Hartz IV: Jobcenter dementiert Ausquartierung auf Campingplatz

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Der Fall Johann Schulz, dem 84-jรคhrigen Hartz IV-Bezieher, der auf dem Campingplatz leben muss, ist schnell publik geworden. Die hohe Medienresonanz zwang das Jobcenter nun zu einer Stellungnahme. Diese lautet: Alles Quatsch. Mitarbeiter hรคtten noch nie dazu geraten, auf einem Campingplatz zu leben.

84-jรคhriger lebt auf Campingplatz

Auch wir haben รผber den Fall berichtet. Johann Schulz, 84 Jahre alt, ist gelernter Schlosser und lebt nun schon seit mehreren Jahren auf dem Campingplatz โ€žZum Katzensteinโ€œ. Da seine Rente nicht zum Leben ausreicht, erhรคlt er aufstockende Leistungen vom Jobcenter. Aber auch mit diesem zusรคtzlichen Geld, kann er sich keine Wohnung leisten. Die Stadt Westerburg liegt drei Kilometer entfernt. Der Wohnraum ist knapp und deshalb teuer. Sein letzter Ausweg, um nicht auf der StraรŸe leben zu mรผssen, ist daher die Anmietung eines Wohnwagens. Fรผr diesen bezahlt er 250 Euro zuzรผglich des Stromverbrauches. Ein Drittel der Campingplatzbewohner โ€žZum Katzensteinโ€œ lebt von Hartz IV. Es heiรŸt, dass das รถrtliche Jobcenter ihnen bewusst dazu geraten habe, dort zu leben.

Jobcenter dementiert Anschuldigungen

Genau diese Anschuldigung dementierte nun die Geschรคftsfรผhrung des zustรคndigen Jobcenters. Zu keinem Zeitpunkt haben seine Mitarbeiter Camping-Unterkรผnfte an Leistungsbezieher vermittelt. Vielmehr erschwere die Tatsache sogar die gewรผnschte Integration zurรผck ins Arbeitsleben. So habe das Jobcenter keinesfalls Interesse daran, dass Hartz IV-Bezieher ihren Lebensmittelpunkt auf den Campingplatz verlagern. Der eigentlichen Problematik ist damit jedoch nicht geholfen. Nichtsdestotrotz bleibt der Campingplatz hรคufig der letzte Ausweg vor der Obdachlosigkeit. Es ist kaum davon auszugehen, dass Leistungsbezieher freiwillig in Wohnwagen leben wollen, in dem sie weder Heizung noch flieรŸend Wasser oder Sanitรคranlagen haben.ย  Eine Tatsache, die vor allem รคltere Bewohner vor eine groรŸe Herausforderung stellt.

Wohnwagen ist letzter Ausweg vor der Obdachlosigkeit

Die Grenze, wie teuer eine Wohnung sein darf, legt jede Stadt individuell fest. รœbersteigt die Miete diese Grenze, haben Leistungsbezieher keinen Anspruch auf die รœbernahme der Kosten durch das Jobcenter. Immer wieder mรผssen sich Hartz IV-Bezieher deshalb in einer vorgegebenen Frist eine preiswerte Unterkunft suchen. Gelingt ihnen das nicht, ist die letzte Konsequenz hรคufig die StraรŸe. Der letzte Ausweg, um dem zu entgehen, ist fรผr Hartz IV-Bezieher daher der Campingplatz. Denn in diesen Fรคllen ist das Jobcenter auch rechtlich dazu verpflichtet, die Leistungsbezieher weiterhin zu unterstรผtzen und die Kosten der Unterkunft zu รผbernehmen. Voraussetzung: Sie sind auf dem Campingplatz gemeldet. Eine Bedingung, die nicht unbedenklich ist. So stellt das Wohnen auf dem Campingplatz fรผr die Betroffenen keine Rechtssicherheit dar. Das Baurecht verbietet nรคmlich das dauerhafte Wohnen auf Campingplรคtzen.

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