhestand am Meer verbringen und mit der Rente besser auskommen. Für viele klingt das nach einem guten Grund, Deutschland zu verlassen. Im „Annual Global Retirement Index 2026“ von International Living liegt Griechenland auf Platz eins. Dahinter folgen Panama und Costa Rica.

Für deutsche Rentner ist die Rangliste allerdings nur ein Ausgangspunkt. Ob ein Umzug finanziell passt, hängt von der konkreten Wohnung, der Krankenversicherung und der Besteuerung der eigenen Rente ab.

Ein günstiger Alltag hilft wenig, wenn wichtige Behandlungen teuer werden oder die Miete am Wunschort das Budget sprengt.

Diese zehn Länder stehen im Ranking vorn

International Living bewertet unter anderem Wohnen, Lebenshaltungskosten, Gesundheitsversorgung, Klima und Aufenthaltsmöglichkeiten. Hinzu kommt eine Kategorie zur persönlichen Attraktivität der Länder. Die Rangfolge ist damit eine redaktionelle Bewertung und keine amtliche Empfehlung für deutsche Rentner.

Platz Land
1 Griechenland
2 Panama
3 Costa Rica
4 Portugal
5 Mexiko
6 Italien
7 Frankreich
8 Spanien
9 Thailand
10 Malaysia

Griechenland erreicht in der veröffentlichten Tabelle 90,1 Punkte, Panama 89,3. Unter den ersten zehn Ländern liegen fünf in der Europäischen Union.

Griechenland ist für deutsche Rentner vergleichsweise leicht erreichbar

Für deutsche Staatsangehörige hat Griechenland einen praktischen Vorteil. Als EU-Bürger benötigen sie kein besonderes Rentnervisum. Ein dauerhafter Aufenthalt ist dennoch an Voraussetzungen gebunden.

Wer als wirtschaftlich nicht aktiver Rentner länger als drei Monate in einem anderen EU-Land lebt, muss grundsätzlich über ausreichende Existenzmittel und umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen.

Auch eine Anmeldung bei den zuständigen Behörden kann erforderlich sein. Die eigene Rente kann als Einkommensnachweis dienen.

Über die Platzierung Griechenlands haben wir bereits im Beitrag zum Ruhestand in Europa und dem Spitzenplatz im Rentner-Ranking berichtet. Für die persönliche Entscheidung zählt vor allem, welche Kosten am konkreten Wohnort entstehen.

Die deutsche Rente kann ins Ausland mitziehen

Ein Umzug beendet den Anspruch auf die gesetzliche Altersrente grundsätzlich nicht. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird die Rente bei einem dauerhaften Umzug innerhalb der EU in den allermeisten Fällen in bisheriger Höhe weitergezahlt.

Das gilt entsprechend für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Bei anderen Zielländern können Sozialversicherungsabkommen und Besonderheiten der eigenen Versicherungszeiten eine Rolle spielen. Deshalb sollte die Rentenversicherung vor dem Umzug prüfen, ob sich im Einzelfall etwas an der Zahlung ändert.

Auch die neue Anschrift und gegebenenfalls eine andere Bankverbindung müssen rechtzeitig mitgeteilt werden. Bei Zahlungen außerhalb des Euro-Raums gehören mögliche Bankgebühren und Wechselkursschwankungen in die Haushaltsrechnung.

Die Krankenversicherung gehört vor die Wohnungssuche

Wer regelmäßig Medikamente braucht oder fachärztlich behandelt wird, sollte die Versorgung am Wunschort früh klären. Die Bewertung eines gesamten Gesundheitssystems beantwortet noch nicht, ob eine geeignete Praxis in erreichbarer Nähe liegt.

Innerhalb der EU kann die Absicherung über den bisher zuständigen Krankenversicherungsträger weiterlaufen. Bezieht jemand ausschließlich eine deutsche Rente und besteht kein vorrangiger Versicherungsanspruch im neuen Wohnland, kommt häufig das Formular S1 zum Einsatz.

Es wird beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt und im Wohnland registriert.

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Wer zusätzlich eine Rente aus dem neuen Wohnland bezieht, kann dagegen dort krankenversichert sein. Die Zuständigkeit sollte die eigene Krankenkasse vor dem Umzug verbindlich klären.

Auswandern bedeutet nicht, dass die Rente steuerfrei wird

Eine Abmeldung in Deutschland beantwortet die Steuerfrage noch nicht. Entscheidend sind unter anderem der steuerliche Wohnsitz, die Art der Rentenzahlung und das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland.

Das Finanzamt Neubrandenburg erläutert, dass solche Abkommen das deutsche Besteuerungsrecht begrenzen können. Dürfen beide Staaten besteuern, regelt das jeweilige Abkommen, wie eine doppelte Belastung vermieden wird.

Pauschale Aussagen über niedrige Rentnersteuern ersetzen deshalb keine Berechnung für die eigenen Einkünfte. Neben der gesetzlichen Rente können beispielsweise Betriebsrenten, Pensionen oder Mieteinnahmen gesondert zu beurteilen sein.

Eine ehrliche Monatsrechnung sagt mehr als der Tabellenplatz

Für die Planung sollte die tatsächlich verfügbare Rente den erwarteten Ausgaben gegenübergestellt werden. Zur Miete kommen Nebenkosten, Lebensmittel, Mobilität, Versicherungsbeiträge und mögliche Zuzahlungen für Behandlungen.

Auch Rücklagen gehören dazu. Besuche bei Kindern und Enkeln, ein notwendiger Umzug oder eine kurzfristige Rückreise können die Rechnung verändern. Wer bisher Unterstützung durch Angehörige erhält, sollte außerdem überlegen, wie sich diese Hilfe am neuen Wohnort organisieren lässt.

Ein längerer Probeaufenthalt kann zeigen, ob der Ort auch im Alltag passt. Dabei zählt nicht nur die Urlaubszeit. Einkaufsmöglichkeiten, Verkehrsverbindungen, Arztbesuche und soziale Kontakte müssen auch außerhalb der Hauptsaison funktionieren.

Drei häufige Fragen zur Rente im Ausland

Ist Griechenland für jeden Rentner die beste Wahl?

Nein. Der Spitzenplatz beschreibt die Bewertung von International Living. Für den Einzelnen können Gesundheitsversorgung, Sprache, familiäre Nähe oder Wohnkosten an einem anderen Ort wichtiger sein.

Wird meine deutsche Altersrente beim Auswandern gekürzt?

Innerhalb der EU wird sie in den allermeisten Fällen unverändert weitergezahlt. Besonderheiten können sich aus den Versicherungszeiten oder der Rentenart ergeben. Eine Prüfung durch die Rentenversicherung schafft vor dem Umzug Klarheit.

Bleibe ich in einem anderen EU-Land bei meiner deutschen Krankenkasse?

Das kann möglich sein, hängt aber von der persönlichen Situation ab. Relevant ist insbesondere, aus welchen Ländern Renten bezogen werden und ob im neuen Wohnland ein eigener Versicherungsanspruch besteht.

Quellen

International Living, Annual Global Retirement Index 2026, Originaltabelle

Deutsche Rentenversicherung, Umzug als Rentner ins Ausland

Europäische Union, Aufenthaltsrechte im EU-Ausland

Europäische Union, Krankenversicherungsschutz im Gastland

Finanzamt Neubrandenburg, Bedeutung des Wohnsitzstaates für die Rentenbesteuerung