Pfändungschutzkonto: Mehr Geld auf dem P-Konto möglich

Lesedauer 3 Minuten

Zum 01.07.20204 wurden die Freibeträge bei Pfändungsschutzkonten (P-Konto) erhöht. In diesem Artikel erfahrt ihr, in welcher Höhe sich die Freibeträge verändert haben, welche Voraussetzungen für ein P-Konto bestehen müssen und wie man trotz Pfändung auf dem P-Konto ansparen kann.

Neue erhöhte Freibeträge für P-Konten

Die angepassten Freibeträge für ein P-Konto sehen folgendermaßen aus:

  • Grundfreibetrag: Erhöhung von 1.409,99 EUR auf 1.499,99 EUR.
  • Freibetrag für die erste unterhaltspflichtige Person: Erhöhung von 527,76 EUR auf 561,43 EUR.
  • Freibetrag ab der zweiten unterhaltspflichtigen Person: Erhöhung von 294,02 EUR auf 312,78 EUR.
    Tabelle

Auf dem P-Konto können maximal fünf zusätzliche Freibeträge eingerichtet werden.

Anzahl der
Unterhaltsberechtigten
Pfändungsfreigrenze
bis 30.06.2024
Pfändungsfreigrenze
ab 01.07.2024
keine Unterhaltszahlung 1.409,99€ 1.499,99€
1 Unterhaltsberechtigter 1.939,99€ 2.059,99€
2 Unterhaltsberechtigte 2.229, 99 € 2.369,99€
3 Unterhaltsberechtigte 2.519,99€ 2.679,99€
4 Unterhaltsberechtigte 2.819,99€ 2.999,99€
5 Unterhaltsberechtigte 3.109,99€ 3.309,99€

Wie erhöhe ich den Freibetrag auf meinem P-Konto?

Um den Freibetrag auf ihrem P-Konto zu erhöhen, benötigen sie eine P-Konto-Bescheinigung. Diese Bescheinigung legen sie ihrer Bank vor, diese ist dann dazu verpflichtet, den Freibetrag innerhalb von zwei Werktagen zu erhöhen.

Bei der nun angelaufenen Umstellung auf die neuen Freibeträge sollten sie prüfen, ob ihre Bank die Umstellung automatisch vornimmt oder ob eine neue Bescheinigung erforderlich ist.

Welche Voraussetzungen müssen für ein P-Konto vorhanden sein?

Damit ein P-Konto beantragt werden kann, müssen einige Voraussetzungen vorliegen und man muss als betroffene Person aktiv werden. Hier sind die wichtigsten Punkte, die man für ein P-Konto beachten muss.

Einzelkontenpflicht bei P-Konten

Ein P-Konto kann nur als Einzelkonto auf den Namen einer Person geführt werden. Für Inhaber von Gemeinschaftskonten bedeutet dies, dass jeder Kontoberechtigte rechtzeitig ein Einzelgirokonto eröffnen sollte, falls Pfändungen zu erwarten sind.

Anschließend kann dieses in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Dabei ist eine schriftliche Versicherung notwendig, dass keine weiteren P-Konten bestehen, da jede Person nur ein P-Konto besitzen darf.

Wie stelle ich einen Antrag für ein P-Konto

Schuldner, die den Schutz eines P-Kontos nutzen möchten, müssen eigenständig aktiv werden. Sie können entweder ein neues Konto direkt als P-Konto einrichten oder ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln.

Lesen sie auch:

Dazu ist ein Antrag bei der Bank erforderlich. Der P-Kontoschutz gilt auch für Pfändungen, die bis zu einem Monat vor der Umwandlung bei der Bank eingegangen sind, sodass eine Umwandlung nicht zwingend im Vorgriff auf eine drohende Pfändung erfolgen muss.

Die Umstellung von einem Giro-Konto auf ein P-Konto ist kostenfrei

Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto muss kostenfrei sein. Die Kontoführung selbst darf jedoch nicht teurer sein als zuvor. Die Bank ist verpflichtet, die Umwandlung spätestens innerhalb von vier Geschäftstagen vorzunehmen, wenn eine Pfändung vorliegt.

Mit zusätzlichen Bescheinigungen einen höheren Betrag schützen

Auf dem P-Konto können weitere Beträge geschützt werden. Dazu zählen Kindergeld, Unterhaltsverpflichtungen für Ehegatten und Kinder sowie Sozial- oder Asylbewerberleistungen, die für weitere Personen im gemeinsamen Haushalt bestimmt sind. Diese zusätzlichen Freibeträge können den Grundfreibetrag erhöhen.

Was darf ein P-Konto kosten?

Ein P-Konto darf nicht mehr kosten als ein reguläres Girokonto. Alle Leistungen wie Bankkarten und Online-Banking werden übernommen, ohne zusätzliche Gebühren.

Wenn möglich: Höhere Pfändungsgrenze beantragen

Wenn das pfändungsfreie Einkommen höher ist als durch die Bescheinigungen geschützt werden kann, sollten Sie zusätzlich beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf individuelle Kontofreigabe stellen.

Bei einer Pfändung durch eine öffentliche Stelle (z.B. Finanzamt) stellen Sie den Antrag direkt dort.

Welche unterhaltspflichtigen Personen gibt es?

Unterhaltspflichtig sind aktuelle und ehemalige Ehepartner, Lebenspartner sowie Verwandte in gerader Linie, wie Kinder und Eltern. Mit jeder zusätzlichen Unterhaltspflicht steigt die Pfändungsfreigrenze entsprechend an.

Sparen ist trotz Pfändung möglich

Seit dem 1. Dezember 2021 ist es erlaubt, nicht verbrauchtes Guthaben aus einem Kalendermonat in den folgenden drei Monaten zusätzlich zum pfändungsfreien Betrag unpfändbar zu halten.

Das FIFO-Prinzip

Guthaben, das auf dem Konto besteht, soll laut Gesetz nach dem “First In – First Out”-Prinzip verrechnet werden, Ausgaben werden zuerst vom ältesten Guthaben abgezogen.

Wenn sie also Ihr Guthaben nicht vollständig in einem Monat verbrauchen und in den folgenden Monat übernehmen, wird die erste Überweisung oder Geldabhebung am Automaten auf das übernommenen Guthaben angerechnet.

Welche Höchstgrenze hat man beim angesparten Betrag?

Theoretisch können Schuldner bis zum vierfachen Pfändungsfreibetrag ansparen. Zusätzliche Freibeträge, etwa durch Unterhaltspflichten, können ebenfalls angespart werden.

Hier können sie den Originalartikel mit Beispielen lesen: