Rente: 300 Euro weniger Kosten – Kostenloses Sparangebot für Rentner

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Steigende Strompreise belasten besonders Haushalte mit kleinen Einkommen. Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente sowie Menschen, die Wohngeld, Grundsicherung oder andere Sozialleistungen beziehen, können deshalb den kostenlosen Stromspar-Check nutzen.

Nach Angaben des Bundesumweltministeriums sparen teilnehmende Haushalte im Durchschnitt rund 300 Euro pro Jahr. Der Betrag umfasst mögliche Einsparungen bei Strom, Wasser und Heizenergie und ist weder eine Auszahlung noch eine Garantie für jeden Haushalt.

Zusätzlich zur Beratung gibt es je nach festgestelltem Bedarf kostenlose Soforthilfen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist außerdem ein Zuschuss von bis zu 200 Euro für den Austausch eines alten Kühlgeräts möglich.

Wer am Stromspar-Check teilnehmen kann

Das Angebot richtet sich nicht ausschließlich an Empfänger einer bestimmten Sozialleistung. Zum berechtigten Personenkreis zählen auch Haushalte, deren Einkommen niedrig ist, obwohl sie keinen entsprechenden Leistungsbescheid besitzen.

Personenkreis Möglicher Nachweis
Bezieher von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Aktueller Bewilligungsbescheid
Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter Bescheid nach dem SGB XII
Wohngeld- oder Kinderzuschlagsempfänger Aktueller Leistungsbescheid
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Bewilligungsbescheid
BAföG-Empfänger Aktueller BAföG-Bescheid
Personen mit Sozialpass oder Rundfunkbeitragsbefreiung Gültiger Nachweis
Haushalte mit niedrigem Einkommen ohne Leistungsbescheid Prüfung des gesamten Haushaltseinkommens

Bei Haushalten ohne entsprechenden Leistungsbescheid wird das Einkommen aller Haushaltsmitglieder betrachtet. Eine erste anonyme Einschätzung ermöglicht der Einkommensrechner des Stromspar-Checks; die eingegebenen Angaben werden nach Auskunft des Anbieters nicht gespeichert.

So läuft die kostenlose Beratung ab

Der Check kann vor Ort in der Wohnung, online oder telefonisch stattfinden. Ein Termin im Haushalt dauert gewöhnlich zwischen 60 und 90 Minuten, während die telefonische Beratung meist etwa 30 Minuten beansprucht.

Die Berater erfassen den Strom- und Wasserverbrauch und sehen sich vorhandene Elektrogeräte an. Außerdem prüfen sie, wo unnötiger Verbrauch entsteht und welche Veränderungen im Alltag sinnvoll sind.

Anschließend erhält der Haushalt eine persönliche Auswertung mit konkreten Einsparmöglichkeiten. Dabei geht es nicht nur um den Austausch einzelner Geräte, sondern auch um Einstellungen, Nutzungszeiten und vermeidbaren Stand-by-Verbrauch.

Diese Soforthilfen können kostenlos ausgegeben werden

Abhängig vom festgestellten Bedarf können unter anderem sparsame LED-Leuchtmittel, abschaltbare Steckdosenleisten, Zeitschaltuhren oder Kühlschrankthermometer bereitgestellt werden. Auch Sparduschköpfe, Strahlregler und Thermohygrometer gehören zum möglichen Angebot.

Welche Hilfen ein Haushalt erhält, wird während der Beratung festgestellt. Ein pauschal identisches Paket für alle Teilnehmer gibt es daher nicht.

Gerade kleine Veränderungen können sich über das Jahr bemerkbar machen. Ein Sparduschkopf verringert beispielsweise nicht nur den Wasserverbrauch, sondern auch die Energie, die zum Erwärmen des Wassers benötigt wird.

Bis zu 200 Euro Zuschuss für einen neuen Kühlschrank

Besonders alte Kühl- und Gefriergeräte verbrauchen häufig erheblich mehr Strom als moderne Modelle. Unter bestimmten Bedingungen stellt der Stromspar-Check deshalb einen Gutschein von bis zu 200 Euro für ein neues Gerät aus.

Das vorhandene Kühlgerät muss in der Regel mindestens zehn Jahre alt und entsprechend ineffizient sein. Das neue Gerät soll nach der Berechnung des Stromspar-Checks mindestens 200 Kilowattstunden Strom pro Jahr einsparen.

