Ein Fall, wie er regelmäßig vorkommt: Frau K., 42, zwei Kinder, geschieden seit 2019. Als ihr Ex-Mann im März unerwartet stirbt, fallen 650 Euro Unterhalt weg. Das Jobcenter verweist auf Bürgergeld, eine Kollegin rät zur Witwenrente – doch die gibt es nach der Scheidung nicht.
Was niemand erwähnt: Die Rentenversicherung zahlt in genau dieser Situation eine eigene Leistung, die Erziehungsrente nach § 47 SGB VI. In Frau K.s Fall wären das rund 880 Euro monatlich. Sie erfährt davon erst acht Monate später. Da hat sie über 5.000 Euro verloren – weil die Antragsfrist von drei Monaten längst abgelaufen war.
Je nach Quelle beziehen aktuell zwischen knapp 7.000 und 10.000 Menschen die Erziehungsrente – bei über fünf Millionen Witwen- und Witwerrentnern. Die DRV selbst nennt sie eine „eher unbekannte Rentenart”. Und die Leistung birgt Fallstricke: Wer nach dem Bezug erneut heiratet, verliert die Rente ersatzlos. Keine Abfindung, kein Wiederaufleben. Anders als bei der Witwenrente.
Inhaltsverzeichnis
Erziehungsrente beantragen: Diese fünf Bedingungen müssen alle gleichzeitig erfüllt sein
Die Erziehungsrente ist kein Automatismus. Wer auch nur eine der fünf gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, geht leer aus.
Die Ehe muss nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden sein. Gleichgestellt sind aufgehobene oder für nichtig erklärte Ehen sowie aufgelöste Lebenspartnerschaften (§ 47 Abs. 4 SGB VI). Für Ehen, die vor diesem Stichtag nach westdeutschem Recht geschieden wurden, kommt stattdessen die Geschiedenenwitwenrente nach § 243 SGB VI in Betracht.
Der geschiedene Ex-Partner muss verstorben sein. Bei mehrfacher Ehe kommt ein Anspruch nur nach dem Tod des letzten geschiedenen Ehegatten in Betracht.
Der überlebende Ex-Partner muss ein Kind erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist. Das Gesetz fasst den Kindbegriff weit: Neben leiblichen und adoptierten Kindern zählen Stief-, Pflege-, Enkelkinder und Geschwister, sofern sie im Haushalt leben oder überwiegend unterhalten werden. Entscheidend ist die tatsächliche Erziehungssituation. Für Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, entfällt die Altersgrenze.
Es darf seit der Scheidung keine erneute Heirat und keine neue Lebenspartnerschaft stattgefunden haben – ununterbrochen. Selbst eine zwischenzeitliche Ehe, die längst geschieden wurde, schließt den Anspruch dauerhaft aus.
Der Antragsteller muss bis zum Tod des Ex-Partners die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren im eigenen Versicherungskonto erfüllt haben. Nicht das Konto des Verstorbenen zählt – ein häufiger Irrtum, der dazu führt, dass Betroffene den Antrag gar nicht erst stellen.
Sonderfälle: Rentensplitting, Lebenspartnerschaft – und wer keinen Anspruch hat
Eine Sonderkonstellation eröffnet § 47 Abs. 3 SGB VI: Auch verwitwete Ehegatten, die sich für ein Rentensplitting entschieden hatten, können Erziehungsrente beantragen. Wer dagegen nie verheiratet war, hat keinen Anspruch – das Bundesverfassungsgericht hat diese Grenze im Beschluss vom 2. Mai 2012 (1 BvL 20/09) als verfassungskonform bestätigt. Für das Kind selbst besteht jedoch Waisenrente nach § 48 SGB VI.
Erziehungsrente: So hoch ist die Leistung – und was angerechnet wird
Berechnungsgrundlage ist die Rente wegen voller Erwerbsminderung aus dem eigenen Konto. Im Praxisbeispiel: Frau K. hat Anwartschaften, die einer EM-Rente von 880 Euro entsprechen. Stirbt ihr Ex-Mann, beträgt die Erziehungsrente exakt diese 880 Euro – unabhängig davon, was der Verstorbene eingezahlt hat.
Versorgungsausgleich und Abschläge: Was die Erziehungsrente zusätzlich mindert
Ein oft übersehener Faktor ist der Versorgungsausgleich. Bei Scheidungen nach dem 1.7.1977 werden Rentenanwartschaften aufgeteilt. Wer dabei Entgeltpunkte abgeben musste, bekommt eine niedrigere Erziehungsrente. Wer Punkte hinzubekam, eine höhere. Diese Wechselwirkung kann den monatlichen Betrag um dreistellige Summen verschieben.
Beginnt die Rente vor der maßgeblichen Altersgrenze, werden Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat fällig – maximal 10,8 Prozent. Anders als bei der regulären EM-Rente ist kein abschlagsfreier Bezug mit 63 möglich, auch nicht bei 40 Jahren Wartezeit.
Seit Juli 2024 gibt es für Bestandsrenten mit Beginn 2001–2018 einen Zuschlag von 4,5 bzw. 7,5 Prozent auf die Entgeltpunkte, seit Dezember 2025 in die laufende Zahlung integriert.
