Im untersten Rentenviertel hätten bei sofortiger Einführung gerade einmal zwei Prozent von der Reform profitiert. Eine neue DIW-Studie rechnet vor, was passiert, wenn der Renteneintritt nicht mehr vom Lebensalter, sondern von der Zahl der Beitragsjahre abhängt:
Die Verlierer sind genau jene, für die der Vorschlag angeblich gedacht ist – körperlich Erschöpfte, Frauen mit Kindern, Menschen mit Brüchen in der Erwerbsbiografie. Gutverdiener mit ununterbrochener Karriere profitieren dagegen in fast sieben von zehn Fällen.
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Was plant Klingbeil – und was steckt dahinter?
Hinter dem Vorschlag steht Jens Südekum, Düsseldorfer Ökonom und Berater von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Südekums Idee: Der Renteneintritt soll nicht mehr an ein starres Lebensalter geknüpft sein, sondern an eine Mindestanzahl von Beitragsjahren – konkret werden 45 oder 47 Jahre diskutiert. Wer früh ins Berufsleben einstieg, käme früher in Rente. Wer lange studiert hat, müsste länger arbeiten.
Derzeit gilt für Jahrgänge ab 1964 eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Der Vorschlag würde dieses System grundlegend umstellen: Nicht mehr das Alter, sondern die Dauer der Beitragszahlung entscheidet über den abschlagsfreien Rentenanspruch. Parteiübergreifend fand die Idee zunächst Zustimmung. Die DIW-Studie zeigt, wen das Modell in der Praxis trifft.
Was die DIW-Studie zeigt: Wer profitiert, wer leer ausgeht
Die Ökonominnen und Ökonomen Johannes Geyer, Peter Haan und Annica Gehlen vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung haben die Idee an den Daten getestet. Datengrundlage: rund 866.000 Personen des Jahrgangs 1957, die 2024 regulär das Rentenalter erreichten.
Ergebnis: Nur 40,8 Prozent dieses Jahrgangs hätte bei sofortiger Einführung die nötigen 45 Beitragsjahre erreicht. Mehr als die Hälfte hätte entweder länger als bis 67 arbeiten müssen oder Abschläge hinnehmen.
Klaus, 58, ist Dachdecker aus Sachsen. Seit 32 Jahren steigt er aufs Dach. Die Knie sind durch, der Rücken zerstört. Mit 54 Jahren wechselte er in Erwerbsminderungsrente – 34 Beitragsjahre, kein Spielraum. Der Klingbeil-Vorschlag hätte ihm nichts gebracht. Profitieren würde sein ehemaliger Schulkollege mit ununterbrochener Bürokarriere:
Der käme auf 45 Jahre und könnte früher aufhören. Personen mit längeren Arbeitslosigkeitsphasen – mehr als die Hälfte des Jahrgangs 1957 – hätten laut Spiegel-Exklusivbericht zu nur 34,7 Prozent die 45-Jahres-Schwelle erreicht.
Frauen und Mütter besonders benachteiligt
Bei Frauen insgesamt lag der Anteil mit 35,7 Prozent deutlich unter dem ohnehin schwachen Gesamtschnitt. Je mehr Kinder, desto schlechter: Mütter mit drei Kindern kamen laut Spiegel-Bericht auf 30,7 Prozent, Mütter mit vier und mehr Kindern auf 22,5 Prozent.
Das Rentenrecht rechnet Kindererziehungszeiten auf die Wartezeit an. Das ändert an der strukturellen Benachteiligung wenig: Wer nach der Elternzeit in Teilzeit zurückkehrt oder Pflege übernimmt, verliert Beitragsjahre, die sich nicht zurückgewinnen lassen. Der Vorschlag würde diese Benachteiligung nicht korrigieren, sondern verstärken.
Geringverdiener und Erwerbsminderungsrentner – die eigentliche Zielgruppe geht leer aus
Am härtesten trifft das Modell jene, für die es angeblich gedacht war. Im untersten Rentenviertel – also Menschen mit besonders kleinen Renten – wären laut DIW gerade zwei Prozent in den Genuss der Reform gekommen. Im obersten Viertel dagegen fast 70 Prozent. Das Modell begünstigt materiell jene, die ohnehin gut abgesichert sind.
Noch schlechter schnitten Erwerbsminderungsrentner ab: Nur 14,4 Prozent dieser Gruppe hätte die erforderlichen 45 Beitragsjahre gehabt. Dabei sind Erwerbsminderungsrentner nach § 43 SGB VI häufig Dachdecker, Pflegekräfte, Handwerker – genau die Menschen mit körperlich belastenden Berufen, die das Modell angeblich entlasten sollte.
