Wer über ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verfügt, ist vor dem unberechtigten Zugriff seiner Gläubiger geschützt. Zumindest bis zum Grundfreibetrag von 1.500 Euro pro Kalendermonat zuzüglich eventueller weiterer Freibeträge.
Doch was passiert, wenn dieser Freibetrag auf dem P-Konto überschritten wird? Dürfen Schuldner, die ein Pfändungsschutzkonto führen, auch Guthaben ansparen?
Gläubiger haben nicht sofort Zugriff auf das Guthaben
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzlich steht jedem Schuldner seit dem 1. Juli 2024 ein Grundfreibetrag von 1.500 Euro pro Kalendermonat zu. Hinzu kommen weitere Freibeträge, z.B. wenn Unterhaltspflichten bestehen. Ist mehr Geld auf dem Konto als die Freibeträge vorsehen, bedeutet das nicht automatisch, dass Gläubiger sofort darauf zugreifen können.
Ist zu viel Geld auf dem P-Konto, wird das Geld auf ein separates Auszahlungskonto überwiesen. Dort ist das Geld zunächst vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Allerdings haben die Schuldner zunächst keinen Zugriff auf das Auszahlungskonto.
Guthaben wird zunächst auf ein Auskehrungskonto übertragen
Im Folgemonat wird das Guthaben auf dem Auszahlungskonto als Einkommen wieder auf das P-Konto überwiesen. Übersteigt das Einkommen dann wieder den Freibetrag, behält die Bank die Differenz über das Auszahlungskonto ein.
Sinkt das Einkommen nicht, ist der Freibetrag überschritten. Dann ist tatsächlich zu viel Geld auf dem P-Konto. Dieser Überschuss wird dann an die Gläubiger ausgezahlt.
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Grundfreibetrag überschritten ohne Kontopfändung
Manchmal kann es auch sein, dass zu viel Geld auf dem P-Konto ist, aber keine konkrete Pfändung vorliegt. Dann ist es einfach: Das Geld kann in voller Höhe verwendet werden. Das kommt nicht selten vor: Viele Bankkunden richten ein P-Konto vorsorglich ein, um sich auf mögliche Pfändungen vorzubereiten und das Konto entsprechend abzusichern.
Das Grundfreibetrag wird nicht komplett ausgegeben
Nicht selten ist auch folgendes: Der Schuldner braucht nicht das gesamte Guthaben bis zum Grundfreibetrag auf. Auch dann entsteht die Situation, dass zu viel Geld auf dem Konto ist. Dann wird das Geld auf den Folgemonat übertragen.
Dort steht es dann zum Anfang des Monats zur Verfügung. Allerdings nur bis einschließlich des dritten Monats als sog. Ansparbetrag. Im vierten Monat unterliegt es dann nicht mehr dem Pfändungsschutz!
Bessere Ansparmöglichkeiten auf dem P-Konto
Nach einer Gesetzesänderung ist es nun möglich, das Guthaben von drei Monaten auf den nächsten Monat zu übertragen. Bis zum 1. Dezember 2021 war es nur möglich, den angesparten Betrag von einem Monat auf den nächsten zu übertragen”.
Damit ist es nun möglich, Geld für größere Anschaffungen wie z.B. eine Waschmaschine anzusparen.
Gesetzlich geregelt ist dies seit dem 1. Dezember 2021 in § 899 Abs. 2 Satz 1 ZPO. Bis zu dieser Gesetzesänderung war es nur möglich, den angesparten Betrag auf den Folgemonat zu übertragen.
Besser immer alles abheben
Es wird jedoch empfohlen, das Geld nicht auf dem P-Konto anzusparen, sondern sofort abzuheben, da es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen aufgrund von Fehlern der Banken und Sparkassen gekommen ist.
Wird der Freibetrag regelmäßig durch Einkommen überschritten, geht der Überschuss spätestens nach zwei Monaten an die Gläubiger.
Wie kann der Grundfreibetrag erhöht werden?
Um den Grundfreibetrag dauerhaft zu erhöhen, müssen ein paar Vorraussetzungen gegeben sein, die wir hier erläutern. Dort ist auch beschrieben, wie der Freibetrag auf dem P-Konto dauerhaft erhöht werden kann.
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