Monika und Joachim Moser möchten ihren Ruhestand dort verbringen, wo sie sich wohlfühlen: auf dem Campingplatz, zwischen Wasser, Grün und Menschen, die sie kennen. Ihr Stellplatz im südpfälzischen Rülzheim kostet nach ihren Angaben knapp 1.500 Euro im Jahr. Doch ihren Wunsch, vollständig dorthin zu ziehen und die Stadtwohnung aufzugeben, können sie nicht einfach verwirklichen.
Weniger Besitz, mehr Freiheit
Die Mosers haben ihren Wohnwagen samt Vorbau so eingerichtet, dass sie sich dort zu Hause fühlen. Der begrenzte Platz bedeutet für sie keinen schmerzhaften Verzicht, sondern die Gelegenheit, Überflüssiges loszuwerden. Weniger Besitz und weniger Hausarbeit lassen mehr Zeit für den Alltag, den sie sich wünschen.
Hinzu kommt die Nachbarschaft auf dem Platz. Menschen begegnen sich draußen, kommen ins Gespräch und sehen einander regelmäßig wieder. Für Monika Moser gehört gerade die Aussicht, im Alter nicht zu vereinsamen, zu den wichtigsten Gründen für diese Lebensform.
Die zusätzliche Wohnung empfindet das Paar dagegen als finanzielle Last. Sie kostet weiter Geld, obwohl die beiden am liebsten vollständig auf dem Campingplatz leben würden. Aus dem Wunsch nach einem einfacheren Leben wird so eine doppelte Haushaltsführung.
„Ich bereue es, dass ich das nicht schon früher gemacht habe“
Wie wohl sich die beiden auf ihrem Stellplatz fühlen, wird schnell deutlich. „Ich bereue es, dass ich das nicht schon früher gemacht habe“, heißt es im Gespräch mit dem Paar. Der Wohnwagen ist für die Mosers längst mehr als eine Unterkunft für gelegentliche Urlaubstage.
Dabei geht es ihnen auch darum, den Alltag zu vereinfachen. Monika Moser beschreibt den Wunsch, sich „ein bisschen einschränken“ und „Überflüssiges einfach mal loswerden“ zu wollen. Weniger Besitz bedeutet für sie offenbar vor allem Entlastung.
Die Wohnung bleibt ein „Klotz am Bein“
Dass sie trotzdem ihre Stadtwohnung behalten müssen, stößt bei dem Paar auf Unverständnis. „Ist doch wesentlich günstiger, wenn ich jetzt nur die Kosten hier hätte“, lautet ihr Einwand im Beitrag. Die zusätzliche Wohnung fühlt sich für sie deshalb „wie ein Klotz am Bein“ an.
Doch die Entscheidung für den Campingplatz hat nicht allein finanzielle Gründe. „Mir war wichtig, dass wir nicht vereinsamen im Alter“, sagt Monika Moser. „Hier kann man viel mehr Kontakte pflegen.“
Knapp 125 Euro im Monat – aber nur für den Stellplatz
1.500 Euro Jahresgebühr sind etwa 125 Euro im Monat. Das klingt angesichts vieler Wohnungsmieten ausgesprochen günstig. Es ist allerdings der Preis für den Stellplatz und kein vollständiges Wohnbudget.
Ein Wohnwagen muss zunächst gekauft und anschließend instand gehalten werden. Dazu kommen je nach Vertrag und Verbrauch etwa Strom, Wasser, Heizung und weitere Gebühren. Wer zusätzlich eine Wohnung bezahlt, spart deren Miete durch den Aufenthalt auf dem Campingplatz nicht ein.
Gerade diese Doppelbelastung erklärt den Wunsch der Mosers: Finanziell würde sich ihr Leben vor allem dann verändern, wenn sie die Stadtwohnung tatsächlich aufgeben könnten. Der niedrige Stellplatzpreis allein löst ihr Problem nicht.
Dauercamping bedeutet nicht automatisch Dauerwohnen
Der Begriff Dauercamping klingt, als dürften Menschen dort dauerhaft leben. Tatsächlich ist damit die längerfristige Anmietung eines Stellplatzes, häufig für einen Wohnwagen, der wie eine Ferienunterkunft genutzt wird, gemeint. Daraus entsteht noch keine Erlaubnis, den gesamten Lebensmittelpunkt auf den Platz zu verlegen.
Auch eine ganzjährige Öffnung hilft nicht. Ein Platz kann im Winter zugänglich sein und trotzdem ausschließlich der Erholung dienen. Für die Nutzung als dauerhafte Wohnung gelten andere Voraussetzungen.
| Begriff | Was damit gemeint ist | Was daraus nicht automatisch folgt |
|---|---|---|
| Dauercamping | Ein Stellplatz wird langfristig gemietet. | Eine Erlaubnis zum dauerhaften Wohnen. |
| Ganzjährige Öffnung | Der Platz ist auch außerhalb der Sommersaison nutzbar. | Eine uneingeschränkte Wohnnutzung an 365 Tagen. |
| Wohnsitzanmeldung | Der tatsächliche Wohnsitz wird melderechtlich erfasst. | Eine baurechtliche Genehmigung. |
Ein Wohnwagen kann eine Wohnung sein – melderechtlich
Das Bundesmeldegesetz erkennt ausdrücklich an, dass ein Wohnwagen eine Wohnung sein kann. Nach § 20 gilt das, wenn er nicht oder nur gelegentlich fortbewegt wird. Eine klassische Mietwohnung ist damit nicht die einzige Unterkunft, die melderechtlich als Wohnung infrage kommt.