Sie scheiden oft mit Anfang fünfzig aus dem Erwerbsleben aus, kommen auf 30 oder 35 Beitragsjahre – und gehen unter dem Beitragsjahre-Modell leer aus.
Was als Beitragsjahr zählt – das entscheidende Detail
Ein zentraler, bisher kaum beachteter Aspekt: Was würde im Südekum-Modell überhaupt als Beitragsjahr gelten? Nach dem geltenden Recht zählen für die bestehende Frührentenregelung nach § 236b SGB VI Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und Phasen des Arbeitslosengeldbezugs – unter strengen Voraussetzungen.
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Zeiten des Bürgergeldbezugs zählen nicht. Der Südekum-Vorschlag ist in dieser Frage bewusst vage geblieben. Die DIW-Studie hat mit den Regeln des geltenden Rechts gerechnet – und kommt trotzdem zu diesem Ergebnis. Wären die Anrechnungsregeln noch enger gefasst, würde die Ausschlussquote weiter steigen.
Ähnlichkeit zur Rente mit 63: Reform hilft den Falschen
Die DIW-Forscherinnen sehen eine strukturelle Parallele zur bestehenden Frührentenregelung, die im Volksmund als „Rente mit 63″ bekannt ist. Co-Studienautorin Annica Gehlen bringt es auf den Punkt: „Eine solche Reform kommt hauptsächlich Personen mit einer weitgehend ununterbrochenen Erwerbsbiografie zugute.”
Die bisherige Rente nach 45 Beitragsjahren sollte körperlich belastete Berufsgruppen entlasten. Empirisch nutzen sie vor allem gut verdienende Facharbeiter mit stabilen Verläufen.
Der neue Vorschlag verschärft dieses Muster, weil er kein Mindestalter mehr kennt. Wer früh anfängt und durchgehend arbeitet, könnte mit 61 oder 62 Jahren aufhören. Wer dagegen Zeiten wegen Kindern, Pflege, Krankheit oder Arbeitslosigkeit aufweist, arbeitet bis 67 oder länger.
Was Betroffene jetzt wissen müssen
Der Südekum-Vorschlag ist kein Gesetz. Die bestehenden Rentenregeln bleiben unverändert, bis der Gesetzgeber handelt. Die Rentenkommission der Bundesregierung soll ihren Abschlussbericht am 30. Juni 2026 vorlegen. Ob der Beitragsjahre-Ansatz aufgegriffen wird und in welcher Form, ist offen.
Wer heute Lücken im Versicherungsverlauf hat oder unsicher ist, ob Kindererziehungs- und Pflegezeiten vollständig erfasst sind, sollte bei der Deutschen Rentenversicherung eine kostenlose Rentenauskunft anfordern. Fehler lassen sich in vielen Fällen nachträglich korrigieren – das ist unabhängig vom Ausgang der Reformdebatte sinnvoll.
Häufige Fragen zur Rente nach Beitragsjahren
Gilt der Südekum-Vorschlag schon heute?
Nein. Der Vorschlag ist eine politische Diskussionsidee, kein geltendes Recht. Regelaltersgrenze und Frührentenregelung nach 45 Beitragsjahren bleiben unverändert, bis der Gesetzgeber handelt.
Zählen Kindererziehungszeiten als Beitragsjahre?
Im geltenden Recht ja: Für die bestehende 45-Jahres-Regelung werden Kindererziehungszeiten bis zu 2,5 bzw. 3 Lebensjahren je Kind angerechnet. Ob das in einem neuen Beitragsjahre-Modell ebenso gelten würde, ist noch nicht festgelegt – und für die Frage, wer profitiert, entscheidend.
Warum schneiden Erwerbsminderungsrentner so schlecht ab?
Erwerbsminderungsrentner scheiden krankheitsbedingt früh aus dem Erwerbsleben aus, oft mit Mitte fünfzig. Die bis dahin aufgelaufenen Beitragsjahre reichen für das 45-Jahre-Kriterium fast nie aus – und das trifft besonders Pflegekräfte, Handwerker und andere körperlich belastete Berufsgruppen.
Quellen
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin): Studie zur Rente nach Beitragsjahren, Autoren Johannes Geyer, Peter Haan, Annica Gehlen; Datengrundlage Jahrgang 1957 (Rentenversicherungsdaten 2024)
Der Spiegel: Exklusivbericht zur DIW-Studie, Rente nach 45 Beitragsjahren, Mai 2026
Deutsche Rentenversicherung: Altersrente für besonders langjährig Versicherte, § 236b SGB VI
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Alterssicherungskommission 2026




