Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe arbeitet seit dem 7. Juli 2025 an einer großen Pflegereform. Die zentrale Botschaft aus Berlin: Es gibt „keine Denkverbote“.
Auch Leistungskürzungen stehen zur Diskussion. Besonders im Fokus: der Pflegegrad 1. Hier fordern Verbände teils harte Einschnitte.
Inhaltsverzeichnis
Finanzdruck und neue Arbeitsgruppe
Die Pflegeversicherung rutscht tiefer ins Defizit. Die Ausgaben wachsen schneller als die Beiträge. Gleichzeitig steigen die Eigenanteile für Heimbewohner. Die Politik sucht deshalb nach strukturellen Antworten. Die neue Arbeitsgruppe soll bis Jahresende Eckpunkte vorlegen. Im Raum stehen Beitragssatz, Leistungsumfang und eine stärkere Ausrichtung auf Prävention.
Diese Kürzungen werden konkret diskutiert
Arbeitgeber schlagen eine Karenzzeit vor. Im ersten Pflegejahr gäbe es je nach Pflegegrad nur geringe oder keine Ansprüche. Befürworter erwarten spürbare Einsparungen. Kritiker warnen vor Versorgungslücken in der häuslichen Pflege.
Auch aus der Kassenlandschaft kommt Druck. Der Chef der BKK Nordwest hält Kürzungen oder das Streichen von Geldleistungen in den Pflegegraden 1 und 2 für möglich. Er spricht von einem Milliardenpotenzial. Unklar bleibt, wie das ohne spürbare Belastungen für Familien gelingen soll.
PKV Expertenrat stellt Pflegegrad 1 infrage
Der PKV-Expertenrat geht weiter. Er stellt den Pflegegrad 1 grundsätzlich infrage. Begründung: Es liege häufig keine echte Pflegebedürftigkeit vor, sondern eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Rat plädiert für eine Aussetzung des Pflegegrads 1, idealerweise mit Bestandsschutz für heutige Beziehende.
Der PKV-Verband skizziert einen Mittelweg. Pflegegrad 1 soll künftig strikt präventiv wirken. Der individuelle Entlastungsbetrag könnte entfallen. Beratung, Pflegekurse, Hilfsmittel und Wohnumfeld-Anpassungen blieben. Der Verband nennt mögliche Einsparungen in Milliardenhöhe.
IW-Gutachten rückt das Pflegegeld ins Zentrum
Ein Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft rät, Ausgaben zu dämpfen, statt neue Einnahmen zu suchen. Die Autorinnen und Autoren hinterfragen vorrangig Geldleistungen ohne Zweckbindung. Ihr Argument: Ohne Nachweis bleibe offen, ob die Mittel in qualitätsgesicherte Pflege fließen.
Zudem könnten viele Rentnerhaushalte Eigenanteile zeitweise aus Einkommen und Vermögen tragen. Diese Sicht ist umstritten. Sozialverbände verweisen auf reale Haushaltsbudgets, regionale Kosten und pflegende Angehörige, die heute schon viel abfedern.
Was heute gilt: Leistungen im Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene haben Anspruch auf Beratung, Pflegekurse, Hilfsmittel und Zuschüsse für Wohnumfeld-Verbesserungen. In der häuslichen Pflege steht zusätzlich ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. In der stationären Pflege ist ein Betrag in gleicher Höhe vorgesehen. Diese Beträge wurden zum 1. Januar 2025 angehoben.
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Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt. Die Pflegekasse erstattet anerkannte Leistungen gegen Rechnung. Dazu zählen unter anderem anerkannte Alltags- und Betreuungsangebote oder nachgewiesene Entlastungen der Angehörigen.
Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort. Sie können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Planen Sie deshalb rechtzeitig. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach regional anerkannten Diensten und Fristen.
Das Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Auch diese Geldleistung wurde 2025 erhöht. Für Pflegegrad 1 ist kein Pflegegeld vorgesehen. Diese Grenze bleibt ein Kernpunkt der Debatte.
Warum Pflegegrad 1 im Feuer steht
Privatgutachter hatten 2024 Daten zu Pflegegrad 1 ausgewertet. Viele Gutachter sehen in diesem Grad oft keinen Bedarf an regulären Pflegeleistungen. Der präventive Zweck werde teils verfehlt. Genau hier setzen die Streich- oder Umbauvorschläge an.
Kritiker warnen jedoch: Angehörige leisten heute schon den größten Teil der Pflege. Einschnitte träfen damit vor allem Familien, die ohnehin viel übernehmen. Jede Kürzung müsste daher mit mehr Beratung, Prävention und niedrigschwelligen Hilfen einhergehen.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Nutzen Sie den Entlastungsbetrag vollständig. Prüfen Sie, welche anerkannten Angebote zu Ihrem Alltag passen. Lassen Sie sich bei der Pflegekasse beraten. Fragen Sie nach anerkannten Diensten, Formularen und Abrechnungswegen.
Bewahren Sie Rechnungen systematisch auf. Reichen Sie Belege zeitnah ein. Spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres muss der Vorjahres-Rest abgerechnet sein.
Behalten Sie die Reformdiskussion im Blick. Noch gilt das bisherige Recht. Konkrete Einschnitte sind nicht beschlossen. Rechnen Sie aber mit Debatten über Karenzzeiten, Zweckbindungen und eine klare Präventions-Ausrichtung des Pflegegrad 1.
Einordnung für Leserinnen und Leser
Für viele Haushalte sind die Eigenanteile in Heimen eine Hürde. Einschnitte bei ambulanten Entlastungen würden die Lage zu Hause verschärfen. Gleichzeitig benötigt die Pflegeversicherung ein solides Fundament.
Die Vorschläge zeigen die Spannbreite: von der Karenzzeit bis zur Präventionsrolle. Entscheidend wird, ob die Politik Einsparziele und alltagsnahe Unterstützung fair austariert. Wer pflegt, benötigt verlässliche Hilfe statt zusätzlicher Hürden.