Diese Vorschrift ist jedoch kein Freibrief für das Wohnen auf jedem Campingplatz. Das Melderecht erfasst tatsächliche Wohnverhältnisse; ob die Nutzung am jeweiligen Standort zulässig ist, richtet sich zusätzlich nach dem Bau- und Planungsrecht. Eine Anmeldung beseitigt ein bestehendes baurechtliches Verbot nicht.
Warum die Gemeinde und das Baurecht entscheidend sind
Campingplatzgebiete gehören nach § 10 der Baunutzungsverordnung zu den Sondergebieten, die der Erholung dienen. Dauerhaftes Wohnen ist deshalb nicht schon durch die Ausweisung als Campingplatzgebiet erlaubt. Für einen rechtlich abgesicherten Umzug muss die Wohnnutzung am konkreten Standort zulässig sein.
Im vorliegenden Fernsehbeitrag erläutert das rheinland-pfälzische Innenministerium, dass eine entsprechende kommunale planungsrechtliche Grundlage erforderlich ist. Hinzu kommen baurechtliche Anforderungen und Brandschutzvorgaben. Dass Menschen auf einzelnen anderen Plätzen dauerhaft wohnen dürfen, lässt sich deshalb nicht auf jeden Campingplatz übertragen.
Für Interessierte bedeutet das: Vor der Kündigung einer Wohnung sollten Gemeinde beziehungsweise Bauaufsicht und Platzbetreiber die geplante Nutzung verbindlich klären. Die bloße Auskunft, andere Bewohner lebten ebenfalls das ganze Jahr dort, bietet keine verlässliche Absicherung.
Eine Duldung kann für Rentner zum Risiko werden
Der im Beitrag befragte Campingunternehmer Timo Koch warnt davor, sich auf eine bloße Duldung zu verlassen. Wer sein Haus verkauft und das Geld in ein Mobilheim steckt, trifft eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen. Wird die Wohnnutzung später untersagt, kann aus dem vermeintlich günstigen Ruhestand eine teure Wohnungssuche werden.
Koch berichtet außerdem, dass er die Aufenthaltsdauer auf seinem eigenen Platz auf 180 Tage begrenzt hat. Das ist eine Regelung dieses Betreibers, keine allgemeine gesetzliche Grenze für sämtliche Campingplätze. Schon deshalb müssen Interessierte auch den jeweiligen Vertrag genau ansehen.
Wie schwierig die Lage werden kann, zeigt der im Fernsehbeitrag erwähnte Konflikt in Morbach im Hunsrück. Dort mussten Dauercamper nach der Schilderung im Beitrag umbauen oder den Platz verlassen. Ein über Jahre gewachsener Alltag schützt nicht automatisch vor Anforderungen der Behörden.
Bezahlbares Wohnen braucht verlässliche Regeln
Der Wunsch der Mosers ist nachvollziehbar: Sie möchten weniger Geld für Wohnraum ausgeben, weniger Besitz verwalten und mehr Gemeinschaft erleben. Solche Lebensentwürfe verdienen eine sachliche Prüfung durch die Kommunen. Wo dauerhaftes Wohnen ermöglicht werden kann, brauchen Bewohner jedoch klare Genehmigungen und eine geeignete Infrastruktur.
Ein Campingplatz kann für manche Menschen eine passende Wohnform sein. Er ersetzt aber keine Wohnungspolitik, die auch Menschen mit kleiner Rente bezahlbare Mietwohnungen ermöglicht. Gegen-Hartz hat bereits über einen Fall berichtet, in dem ein Campingplatz zum letzten Ausweg aus der Wohnungsnot wurde.
Wer vor allem unter seiner laufenden Wohnungsmiete leidet, sollte zudem mögliche finanzielle Hilfen prüfen. Einen Einstieg bietet der Beitrag zum Wohngeld für Rentner und den Voraussetzungen. Der freiwillige Umzug ins Grüne sollte eine Entscheidung für ein gewünschtes Leben sein und keine Flucht vor unbezahlbaren Wohnkosten.
Vier Fragen und Antworten zum Wohnen auf dem Campingplatz
Darf ich als Rentner dauerhaft auf einem Campingplatz wohnen?
Das hängt vom konkreten Standort, den Genehmigungen und den vertraglichen Bedingungen ab. Der Rentenbezug schafft keine besondere Erlaubnis. Ein Dauercampingvertrag allein genügt nicht.
Reicht es, den Wohnwagen als Erstwohnsitz anzumelden?
Nein, die melderechtliche Anmeldung ersetzt keine baurechtliche Zulässigkeit. Ein Wohnwagen kann nach dem Bundesmeldegesetz zwar eine Wohnung sein, dennoch kann das dauerhafte Wohnen auf dem jeweiligen Grundstück unzulässig bleiben.
Kostet das Leben auf dem Campingplatz tatsächlich nur 1.500 Euro im Jahr?
Nein, im geschilderten Fall betrifft dieser Betrag den Stellplatz. Anschaffung, Unterhalt und laufende Verbrauchskosten kommen hinzu. Die tatsächlichen Gesamtausgaben hängen von Unterkunft, Ausstattung, Vertrag und Nutzung ab.
Sollten Rentner ihre Wohnung vor dem Umzug kündigen?
Erst wenn die dauerhafte Wohnnutzung rechtlich geklärt und der Vertrag dafür geeignet ist, lässt sich ein solcher Schritt verlässlich planen. Auch Winterversorgung, Heizkosten und die Erreichbarkeit von Ärzten sollten in die Entscheidung einfließen. Eine bloße Duldung bietet dafür keine sichere Grundlage.




