P-Konto: Was passiert, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird?

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Wer ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) hat, ist vor den unbegrechtigten Zugriffen der Gläubiger geschützt. Jedenfalls bis zur Grundfreibetragsgrenze von 1.330,60 EUR plus weiteren eventuellen Freibeträgen. Was aber passiert, wenn dieser Freibetrag auf dem P-Konto überschritten wird? Dürfen Schuldner, die ein pfändungssicheres Konto führen, auch Guthaben ansparen?

Gläubiger haben nicht sofort Zugriff auf das Guthaben

Im Grundsatz hat jeder Schuldner einen Grundfreibetrag von 1.330,60 Euro. Dazu kommen nochmal weitere Freibeträge, wenn der Betroffene beispielsweise Unterhaltspflichtig ist. Wenn sich mehr Geld auf dem Konto befindet, als die Freibeträge es vorgeben, heißt das nicht automatisch, dass die Gläubiger sofort darauf Zugriff haben.

Ist zu viel Geld auf dem P-Konto, wird das Geld auf ein separates Auskehrungskonto weitergeleitet. Dort ist zunächst das Geld noch sicher vor dem Zugriff der Gläubiger. Zunächst haben allerdings Schuldner keinen Zugriff auf das Auskehrungskonto.

Guthaben wird zunächst auf ein Auskehrungskonto übertragen

Im Folgemonat wird dann das Guthaben, dass sich auf dem Auskehrungskonto befindet als Einkommen auf das P-Konto zurück überwiesen. Wenn dann durch das Einkommen wieder der Freibetrag überschritten wird, wird die Bank die Differenz über das Auskehrungskonto einbehalten.

Wenn das Einkommen sich nicht verringert, ist der Freibetrag dann überschritten. Dann ist tatsächlich zu viel Geld auf dem P-Konto. Dieser Überschuss wird dann an die Gläubiger ausgezahlt.

Grundfreibetrag überschritten ohne Kontopfändung

Manchmal kann es auch sein, dass zwar zu viel Geld auf dem P-Konto ist, aber keine konkrete Pfändung vorliegt. Dann ist es einfach: Dann kann das Geld im vollen Umfang verwendet werden. Das passiert nicht selten: Viele Bankkunden richten sich als Vorsorge ein P-Konto ein, um sich auf mögliche Pfändungen vorzubereiten, damit das Konto entsprechend abgesichert ist.

Das Grundfreibetrag wird nicht komplett ausgegeben

Nicht selten ist auch folgendes: Der Schuldner braucht nicht das gesamte Guthaben bis zum Grundfreibetrag auf. Auch dann entsteht die Situation, dass zu viel Geld auf dem Konto ist. Dann wird das Geld auf den Folgemonat übertragen.

Dort steht es dann zum Anfang des Monats zur Verfügung. Allerdings nur bis einschließlich des dritten Monats als sog. Ansparbetrag. Im vierten Monat unterliegt es dann nicht mehr dem Pfändungsschutz!

Bessere Ansparmöglichkeiten auf dem P-Konto

Nach einer Gesetzesänderung ist es nämlich jetzt möglich, drei Monate das Guthaben auf den nächsten Monat zu übertragen. Bis zum 1. Dezember 2021 war es nur möglich, den “angesparten Betrag nur für einen Monat auf den nächsten zu vertragen”. So ist es nun möglich, sein Geld für größere Anschaffung, wie z.B. einer Waschmaschine anzusparen.

Gesetzlich geregelt ist dieser Punkt seit dem 1. Dezember 2021 im § 899 Abs. 2 Satz 1 ZPO. Bis zur Gesetzesänderung war es nur möglich, den Ansparbetrag auf den Folgemonat zu übertragen.

Besser immer alles abheben

Dennoch ist es zum empfehlen, das Geld nicht auf dem P-Konto anzusparen, sondern gleich abzuheben, da es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen führte, weil die Banken und Sparkassen Fehler machten.

Wenn regelmäßig der Freibetrag durch Einkommen überschritten wird, geht der Überschuss spätestens nach zwei Monaten an die Gläubiger.

Wie kann der Grundfreibetrag erhöht werden?

Um den Grundfreibetrag dauerhaft zu erhöhen, müssen ein paar Vorraussetzungen gegeben sein, die wir hier erläutern. Dort ist auch beschrieben, wie der Freibetrag auf dem P-Konto dauerhaft erhöht werden kann.

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