Noch vor Jahresende in Rente gehen erhöht die Altersrente – so klappt es

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Der Zeitpunkt des Renteneintritts ist entscheidend für die Steuerlast und somit die Höhe der Rente. Rentner, die noch vor Jahresende 2024 in Rente gehen, profitieren von einem höheren Rentenfreibetrag, der über die gesamte Bezugsdauer hinweg erhalten bleibt.

Einfluss des Rentenfreibetrags auf die Rentenhöhe

Der steuerpflichtige Anteil der Rente wird durch das Jahr des Renteneintritts bestimmt. Tritt der Rentenbeginn noch im Dezember statt, erst im Januar des Folgejahres ein, fällt der steuerpflichtige Anteil der Rente geringer aus, was zu einer niedrigeren Steuerlast führt.

Wer eine monatliche Durchschnittsrente von 1.550 Euro erhält, spart durch einen Rentenbeginn im Dezember etwa 33 Euro Steuern jährlich. Über eine Bezugsdauer von 20 Jahren summiert sich dies auf etwa 660 Euro. Bei höheren Renten fällt die Steuerersparnis noch deutlicher aus.

Diese Einsparungen hängen direkt mit dem Rentenfreibetrag zusammen, der einmalig im Jahr des Renteneintritts festgelegt wird und für die gesamte Rentenbezugsdauer konstant bleibt. Je früher der Renteneintritt erfolgt, desto höher ist der steuerfreie Anteil.

Der Freibetrag sinkt jährlich für neue Rentnergenerationen. So erhalten Rentner, die 2024 in den Ruhestand treten, einen Freibetrag von 17 Prozent, während dieser für Rentner ab 2025 nur noch 16,5 Prozent beträgt.

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Entwicklung der Rentenbesteuerung mit Rentenfreibetrag seit 2005

Seit 2005 wird die Rente in Deutschland schrittweise immer stärker besteuert. Zu Beginn wurden 50 Prozent der Rente als steuerpflichtig festgelegt, während die anderen 50 Prozent steuerfrei blieben.

Dieser steuerfreie Teil, der sogenannte Rentenfreibetrag, wird für jeden Rentner individuell im Jahr des Renteneintritts festgelegt und bleibt über die gesamte Rentenbezugsdauer unverändert.

Mit jedem Jahr steigt der steuerpflichtige Anteil für neu in Rente gehende Jahrgänge. Beispielsweise betrug der steuerfreie Anteil für Rentner, die 2010 in den Ruhestand gingen, noch 40 Prozent. Heute liegt dieser Anteil deutlich niedriger. Dies bedeutet, dass spätere Renteneintritte tendenziell eine höhere steuerliche Belastung mit sich bringen.

Der Rentenfreibetrag bleibt nach Festlegung konstant, auch wenn sich die Rentenhöhe durch Rentenerhöhungen verändert. Daher gilt die Faustregel: Ein früherer Renteneintritt führt zu einem höheren steuerfreien Rentenanteil und damit zu einer höheren Nettorente.

Tabelle Rentenfreibeträge:

Jahr des Rentenbeginns
Besteuerungsanteil
Prozentsatz für Rentenfreibetrag
bis 2005 50 % 50 %
ab 2006 52 % 48 %
2007 54 % 46 %
2008 56 % 44 %
2009 58 % 42 %
2010 60 % 40 %
2011 62 % 38 %
2012 64 % 36 %
2013 66 % 34 %
2014 68 % 32 %
2015 70 % 30 %
2016 72 % 28 %
2017 74 % 26 %
2018 76 % 24 %
2019 78 % 22 %
2020 80 % 20 %
2021 81 % 19 %
2022 82 % 18 %
2023 82,5 % 17,5 %
2024 83 % 17 %
2025 83,5 % 16,5 %
2026 84 % 16 %
2027 84,5 % 15,5 %
2028 85 % 15 %
2029 85,5 % 14,5 %
2030 86 % 14 %
2031 86,5 % 13,5 %
2032 87 % 13 %
2033 87,5 % 12,5 %
2034 88 % 12 %
2035 88,5 % 11,5 %
2036 89 % 11 %
2037 89,5 % 10,5 %
2038 90 % 10 %
2039 90,5 % 9,5 %
2040 91 % 9 %
2041 91,5 % 8,5 %
2042 92 % 8 %
2043 92,5 % 7,5 %
2044 93 % 7 %
2045 93,5 % 6,5 %
2046 94 % 6 %
2047 94,5 % 5,5 %
2048 95 % 5 %
2049 95,5 % 4,5 %
2050 96 % 4 %
2051 96,5 % 3,5 %
2052 97 % 3 %
2053 97,5 % 2,5 %
2054 98 % 2 %
2055 98,5 % 1,5 %
2056 99 % 1 %
2057 99,5 % 0,5 %
2058 100 % 0 %

Rentenantrag stellen: Fristen und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten

Der Zeitpunkt des Renteneintritts kann weitgehend individuell festgelegt werden. Die Rente wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern muss aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragt werden.

Die Regelaltersrente beginnt erst, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag gestellt wurde. Interessant ist, dass dieser Antrag sogar rückwirkend innerhalb von drei Monaten gestellt werden kann.

Das bedeutet, dass angehende Rentner flexibel entscheiden können, wann genau sie in den Ruhestand treten möchten. Ein vereinbarter Rentenbeginn mit dem Arbeitgeber, beispielsweise zum 1. Dezember, kann steuerliche Vorteile bringen.

In einem solchen Fall kann der Rentenantrag noch bis Ende Februar des Folgejahres eingereicht werden, sodass bis zu drei Monatsrenten rückwirkend ausgezahlt werden.

Wird der Antrag jedoch erst nach Ablauf der Dreimonatsfrist gestellt, beginnen die Rentenzahlungen erst ab dem Antragsmonat, und rückwirkende Ansprüche verfallen. Aus steuerlicher Sicht lohnt es sich daher, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um sowohl steuerliche Vorteile als auch volle Rentenzahlungen zu sichern.

Vorzeitige Altersrente und Teilrente als Steuerstrategie

Es besteht auch die Möglichkeit, vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Rente zu gehen. Voraussetzung hierfür sind mindestens 35 Versicherungsjahre und ein Mindestalter von 63 Jahren. Ein solcher vorzeitiger Renteneintritt führt allerdings zu dauerhaften Rentenabschlägen:

Pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Dieser Abschlag bleibt, genauso wie der Rentenfreibetrag, über die gesamte Rentenbezugsdauer hinweg bestehen.

Um die finanziellen Nachteile eines vorzeitigen Renteneintritts abzumildern, kann eine Teilrente eine sinnvolle Option sein. Bei der Teilrente wird nur ein Bruchteil der vollen Rente ausgezahlt, beispielsweise zehn Prozent der Vollrente.

Wenn jemand zum 1. Dezember eine Teilrente beantragt, fällt der Abschlag nur auf diesen geringeren Rentenbetrag an. Die daraus resultierende Reduktion ist entsprechend gering. Bei einem vorzeitigen Renteneintritt von zwei Monaten beläuft sich der Abschlag bei einer Durchschnittsrente auf lediglich 93 Cent pro Monat.

Die Vollrente kann zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden, wobei der höhere Rentenfreibetrag erhalten bleibt. Diese Strategie ermöglicht es, die steuerlichen Vorteile eines früheren Rentenbeginns zu nutzen und gleichzeitig die langfristigen Abschläge möglichst gering zu halten.