Im Jahr 2024 können viele Menschen in die Rente gehen. In diesem Beitrag erläutern wir, wie der Rentenbeginn geregelt ist, welche Rentenarten es gibt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um in den Ruhestand treten zu können.
Rentenbeginn – Wann und wie?
Inhaltsverzeichnis
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Renten erst ab dem Monat, der auf die Vollendung des für den Rentenbeginn maßgeblichen Lebensjahres folgt.
Wer beispielsweise am 15. Mai 1961 geboren ist, vollendet am 14. Mai 2024 das 63. Lebensjahr und kann somit ab dem 1. Juni 2024 eine Rente beziehen. Eine Ausnahme bilden Geburtstage am Monatsersten: Hier gilt der Vormonat als Vollendung des Lebensjahres.
Regelaltersrente: Ohne Abschläge in den Ruhestand
Die Regelaltersrente setzt nur fünf Beitragsjahre voraus und ist frei von Rentenabschlägen. Allerdings steigt die Altersgrenze für die Regelaltersrente jährlich an. Im Jahr 2024 betrifft dies Rentenberechtigte, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 1958 geboren sind; sie erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren.
Wer beispielsweise im Mai 1958 geboren wurde, kann ab Juni 2024 die Regelaltersrente beziehen.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Diese Rentenart richtet sich an Rentenversicherte, die mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen können. Im Jahr 2024 erreichen Menschen, die zwischen Oktober 1959 und August 1960 geboren wurden, das erforderliche Alter für diese Rente.
Rentenberechtigte, die im Oktober 1959 geboren wurden, können beispielsweise ab Januar 2024 in Rente gehen.
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Altersrente für langjährig Versicherte
Diese Form der Rente setzt 35 Beitragsjahre und das Vollenden des 63. Lebensjahres voraus. Allerdings gibt es Rentenabschläge, die je nach Geburtsjahr variieren. Wer 1960 geboren wurde und mit 63 Jahren in Rente geht, muss beispielsweise mit einem Abschlag von 12% rechnen.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Diese Rentenart ermöglicht schwerbehinderten Menschen, vorzeitig in Rente zu gehen. Im Jahr 2024 können Anspruchsberechtigte, die zwischen April 1962 und Februar 1963 geboren sind, die Rente wegen Schwerbehinderung beantragen. Auch hier steigen das Rentenalter und die Abschläge mit jedem Jahrgang.
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Ein Beispiel für die Rente in 2024
Karin wurde am 15. Mai 1958 geboren, was bedeutet, dass sie im Jahr 2024 ihr 66. Lebensjahr vollendet. Als langjährig Versicherte hat sie seit ihrem Berufseinstieg kontinuierlich in die Rentenversicherung eingezahlt.
Der Weg in die Regelaltersrente
Da Karin im Mai 1958 geboren wurde, erreicht sie im Mai 2024 die Regelaltersgrenze von 66 Jahren, die für ihren Jahrgang gilt. Somit ist sie berechtigt, ab dem 1. Juni 2024 ihre Regelaltersrente ohne jegliche Abschläge zu beziehen. Diese Regelung ermöglicht es ihr, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu gehen.
Planung der Altersvorsorge
Karin hat sich im Laufe ihres Berufslebens weitergebildet und zusätzliche Rentenansprüche erworben, zum Beispiel eine Betriebsrente, die ihren Lebensstandard im Alter sichern soll.
Um den genauen Zeitpunkt ihres Rentenbeginns und die Höhe ihrer monatlichen Rente zu ermitteln, hat Karin den Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung genutzt. Dieser bestätigte, dass sie am 1. Juni 2024 in Rente gehen kann.
Weitere Vorbereitungen
Da Karin plant, ihren Ruhestand aktiv zu gestalten und vielleicht sogar im Ausland zu verbringen, nutzt sie die Monate vor Rentenbeginn für weitere Beratungsgespräche bei ihrer Rentenversicherung. Sie möchte sichergehen, dass alle ihre Rentenansprüche korrekt berechnet werden und sie ihre Rente auch im Ausland problemlos beziehen kann.
Wie und wann kann ich in Rente gehen?
Die Entscheidung, wann Sie in Rente gehen, will gut überlegt sein. Es empfiehlt sich, den Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung zu nutzen und die eigene Rentenauskunft genau zu studieren.
Für weitergehende Informationen und eine persönliche Beratung sollte ein Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Betracht gezogen werden.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.