Die Eckpunkte zum „Zukunftspakt Pflege” stellen den eigenständigen Anspruch auf 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Absatz 2 SGB XI zur Disposition: Die Leistung soll als Option in zwei neue Sammelbudgets überführt werden.
Betroffen wären rund 4,9 Millionen zu Hause gepflegte Menschen, die heute monatlich Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel kostenlos bekommen — von insgesamt 5,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland. DAK-Chef Andreas Storm warnte am 22. April 2026 generell vor „massiven Kürzungen” der Reform, Verbände der pflegenden Angehörigen sprechen von Pflegeschwindel.
Beispielrechnungen zeigen, dass intensiv pflegende Familien bei Umsetzung dieser Variante bis zu 60 Prozent ihrer drei betroffenen Leistungen verlieren könnten.
Inhaltsverzeichnis
Was die 42-Euro-Pflegepauschale heute konkret leistet
Anna L., 67, aus Hannover pflegt ihren Mann Werner mit Pflegegrad 3. Jeden Monat erhält sie über die Pflegekasse eine Lieferung mit Einmalhandschuhen, Bettschutzeinlagen und Flächendesinfektionsmittel im Wert von 42 Euro — ohne einen Cent zuzuzahlen. Genau dieser eigenständige Anspruch nach § 40 Absatz 2 SGB XI könnte mit der geplanten Pflegereform fallen.
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat seit dem 1. Januar 2025 Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat. Der Betrag wurde mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz von 40 auf 42 Euro angehoben. Eine weitere Erhöhung ist bisher nicht angekündigt.
Der Anspruch beginnt bereits ab Pflegegrad 1 — anders als das Pflegegeld, das erst ab Pflegegrad 2 gezahlt wird. Eingeschlossen sind neben den genannten Produkten auch Mundschutz, FFP2-Masken, Händedesinfektionsmittel und Einmalschürzen.
Wer in einer vollstationären Einrichtung lebt, hat keinen Anspruch — dort übernimmt das Heim die Versorgung. Genauso ruht der Anspruch während eines Krankenhausaufenthalts.
Praktisch wird die Pauschale auf zwei Wegen abgerufen. Entweder rechnen Vertragspartner der Pflegekasse die Lieferung direkt ab, oder Pflegende kaufen die Produkte selbst und reichen die Belege ein. Eine Einkommensprüfung gibt es nicht. Bürokratische Hürden sind niedrig, weshalb die Leistung zu den am häufigsten genutzten Unterstützungsangeboten der Pflegeversicherung zählt.
Was der Zukunftspakt Pflege als Option vorschlägt — und warum die Pauschale gefährdet wäre
Am 11. Dezember 2025 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege” ihre Eckpunkte vorgelegt. Im Zentrum steht ein vermeintlicher Vereinfachungsvorschlag: Drei bisher eigenständige Leistungsansprüche sollen in zwei neue Sammelbudgets überführt werden. Konkret betroffen sind die Verhinderungspflege, der Entlastungsbetrag und die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Statt einzelner Ansprüche soll es nach den Eckpunkten künftig nur noch ein Sachleistungsbudget und ein Entlastungsbudget geben. Der eigenständige Anspruch auf 42 Euro monatlich für Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel würde wegfallen.
Wer Pflegehilfsmittel braucht, müsste den Bedarf aus seinem Sammelbudget abdecken — und damit gegen andere Bedarfe wie kurzfristige Verhinderungspflege oder Betreuung abwägen. Ob diese Variante so kommt oder das Bundesgesundheitsministerium die Pauschale eigenständig erhält, ist offen.
Verbandsvertreter, die am 30. Januar 2026 an einem Workshop mit dem Bundesgesundheitsministerium teilgenommen haben, berichten, ihre Lesart der Streichung sei seitens des BMG nicht zurückgewiesen worden. Eine offizielle BMG-Bestätigung dieser Interpretation steht aus. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) selbst hat öffentlich erklärt:
„Wir werden niemandem Leistungen kürzen, die nachweislich ihren Nutzen haben.” Der Gesetzentwurf wird gegen Ende 2026 erwartet, der Inkrafttretens-Termin ist offen. Das Eckpunktepapier enthält ausdrücklich Optionen und Prüfaufträge, keine verbindlichen Beschlüsse — der GKV-Spitzenverband sprach von „unverbindlichen Optionen”.
