Schulden: Wenn die Bank das P-Konto nicht rechtzeitig einrichtet

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Wer hoch verschuldet ist, kann es sich nicht leisten, lange auf ein so genanntes Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, zu warten. Denn die Gläubiger versuchen, jeden Cent zu pfänden, unabhängig vom titulierten Existenzminimum.

Ohne P-Konto sind Betroffene dem schutzlos ausgeliefert. Denn ist das Geld erst einmal gepfändet, ist es meist sehr schwer, es zurückzubekommen. Wenn Banken sich mit der Einrichtung zu viel Zeit lassen, ist schnelles Handeln gefragt.

Rechtlicher Rahmen gemäß § 850K ZPO

Das Gesetz sieht vor, dass jede Person das Recht hat, ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Die Umsetzung muss von der Bank innerhalb von vier Arbeitstagen erfolgen. Der Gesetzgeber will Betroffenen somit einen schnellen Schutz bieten.

Ein P-Konto sichert dabei automatisch einen Grundfreibetrag von 1.410 Euro pro Monat gegen Pfändungen. Durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen kann dieser Freibetrag aufgrund von Unterhaltsverpflichtungen oder dem Bezug von Sozialleistungen sogar noch angehoben werden.

Häufig Probleme bei der Umwandlung in ein P-Konto

Nicht selten kommt es vor, dass Banken nicht fristgerecht auf die Anträge zur Umwandlung in ein P-Konto reagieren oder den gesetzlichen Pfändungsfreibetrag nicht korrekt gewähren.

In solchen Fällen begehen die Institute einen klaren Rechtsverstoß, der betroffene Kontoinhaber vor erhebliche Probleme stellen kann.

Nach Angaben des Rechtsanwalts Dr. Michel de Araujo Kurth sind ihm in der Vergangenheit folgende Banken immer wieder aufgefallen:

  • Postbank
  • Comdirect
  • DKB
  • Norisbank
  • Commerzbank AG
  • einige Sparkassen

Schrittweise vorgehen, wenn das P-Konto nicht zeitnah umgewandelt wird

Sollte eine Bank die Umwandlung nicht zeitgerecht vornehmen oder den Freibetrag nicht gewähren, stehen Betroffenen verschiedene rechtliche Schritte offen. Angefangen von der Möglichkeit, ein gerichtliches Eilverfahren einzuleiten, bis hin zur Klageerhebung bei erheblichen Verzögerungen.

Wichtig: Die Banken sind verpflichtet, in solchen Fällen die Anwaltskosten zu übernehmen.

Der Rechtsanwalt empfiehlt folgende Schritte, wenn die 4-Tagesfrist vorbei ist:

1. Initiative ergreifen durch schriftliche Mahnung: Als ersten Schritt sollten Sie Ihrer Bank schriftlich eine Mahnung zukommen lassen. In diesem Schreiben betonen Sie Ihren ursprünglichen Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto und erinnern an die gesetzliche Umsetzungsfrist von vier Tagen.

Dies dient als formelle Aufforderung an die Bank, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

2. Suche nach rechtlicher Unterstützung: Bleibt eine Reaktion Ihrer Bank weiterhin aus oder wird der Pfändungsfreibetrag nicht wie vorgesehen gewährt, ist es ratsam, sich juristischen Rat einzuholen.

Spezialisierte Anwälte für Bankrecht oder Verbraucherschutz können in solchen Situationen wertvolle Unterstützung bieten.

3. Einlegen einer Beschwerde: Eine weitere Option ist die Einreichung einer Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wie zum Beispiel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ein erfahrener Rechtsbeistand kann Sie auch hierbei unterstützen und beraten.

4. Nutzung des Ombudsmannverfahrens: Viele Banken und Sparkassen sind Teil eines Ombudsmannverfahrens. Bei Konflikten ermöglicht dieses Verfahren eine kostenfreie Beschwerdemöglichkeit, bei der der Ombudsmann als Vermittler zwischen Ihnen und Ihrer Bank agiert.

5. Erneute Antragstellung: In manchen Situationen kann es sinnvoll sein, den Umwandlungsantrag nochmals zu stellen, um der Bank die Dringlichkeit und Wichtigkeit Ihres Anliegens zu unterstreichen. Ein beharrliches Vorgehen kann hier durchaus zum Erfolg führen.

Wichtig: Wichtig ist, dass alle Schritte, die Sie im Rahmen dieses Prozesses unternehmen, genau dokumentieren. Dies umfasst Schriftverkehr, E-Mails, Anrufe und eingereichte Anträge. Diese Dokumentation kann im Falle eines rechtlichen Streits von unschätzbarem Wert sein.

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