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Einkommensanrechnung auf die Erziehungsrente: Freibeträge und Rechenbeispiel
Beim Thema Einkommensanrechnung gelten dieselben Regeln wie bei der Witwenrente. Der Freibetrag liegt seit dem 1.7.2025 bei 1.076,86 Euro netto monatlich, plus 228,42 Euro je waisenrentenberechtigtem Kind. Einkommen darüber wird zu 40 Prozent angerechnet. Im Sterbevierteljahr – den ersten drei Monaten nach dem Tod – findet keine Anrechnung statt. Bürgergeld ist anrechnungsfrei.
Rechenbeispiel: Frau K. verdient 1.400 Euro netto in Teilzeit, ein Kind. Freibetrag: 1.076,86 + 228,42 = 1.305,28 Euro. Überschreitung: 94,72 Euro. Anrechnung: 37,89 Euro. Erziehungsrente nach Anrechnung: 842,11 Euro.
Erziehungsrente und Wiederheirat: Warum Geschiedene schlechter gestellt sind als Verwitwete
Wer Erziehungsrente bezieht und erneut heiratet, verliert den Anspruch mit Ablauf des Heiratsmonats vollständig. Was die Regelung so hart macht, zeigt der Vergleich mit der Witwenrente: Dort gibt es bei Wiederheirat eine Abfindung von 24 Monatsbeträgen (§ 107 SGB VI), und nach Scheitern der neuen Ehe lebt die Witwenrente wieder auf. Bei der Erziehungsrente existiert keines von beidem.
Konkret: Eine Mutter, die 800 Euro Erziehungsrente bezieht und heiratet, verliert diese ersatzlos. Scheitert die neue Ehe, bekommt sie die Rente nicht zurück. Bei der Witwenrente hätte sie 19.200 Euro Abfindung erhalten und könnte die Rente nach der erneuten Scheidung wieder beziehen. Bei der Erziehungsrente: nichts.
Der Gesetzgeber behandelt geschiedene Alleinerziehende hier deutlich schlechter als Verwitwete – obwohl die wirtschaftliche Notlage identisch sein kann. Die Begründung ist rein rechtstechnisch: Die Erziehungsrente kommt aus dem eigenen Konto. Wer eine neue Partnerschaft erwägt, muss diese Rechtsfolge zwingend vorher durchrechnen.
Erziehungsrente beantragen: Formulare, Fristen und die häufigsten Fehler
Die Erziehungsrente muss aktiv beantragt werden – Formular R0100 (Versichertenrente), Anlage R0220 (Erziehungsrente) und R0660 (Einkommensangaben). Benötigte Unterlagen: Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ex-Partners, Geburtsurkunden der Kinder, Einkommensnachweise und eigener Versicherungsverlauf.
Dreimonatsfrist: Der teuerste Fehler bei der Erziehungsrente
Die Dreimonatsfrist ist der teuerste Stolperstein. Wird der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt, beginnt die Rente rückwirkend. Danach erst ab Antragsmonat. Frau K.s Verlust von über 6.000 Euro zeigt, was das bedeutet – und die Frist dürfte der häufigste Grund sein, warum Betroffene Geld verlieren.
Antragstellung über die Online-Dienste der DRV, per Post, in Beratungsstellen oder bei Versichertenältesten in den Gemeinden. Kostenfreie DRV-Servicehotline: 0800 1000 4800.
Erziehungsrente versteuern: Warum der Unterhaltsersatz nicht steuerfrei ist
Obwohl die Erziehungsrente den Unterhalt ersetzt, behandelt das Steuerrecht sie als reguläre Leibrente. Der Bundesfinanzhof hat das bestätigt (Urteil vom 19.8.2013, X R 35/11): Der Unterhalt war steuerfrei, die Ersatzleistung ist es nicht. Bei Rentenbeginn 2026 unterliegen 83,5 Prozent der Einkommensteuer.
Wann endet die Erziehungsrente – und was dann gilt
Wer gleichzeitig eine höhere eigene Rente bezieht, kann die Erziehungsrente nicht zusätzlich erhalten. Sie endet mit dem 18. Geburtstag des jüngsten Kindes, einer Wiederheirat oder spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Bei Kindern mit Behinderung entfällt die Altersgrenze von 18 Jahren.
FAQ zur Erziehungsrente
Was passiert, wenn ich mit meinem neuen Partner zusammenziehe, ohne zu heiraten?
Der Anspruch bleibt bestehen. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft – auch mit gemeinsamem Haushalt – beendet die Erziehungsrente nicht. Erst die formale Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft führt zum Wegfall.
Kann ich Erziehungsrente und Witwenrente gleichzeitig beziehen?
Grundsätzlich ja, mit Einkommensanrechnung. Eigenes Einkommen wird zunächst auf die Erziehungsrente angerechnet, ein etwaiger Rest mindert die Witwenrente.
Zählen Minijob-Zeiten zur Wartezeit von fünf Jahren?
Ja, sofern Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, es sei denn, der Beschäftigte hat sich befreien lassen. Ob die fünf Jahre erfüllt sind, lässt sich über eine kostenlose Kontenklärung bei der DRV prüfen.
Quellen
Deutsche Rentenversicherung: Die Erziehungsrente: Unterstützung für geschiedene Eltern (17.02.2025)
Deutsche Rentenversicherung: Formularpaket Erziehungsrente
betanet: Erziehungsrente – Anspruch, Anrechnung Einkommen
sozialversicherung-kompetent.de: Erziehungsrente | § 47 SGB VI
Haufe: Jansen, SGB VI § 47 – Keine Wiederheirat
Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 02.05.2012 – 1 BvL 20/09
Bundesfinanzhof: Urteil vom 19.08.2013 – X R 35/11 (Besteuerung der Erziehungsrente)




