Hartz IV: Jobcenter dementiert Ausquartierung auf Campingplatz

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Der Fall Johann Schulz, dem 84-jährigen Hartz IV-Bezieher, der auf dem Campingplatz leben muss, ist schnell publik geworden. Die hohe Medienresonanz zwang das Jobcenter nun zu einer Stellungnahme. Diese lautet: Alles Quatsch. Mitarbeiter hätten noch nie dazu geraten, auf einem Campingplatz zu leben.

84-jähriger lebt auf Campingplatz

Auch wir haben über den Fall berichtet. Johann Schulz, 84 Jahre alt, ist gelernter Schlosser und lebt nun schon seit mehreren Jahren auf dem Campingplatz „Zum Katzenstein“. Da seine Rente nicht zum Leben ausreicht, erhält er aufstockende Leistungen vom Jobcenter. Aber auch mit diesem zusätzlichen Geld, kann er sich keine Wohnung leisten. Die Stadt Westerburg liegt drei Kilometer entfernt. Der Wohnraum ist knapp und deshalb teuer. Sein letzter Ausweg, um nicht auf der Straße leben zu müssen, ist daher die Anmietung eines Wohnwagens. Für diesen bezahlt er 250 Euro zuzüglich des Stromverbrauches. Ein Drittel der Campingplatzbewohner „Zum Katzenstein“ lebt von Hartz IV. Es heißt, dass das örtliche Jobcenter ihnen bewusst dazu geraten habe, dort zu leben.

Jobcenter dementiert Anschuldigungen

Genau diese Anschuldigung dementierte nun die Geschäftsführung des zuständigen Jobcenters. Zu keinem Zeitpunkt haben seine Mitarbeiter Camping-Unterkünfte an Leistungsbezieher vermittelt. Vielmehr erschwere die Tatsache sogar die gewünschte Integration zurück ins Arbeitsleben. So habe das Jobcenter keinesfalls Interesse daran, dass Hartz IV-Bezieher ihren Lebensmittelpunkt auf den Campingplatz verlagern. Der eigentlichen Problematik ist damit jedoch nicht geholfen. Nichtsdestotrotz bleibt der Campingplatz häufig der letzte Ausweg vor der Obdachlosigkeit. Es ist kaum davon auszugehen, dass Leistungsbezieher freiwillig in Wohnwagen leben wollen, in dem sie weder Heizung noch fließend Wasser oder Sanitäranlagen haben.  Eine Tatsache, die vor allem ältere Bewohner vor eine große Herausforderung stellt.

Wohnwagen ist letzter Ausweg vor der Obdachlosigkeit

Die Grenze, wie teuer eine Wohnung sein darf, legt jede Stadt individuell fest. Übersteigt die Miete diese Grenze, haben Leistungsbezieher keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten durch das Jobcenter. Immer wieder müssen sich Hartz IV-Bezieher deshalb in einer vorgegebenen Frist eine preiswerte Unterkunft suchen. Gelingt ihnen das nicht, ist die letzte Konsequenz häufig die Straße. Der letzte Ausweg, um dem zu entgehen, ist für Hartz IV-Bezieher daher der Campingplatz. Denn in diesen Fällen ist das Jobcenter auch rechtlich dazu verpflichtet, die Leistungsbezieher weiterhin zu unterstützen und die Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Voraussetzung: Sie sind auf dem Campingplatz gemeldet. Eine Bedingung, die nicht unbedenklich ist. So stellt das Wohnen auf dem Campingplatz für die Betroffenen keine Rechtssicherheit dar. Das Baurecht verbietet nämlich das dauerhafte Wohnen auf Campingplätzen.

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