Mehr Berechtigte, gleicher Topf: So würde die rechnerische Kürzung entstehen
Käme die Reform in der vorgeschlagenen Variante, würde sie laut Eckpunktepapier ausgabenneutral umgesetzt. Genau hier läge das Problem: Die heute oft nicht voll abgerufenen Mittel der Verhinderungspflege und der Pflegehilfsmittel-Pauschale würden gebündelt und auf alle Pflegebedürftigen verteilt.
Wer heute alle drei Leistungen voll ausschöpft, bekäme nach der Reform deutlich weniger — auch wenn der Bedarf identisch bliebe.
Beispielrechnungen der Verbände zeigen Kürzungen von bis zu 60 Prozent für intensiv pflegende Familien. Statt der bisher rund 5.600 Euro jährlich aus den drei Einzelleistungen zusammen sollen nach Schätzungen der Verbände nur noch monatliche Beträge von unter 100 Euro insgesamt aus dem neuen Sammelbudget verfügbar sein.
Für Familien, die heute auf Verhinderungspflege angewiesen sind, weil ein Angehöriger erkrankt oder Urlaub braucht, wäre das ein dramatischer Rückschritt.
Anna L. aus dem Eingangsbeispiel nutzt heute monatlich die volle 42-Euro-Pauschale. Zusätzlich greift sie auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro zurück, um eine Nachbarin für die Mittagsbetreuung zu bezahlen.
Einmal im Jahr nimmt sie zwei Wochen Verhinderungspflege in Anspruch, damit sie selbst zur Kur fahren kann. In ihrem Fall summieren sich diese drei Leistungen heute auf rund 300 Euro pro Monat.
Stehen ihr nach der Reform — wie von den Verbänden befürchtet — nur noch knapp 100 Euro monatlich aus dem Sammelbudget zur Verfügung, fehlen ihr rund 2.400 Euro im Jahr. Familien, die alle drei Leistungen voll ausschöpfen, können laut Verbände-Berechnungen sogar bis zu 370 Euro monatlich verlieren.
Verbände warnen vor versteckten Kürzungen — Storm verschärft die Reformkritik
DAK-Vorstandschef Andreas Storm hat am 22. April 2026 die Pflegereform-Pläne von Bundesgesundheitsministerin Warken scharf kritisiert — sein Fokus lag dabei auf den Heimentgelten und den Eigenanteilen in der stationären Pflege.
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Im Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland warf er der Bundesregierung vor, statt der angekündigten Entlastung der Heimbewohner würden Leistungen massiv gekürzt. Die Sozialhilfequote in der stationären Pflege werde von aktuell 37 Prozent bis 2029 auf über 40 Prozent steigen, im kommenden Jahrzehnt sogar auf 50 Prozent.
Storm nannte die Pflegehilfsmittel-Pauschale nicht ausdrücklich. Seine Kritik fügt sich aber in den breiteren Reformkonflikt ein — und der Vorwurf der „massiven Leistungskürzung” deckt sich mit dem, was Verbände der pflegenden Angehörigen bereits Anfang April formuliert haben: Es droht eine versteckte Kürzung im häuslichen Bereich.
Schon am 8. April 2026 hatten der Bundesverband pflegender Angehöriger wir pflegen e.V. und der Verein Pflegende Angehörige e.V. von „Pflegeschwindel” und „Etikettenschwindel” gesprochen.
Kornelia Schmid, Vorsitzende des Vereins Pflegende Angehörige, bezeichnete die geplante Streichung von Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel-Pauschale als massiven Einschnitt in die häusliche Pflegesituation.
Wer hier kürze, gefährde die gesamte Versorgung — pflegende Angehörige erbrächten Leistungen im wirtschaftlichen Wert von über 200 Milliarden Euro jährlich, ohne Bezahlung.
Auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft und der Paritätische Gesamtverband warnen vor den Folgen einer Bündelung für ambulante Leistungen. Besonders niederschwellige alltagsunterstützende Angebote, die viele Familien mit Demenzkranken nutzen, drohen wegzufallen.
Der AOK-Bundesverband äußerte sich kritisch zur fehlenden Finanzierungsgrundlage der Reform insgesamt. Der bpa, Verband privater Anbieter sozialer Dienste, sprach sogar von einem „Register der Ratlosigkeit”, das die Eckpunkte darstellten.
Was Pflegebedürftige und Angehörige jetzt tun sollten
Solange die Reform nicht im Bundesgesetzblatt steht, gelten die heutigen Ansprüche unverändert weiter. Wer die 42-Euro-Pauschale noch nicht nutzt, sollte sie sofort beantragen. Die Antragstellung bei der Pflegekasse ist formlos möglich, ein Rezept wird nicht benötigt.