Wichtig ist die Reihenfolge: Das neue Gerät darf grundsätzlich erst gekauft werden, nachdem der Gutschein ausgestellt wurde. Wer vorher einkauft, riskiert, den Zuschuss nicht zu erhalten.

Für die Auszahlung werden unter anderem der Originalkaufbeleg, das Effizienzlabel und ein unterschriebener Nachweis über die Entsorgung des Altgeräts verlangt. Übersteigt der Kaufpreis den Gutscheinwert, muss der Haushalt den restlichen Betrag selbst bezahlen.

Nach Angaben des Projekts wird der Gutschein nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Ob die Bedingungen erfüllt sind, klärt die Beratungsstelle im Einzelfall.

Warum sich der Check für Leistungsbezieher besonders lohnt

Gewöhnlicher Haushaltsstrom muss bei Leistungen nach dem SGB II aus dem monatlichen Regelbedarf bezahlt werden. Das ergibt sich aus Paragraf 20 SGB II.

Das Jobcenter übernimmt eine hohe Stromrechnung deshalb normalerweise nicht zusätzlich. Besonderheiten können unter anderem bei Heizstrom oder dezentraler Warmwasserbereitung gelten und müssen gesondert geprüft werden.

Sinken die monatlichen Abschläge, steht dem Haushalt mehr vom pauschalen Regelbedarf für Lebensmittel, Kleidung oder andere Ausgaben zur Verfügung. Der Regelbedarf wird nicht allein deshalb gekürzt, weil ein Haushalt weniger Strom verbraucht.

Nicht jedes Guthaben darf angerechnet werden

Auch bei einer Jahresabrechnung ist entscheidend, woraus ein Guthaben entstanden ist. Stammt es aus Abschlägen für Haushaltsstrom, die aus dem Regelbedarf bezahlt wurden, darf es nicht ohne Weiteres als verfügbares Einkommen behandelt werden.

Das Bundessozialgericht entschied am 10. April 2024 unter dem Aktenzeichen B 7 AS 21/22 R, dass ein solches Stromguthaben nicht dadurch bedarfsmindernd wird, dass der Energieversorger es mit Heizkostenforderungen verrechnet. Einzelheiten ergeben sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichts.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Erstattung aus einer Energieabrechnung automatisch geschützt ist. Bei gemischten Abrechnungen muss geprüft werden, welcher Anteil auf Haushaltsstrom, Heizung oder andere Kosten entfällt.

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Probleme können außerdem entstehen, wenn ein Guthaben nach einem Stromanbieterwechsel auf das Leistungskonto angerechnet wird. Betroffene sollten einen Bescheid deshalb nicht ungeprüft hinnehmen.

Was beim Wohngeld zu beachten ist

Das Wohngeld enthält nach Paragraf 12 Absatz 6 Wohngeldgesetz zwar eine pauschale Heizkostenkomponente. Die tatsächliche Strom- oder Heizkostenrechnung wird von der Wohngeldbehörde jedoch nicht einzeln erstattet.

Wer weniger Haushaltsstrom verbraucht, profitiert daher in der Regel unmittelbar von niedrigeren Abschlägen oder einer günstigeren Jahresabrechnung. Die durchschnittlich genannte Ersparnis von 300 Euro ist dennoch nicht als zusätzlicher Wohngeldbetrag zu verstehen.

Angebot soll ab 2027 ausgeweitet werden

Nach Angaben des Bundesumweltministeriums haben seit Beginn des Programms annähernd 500.000 Haushalte an einem Stromspar-Check teilgenommen. Ab 2027 soll der Zugang erweitert werden, damit noch mehr Menschen mit geringem Einkommen das Angebot wahrnehmen können.

Bis dahin gelten die derzeitigen Teilnahmebedingungen. Da Einzelheiten und Einkommensgrenzen angepasst werden können, empfiehlt sich vor der Terminvereinbarung eine aktuelle Prüfung.

So lässt sich ein Termin vereinbaren

Über die Internetseite des Stromspar-Checks kann anhand der Postleitzahl nach einer Beratungsstelle in der Nähe gesucht werden. Dort stehen auch ein Kontaktformular und eine Beratung über WhatsApp zur Verfügung.

Die kostenlose Hotline 0800 444 33 22 ist nach Angaben des Projekts montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr erreichbar. Eine Teilnahmeprüfung ist bereits vor der Kontaktaufnahme online möglich.

Der Check ersetzt keine Hilfe bei Stromschulden

Der Stromspar-Check hilft dabei, den künftigen Verbrauch und damit laufende Kosten zu senken. Bereits vorhandene Stromschulden oder eine angekündigte Versorgungssperre werden dadurch jedoch nicht automatisch beseitigt.

