Wer den Schritt in den Ruhestand vorbereitet, stößt im Rentenantrag auf eine kleine, aber folgenreiche Entscheidung: Soll das Arbeitsentgelt für die letzten Monate bis zum Rentenbeginn hochgerechnet werden – ja oder nein?
Hinter dieser scheinbar technischen Frage verbirgt sich ein erheblicher Einfluss. Eine unpassende Wahl kann dazu führen, dass Rentenansprüche dauerhaft geringer ausfallen, und zwar über die gesamte Bezugsdauer.
Im Kern geht es darum, welches Einkommen der Rentenberechnung für die letzten drei Monate vor dem Rentenstart zugrunde gelegt wird.
Entweder wird mit den tatsächlichen Entgelten gearbeitet, die der Arbeitgeber später meldet, oder die Rentenversicherung rechnet diese drei Monate vorab aus den bisherigen Verdiensten hoch. Welche Variante vorteilhafter ist, hängt vom Einzelfall ab – und genau darin liegt die Schwierigkeit.
Wie die Hochrechnung heute funktioniert
Aktuell wird der Blick auf zwei Größen gerichtet. Maßgeblich sind zum einen die tatsächlich erzielten Entgelte in den drei Kalendermonaten vor dem Rentenbeginn. Zum anderen wird ein Zwölf-Monats-Durchschnitt gebildet: Was hat die oder der Versicherte in den zwölf Monaten zuvor im Durchschnitt verdient? Dieser Durchschnitt dient als Basis für eine mögliche Hochrechnung der letzten drei Monate.
Liegt der gebildete Durchschnitt über dem tatsächlichen Entgelt der letzten drei Monate, fällt die Rente mit Hochrechnung in der Regel höher aus.
Verdient man in den letzten drei Monaten hingegen mehr als der Durchschnitt der zwölf Monate zuvor – etwa durch Mehrarbeit, Schichtzulagen oder eine Einmalzahlung – kann die Variante ohne Hochrechnung die bessere sein.
In der Praxis wird die Entscheidung dadurch erschwert, dass die Durchschnittsbildung und die korrekte Zuordnung von Zahlungen (insbesondere von Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen oder Abschlussprämien) durchaus anspruchsvoll sind. Fehler bei der Einschätzung sind schnell gemacht und wirken sich dauerhaft aus.
Warum eine falsche Entscheidung teuer werden kann
Die Rentenberechnung ist auf Genauigkeit ausgelegt, kleine Differenzen bei den Entgeltpunkten können auf die Monatsrente spürbare Auswirkungen haben. Wer die Hochrechnung wählt, obwohl die letzten drei Monate tatsächlich besonders gut vergütet sind, verschenkt möglicherweise Potenzial.
Umgekehrt kann der Verzicht auf die Hochrechnung nachteilig sein, wenn die letzten Monate ausfallen – etwa wegen reduzierter Arbeitszeit, Krankheit ohne Entgeltfortzahlung oder wegfallender Zuschläge.
Weil die Entscheidung die spätere Rente über die gesamte Laufzeit prägt, ist eine sorgfältige Betrachtung der individuellen Einkommenssituation unverzichtbar.
Verfahrensfolgen: Warten auf den Bescheid
Zum heutigen Verfahren gehört noch ein weiterer praktischer Aspekt. Wer sich gegen die Hochrechnung entscheidet, erhält den Rentenbescheid erst, wenn der Arbeitgeber die endgültigen Entgeltdaten für die letzten Monate an die Rentenversicherung übermittelt hat. Das geschieht aus technischen und abrechnungstechnischen Gründen oft mit Verzögerung.
Die Folge: Der Rentenbescheid trifft nicht selten erst Wochen nach dem eigentlichen Rentenbeginn ein. Auch die erste, mitunter sogar die zweite Rentenzahlung kann sich dadurch verschieben. Für viele Betroffene ist das organisatorisch belastend, weil Planungssicherheit und Liquidität in der Übergangsphase wichtig sind.
Das geplante neue Verfahren: Automatische Hochrechnung für alle
Abhilfe verspricht der Entwurf eines SGB-VI-Anpassungsgesetzes. Er sieht vor, die letzten drei Monate vor Rentenbeginn künftig grundsätzlich zunächst hochzurechnen – und zwar einheitlich für alle Versicherten. Die individuelle Entscheidung „Hochrechnung: ja oder nein?“ würde damit entfallen.
Diesehat zwei wesentliche Ziele: Zum einen soll der Rentenbescheid frühzeitig ergehen können, zum anderen soll die Rente pünktlich zum Termin ausgezahlt werden. Beides erhöht die Verlässlichkeit des Übergangs in den Ruhestand.
Die Logik dahinter ist schlicht: Eine vorläufige Berechnung auf Basis der Hochrechnung schafft Dispositionssicherheit. Niemand muss mehr darauf warten, dass der Arbeitgeber abschließend meldet. Gleichzeitig bleibt die Tür für Korrekturen offen – und zwar systematisch.