Voraussetzung ist nur ein anerkannter Pflegegrad und die häusliche Pflegesituation. Sobald der Pflegegrad-Bescheid vorliegt, lohnt der direkte Anschluss-Antrag — verlorene Monate können nicht nachträglich abgerechnet werden.
Zwei Wege führen zur Leistung: Entweder beauftragt der Pflegebedürftige einen Vertragspartner der Pflegekasse mit der monatlichen Lieferung — der Anbieter rechnet dann direkt mit der Kasse ab und es muss nichts vorgestreckt werden.
Oder die Produkte werden selbst gekauft, die Belege gesammelt und am Monatsende eingereicht. Wichtig: Nicht abgerufene Beträge können nicht angespart werden, sie verfallen am Monatsende.
Bei einem ablehnenden Bescheid bleibt nur ein Monat Zeit für den Widerspruch. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Bescheid zugestellt wurde. Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Pflegekasse eingereicht werden — eine Begründung kann nachgereicht werden, sollte aber zeitnah folgen.
Wird auch der Widerspruchsbescheid abgelehnt, bleibt die Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Zugang. Sozialverband VdK, SoVD und Verbraucherzentralen helfen bei der Antragstellung kostenlos. Vorsicht ist bei Anbietern geboten, die ungebeten anrufen oder Hausbesuche machen — die Verbraucherzentralen warnen seit Monaten vor unseriösen Pflegebox-Vertrieben.
Politisch aktiv zu werden lohnt sich ebenfalls. Pflegende Angehörige können über die Verbände wir pflegen e.V. und Pflegende Angehörige e.V. ihre Erfahrungen einbringen.
Der Reformprozess läuft noch — der Gesetzentwurf wird erst gegen Ende 2026 erwartet, beschlossen ist nichts. Petitionen, Stellungnahmen und Briefe an die Bundestagsabgeordneten haben Reformpläne in der Vergangenheit immer wieder mitgeprägt.
Häufige Fragen zur Pflegehilfsmittel-Pauschale 2026
Wann werden die 42 Euro tatsächlich gestrichen?
Aktuell (Stand April 2026) ist die Pauschale unverändert in Kraft. Die Streichung als eigenständiger Anspruch ist Bestandteil eines Eckpunktepapiers, aber kein Beschluss. Der Gesetzentwurf wird gegen Ende 2026 erwartet, der Inkrafttretens-Termin steht nicht fest. Bis zur Verabschiedung gilt § 40 Absatz 2 SGB XI in der bisherigen Fassung.
Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?
Nicht abgerufene Beträge der 42-Euro-Pauschale verfallen am Monatsende und können nicht in andere Monate übertragen werden — weder vor noch zurück. Wer einmal vergisst zu bestellen, hat den Anspruch für diesen Monat verloren. Wer Produkte selbst kauft und Belege nachreichen will, sollte die Belege zeitnah einreichen.
Bekomme ich die Pauschale auch in einer Senioren-WG?
Ja. Der Anspruch besteht in der eigenen Wohnung, in einer Wohngemeinschaft pflegebedürftiger Menschen oder im Betreuten Wohnen. Nur in vollstationären Pflegeeinrichtungen entfällt der Anspruch, weil dort die Einrichtung selbst die Versorgung mit Verbrauchsmaterialien organisiert.
Was tun bei Ablehnung durch die Pflegekasse?
Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Pflegekasse einzureichen. Begründung kann nachgereicht werden. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, bleibt der Klageweg vor dem Sozialgericht — die Klage ist gerichtskostenfrei.
Lohnt sich die Pflegebox-Lieferung oder selbst kaufen?
Beide Wege sind möglich. Die Lieferung über einen Vertragspartner ist bequem und kostet keinen Vorschuss. Wer bestimmte Produkte bevorzugt oder weniger Bedarf hat, kann selbst kaufen und Belege einreichen. Wichtig ist, dass die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 54) gelistet sind.
Quellen
Bundesministerium für Gesundheit: Übersicht der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (Stand 11.12.2025), Bundesministerium für Gesundheit: Zukunftspakt Pflege — Ergebnisse und Eckpunkte (11.12.2025), § 40 SGB XI Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Fassung vom 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371), in Kraft getreten am 01.01.2026, GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 54




