Eine Bank darf eine Kreditkarte nicht allein deshalb ablehnen, weil der Antragsteller „zu alt“ ist. Das hat das Landgericht Kassel entschieden und eine Bank zur Zahlung von 3.000 Euro Entschädigung an einen damals 88-jährigen Kunden verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste für Betroffene: So reagieren Sie richtig
Wenn eine Bank eine Kreditkarte nur mit dem Alter begründet ablehnt, ist das rechtswidrig. Ausschlaggebend ist nur, ob die Bank eine individuelle Bonität geprüft hat oder ob sie pauschal aussortiert.
Lassen Sie sich den Ablehnungsgrund schriftlich geben und handeln Sie zügig: Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müssen Ansprüche grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden.
Worum ging es: Kreditkarte abgelehnt, ohne Bonität zu prüfen
Der Kläger – ein pensionierter ehemaliger Bundesrichter – beantragte als Neukunde über ein Internetportal eine Kreditkarte mit einem Verfügungsrahmen von 2.500 Euro. Nach der Berichterstattung lag seine monatliche Pension bei rund 6.400 Euro. Die Bank verweigerte die Karte jedoch nicht wegen einer konkreten Zahlungsprognose, sondern pauschal wegen des Alters.
Begründung: Bei sehr alten Menschen sei das Sterberisiko höher; dadurch steige das Ausfallrisiko, außerdem könne die Durchsetzung offener Forderungen gegenüber Erben schwierig sein. Eine Bonitätsprüfung nahm die Bank nach den Feststellungen der Gerichte gar nicht erst vor.
Warum das Gericht von Altersdiskriminierung ausgeht
Das Landgericht Kassel bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts Kassel und stellte klar: Ein pauschaler Ausschluss wegen hohen Alters ist eine Benachteiligung wegen des Alters. Dass Banken Risiken steuern dürfen, ist damit nicht bestritten.
Der Punkt ist ein anderer: Das Gericht hielt es für erforderlich, dass die Bank zunächst das naheliegende, mildere Mittel nutzt – nämlich eine Bonitätsprüfung bzw. eine sachgerechte Gestaltung des Limits und der Konditionen.
Außerdem wertete das Gericht die Verweigerung nicht als bloße Unhöflichkeit, sondern als spürbare Beeinträchtigung, weil Kreditkarten im Alltag häufig faktisch vorausgesetzt werden – etwa bei Reisen, Hotelbuchungen oder Auslandszahlungen. Darin sah das Gericht eine nicht unerhebliche Persönlichkeitsbeeinträchtigung, die eine Entschädigung rechtfertigt.
Der rechtliche Rahmen: AGG gilt auch beim Zugang zu Bankleistungen
Der Fall ist deshalb relevant, weil das AGG nicht nur im Job wirkt. Es kann auch greifen, wenn es um den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen geht, die der Öffentlichkeit angeboten werden (insbesondere § 19 AGG).
Eine Ungleichbehandlung kann zwar ausnahmsweise zulässig sein, wenn ein sachlicher Grund vorliegt und die Maßnahme verhältnismäßig ist (§ 20 AGG). Genau daran scheiterte die Bank: Sie stützte die Ablehnung auf eine pauschale Altersannahme, statt die individuelle Kreditwürdigkeit zu prüfen.
Für Betroffene zentral ist außerdem § 21 AGG: Er eröffnet Ansprüche auf Schadensersatz/Entschädigung – und enthält die in der Praxis oft entscheidende Zwei-Monats-Frist zur Geltendmachung.
Was das Urteil praktisch bedeutet – und was es nicht bedeutet
Die Entscheidung setzt ein deutliches Signal: Starre Altersgrenzen als Ersatz für eine Einzelfallprüfung sind rechtlich hoch riskant. Gleichzeitig ist wichtig, die Reichweite sauber einzuordnen: Das Urteil bindet unmittelbar die Parteien des Verfahrens, hat aber erkennbar Signalwirkung für ähnliche Fälle, in denen Banken mit pauschalen Alterskriterien arbeiten.
Banken bleiben berechtigt, Risiken zu prüfen und Limits zu steuern. Der Unterschied ist: Sie müssen dabei an objektive, überprüfbare Kriterien anknüpfen – nicht an pauschale Annahmen über das Lebensalter.
So können Betroffene vorgehen
Der erste Schritt ist nicht der Streit, sondern die Dokumentation. Fordern Sie den konkreten Ablehnungsgrund an, am besten schriftlich. Wenn erkennbar wird, dass ausschließlich das Alter der Grund war und keine individuelle Prüfung stattfand, kann ein Vorgehen nach dem AGG in Betracht kommen.
Wichtig ist die Frist: Ansprüche nach § 21 AGG müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden. Wer zu lange wartet, verliert mögliche Ansprüche selbst dann, wenn die Ablehnung offensichtlich unfair war.
FAQ
Gilt das Urteil nur für Kreditkarten?
Der Fall betraf eine Kreditkarte. Die Kernaussage ist aber übertragbar auf vergleichbare standardisierte Bankleistungen, wenn der Zugang ohne Einzelfallprüfung allein am Alter scheitert.
Dürfen Banken trotzdem Bonität prüfen und Limits setzen?
Ja. Das ist gerade der Punkt: Risikosteuerung ist erlaubt. Unzulässig wird es, wenn das Alter die individuelle Prüfung ersetzt.
Braucht man einen konkreten finanziellen Schaden?
Im entschiedenen Fall ging es um eine Entschädigung wegen Diskriminierung und Persönlichkeitsbeeinträchtigung. Ein konkreter Vermögensschaden stand nicht im Vordergrund.
Was ist der wichtigste erste Schritt?
Den Ablehnungsgrund sichern (schriftlich) und wegen der Zwei-Monats-Frist schnell klären, ob ein AGG-Anspruch naheliegt.
Urteil: Daten zum Fall
Landgericht Kassel, Urteil vom 23.09.2024, Az. 4 S 139/23 (Vorinstanz: Amtsgericht Kassel, Az. 435 C 777/23). Rechtskräftig.
Quellenhinweis
Berichterstattung von Thomas Öchsner (Veröffentlichung 13.01.2026), die genannten Entscheidungen von AG/LG Kassel sowie der Rechtsrahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), insbesondere §§ 19–21.