Schutzmechanismus bei höheren tatsächlichen Verdiensten
Zentraler Bestandteil des Gesetzesentwurfs ist ein Korrekturmechanismus zugunsten der Versicherten. Zwar wird die Rente zunächst mit dem hochgerechneten Entgelt festgesetzt. Sobald der Arbeitgeber die tatsächlichen Entgelte meldet, prüft die Rentenversicherung automatisch neu – ohne Antrag, ohne zusätzliche Hürden.
Ergibt diese Prüfung, dass die Rente aufgrund der tatsächlichen Entgelte niedriger wäre als die bereits laufende hochgerechnete Rente, bleibt es beim höheren Betrag. Ein weiterer Bescheid ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Ergibt sich hingegen, dass die Rente anhand der tatsächlichen Entgelte höher ausfallen müsste, erlässt die Rentenversicherung einen neuen Bescheid, gleicht alle bereits gezahlten Monate durch eine Nachzahlung aus und zahlt fortan die erhöhte Rente. Das Verfahren ist damit asymmetrisch zugunsten der Versicherten angelegt: Schlechterstellungen werden vermieden, Verbesserungen automatisch realisiert.
Ein Gewinn an Einfachheit und Rechtssicherheit
Das vorgesehene Modell bietet mehrere Vorteile. Erstens steigt die Planbarkeit: Ein früher, verlässlicher Rentenbescheid und eine termingerechte erste Zahlung reduzieren Unsicherheiten im Übergang.
Zweitens sinkt die Komplexität für Antragstellerinnen und Antragsteller, weil die belastende Vorentscheidung entfällt.
Drittens wirkt der Korrekturmechanismus als Sicherheitsnetz, das Einmalzahlungen oder kurzfristige Entgeltspitzen in den letzten drei Monaten angemessen berücksichtigt, ohne dass Betroffene dies aktiv verfolgen müssen.
Auch aus Verwaltungssicht ist das Verfahren schlüssig: Die Rentenversicherung kann zügig festsetzen und später präzisieren, sobald die finalen Daten vorliegen – mit klaren Regeln, die Benachteiligungen ausschließen.
Zeitplan
Der Entwurf sieht vor, das neue Verfahren zum 1. Januar 2027 in Kraft treten zu lassen. Bis dahin bleibt es bei den bekannten Regeln. Wichtig ist: Es handelt sich um einen Gesetzentwurf. Im parlamentarischen Verfahren – insbesondere in den Beratungen im Deutschen Bundestag – sind Änderungen möglich.
Umfang, Detailregelungen und Zeitplan können sich daher noch verschieben. Wer in den kommenden Jahren in Rente geht, sollte die Entwicklung im Blick behalten und Informationen aus verlässlichen Quellen heranziehen.
Was Betroffene bis 2027 beachten sollten
Bis zur geplanten Umstellung gilt weiterhin die Eigenentscheidung über die Hochrechnung. Wer kurz vor dem Renteneintritt steht, sollte deshalb die Entgeltentwicklung im letzten Jahr vor dem Rentenbeginn realistisch einschätzen.
Schwankungen durch Schicht-, Leistungs- oder Funktionszulagen, saisonale Mehrarbeit oder absehbare Einmalzahlungen können das Bild maßgeblich verändern. Ebenso sind Reduktionen – etwa beim Übergang in Teilzeit gegen Ende des Erwerbslebens – relevant.
In der Praxis empfiehlt es sich, die letzten zwölf Monate anhand der Entgeltnachweise durchzugehen und die erwarteten tatsächlichen Entgelte der letzten drei Monate so gut wie möglich zu prognostizieren.
Wo Unsicherheiten bestehen, kann fachkundige Beratung helfen, die Wirkung auf Entgeltpunkte und Rentenhöhe zu quantifizieren. Damit sinkt das Risiko, eine Entscheidung zu treffen, die sich auf lange Sicht als nachteilig erweist.
Fazit: Mehr Fairness, weniger Bürokratie – aber Geduld ist gefragt
Die geplante automatische Hochrechnung mit nachgelagerter, versichertenfreundlicher Korrektur adressiert zwei Schwächen des bisherigen Systems: die Komplexität der Entscheidung im Antrag und die Verzögerungen bei Bescheid und Auszahlung.
Sollte das SGB-VI-Anpassungsgesetz in dieser Form in Kraft treten, gewinnt die Rentenberechnung an Einfachheit, Geschwindigkeit und Rechtssicherheit.
Bis zum vorgesehenen Start am 1. Januar 2027 bleibt es jedoch bei der bisherigen Wahlmöglichkeit, deren Konsequenzen sorgfältig abgewogen werden müssen. Gerade in dieser Übergangszeit gilt: Wer die eigenen Zahlen kennt und im Zweifel Rat einholt, sichert sich die besten Chancen auf die individuell optimale Rente.