Bei Zahlungsrückständen sollten Betroffene frühzeitig den Energieversorger, das zuständige Sozialamt oder Jobcenter und eine anerkannte Beratungsstelle kontaktieren. Welche Schritte bei einer drohenden Sperre möglich sind, erläutert der Beitrag zu Stromschulden und Beratungshilfe.

Vereinfachtes Beispiel aus der Praxis

Frau Neumann ist 74 Jahre alt, bezieht eine kleine Rente und erhält Wohngeld. Beim Stromspar-Check stellt sich heraus, dass ihr 14 Jahre alter Kühlschrank rund 380 Kilowattstunden im Jahr verbraucht.

Ein geeignetes Neugerät benötigt nach der Berechnung nur etwa 150 Kilowattstunden. Bei einem angenommenen Arbeitspreis von 35 Cent je Kilowattstunde würde der Austausch ungefähr 80 Euro Stromkosten pro Jahr sparen.

Zusätzlich erhält Frau Neumann LED-Leuchtmittel, eine abschaltbare Steckdosenleiste und einen Sparduschkopf. Für das neue Kühlgerät bekommt sie nach der Prüfung einen Gutschein über 200 Euro; den verbleibenden Kaufpreis trägt sie selbst.

Wie hoch ihre tatsächliche Ersparnis ausfällt, hängt von ihrem Verbrauch, dem Stromtarif und der Nutzung der neuen Hilfsmittel ab. Das Beispiel zeigt deshalb keine garantierte Ersparnis, sondern eine mögliche Berechnung.

Fragen und Antworten zum Stromspar-Check

Spart jeder teilnehmende Haushalt 300 Euro im Jahr?

Nein. Die rund 300 Euro sind ein Durchschnittswert aus bisherigen Beratungen und umfassen mögliche Einsparungen bei Strom, Wasser und Heizenergie. Die tatsächliche Höhe hängt von der Wohnung, den vorhandenen Geräten, dem Tarif und dem persönlichen Verbrauch ab.

Können Rentner ohne Grundsicherung teilnehmen?

Ja, sofern das Haushaltseinkommen innerhalb der geltenden Grenze liegt oder ein anderer anerkannter Nachweis vorliegt. Dazu können beispielsweise Wohngeld, ein Sozialpass oder eine Rundfunkbeitragsbefreiung gehören.

Sind die Soforthilfen wirklich kostenlos?

Die nach der Beratung bewilligten Soforthilfen werden kostenlos bereitgestellt. Welche Produkte ausgegeben werden, richtet sich nach dem festgestellten Bedarf des Haushalts.

Bekommt jeder Teilnehmer 200 Euro für einen Kühlschrank?

Nein. Der Zuschuss setzt unter anderem voraus, dass das vorhandene Gerät mindestens zehn Jahre alt und der Austausch wirtschaftlich sinnvoll ist. Das Neugerät muss nach der Berechnung in der Regel mindestens 200 Kilowattstunden pro Jahr einsparen.

Darf das neue Gerät vor der Beratung gekauft werden?

Grundsätzlich sollte der Kauf erst nach der Prüfung und der Ausstellung des Gutscheins erfolgen. Ein bereits vorher gekauftes Gerät kann dazu führen, dass der Zuschuss nicht ausgezahlt wird.

Können auch Mieter den Stromspar-Check nutzen?

Ja. Das Angebot richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen und ist nicht vom Eigentum an der Wohnung abhängig. Für Veränderungen an fest eingebauten Anlagen kann allerdings die Zustimmung des Vermieters erforderlich sein.

Wird eine Stromersparnis auf Sozialleistungen angerechnet?

Ein geringerer laufender Stromverbrauch führt nicht zu einer Kürzung des pauschalen Regelbedarfs. Bei Guthaben aus Jahresabrechnungen kommt es darauf an, aus welchen Vorauszahlungen sie entstanden sind und welche Energiekosten die Abrechnung umfasst.

Quellen und weiterführende Hinweise

Informationen zum Ablauf und zu den Soforthilfen: Stromspar-Check – Unser Angebot; anonyme Vorprüfung: Teilnahme- und Einkommensrechner; Angaben zur durchschnittlichen Ersparnis und geplanten Ausweitung: Bundesumweltministerium; Rechtsprechung zu Stromguthaben: Bundessozialgericht, Urteil B 7 AS 21/22 R.