Neuer SCHUFA-Score stuft viele Verbraucher deutlich schlechter ein

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Die Einführung des neuen SCHUFA-Scores hat für einen Teil der Verbraucher spürbare Folgen. Obwohl sich an den gespeicherten Daten nichts verändert hat, rutschen nach Angaben der SCHUFA rund acht Prozent in eine schlechtere Bewertungsklasse.

Etwa neun Prozent erreichen durch das neue Berechnungsverfahren eine bessere Klasse. Bei rund 83 Prozent bleibt die bisherige Einstufung unverändert.

Eine schlechtere Bewertung kann Kredite verteuern, einen Ratenkauf erschweren oder die Auswahl verfügbarer Zahlungsmöglichkeiten einschränken. Auch bei Mobilfunkverträgen, Bankkonten und teilweise bei der Wohnungssuche kann die Bonitätsbewertung berücksichtigt werden.

Jetzt gilt eine neue Punkteskala der Schufa

Seit dem 17. März 2026 verwendet die SCHUFA für Verbraucher einen Score zwischen 100 und 999 Punkten. Je höher der Punktestand ausfällt, desto günstiger bewertet die Auskunftei die statistische Wahrscheinlichkeit, dass finanzielle Verpflichtungen erfüllt werden.

Der frühere Basisscore wurde in Prozent angegeben und ließ sich für Betroffene nur schwer mit den Werten vergleichen, die Unternehmen erhielten. Beim neuen Verfahren sollen Verbraucher und angeschlossene Unternehmen künftig denselben Wert sehen.

Eine direkte Umrechnung ist jedoch nicht möglich. Wer früher beispielsweise einen Basisscore von 98 Prozent hatte, erhält deshalb nicht automatisch 980 Punkte.

Bewertungsklasse Punktestand und Bedeutung
Hervorragend 776 bis 999 Punkte; nach Einschätzung der SCHUFA sehr geringe Ausfallwahrscheinlichkeit
Gut 709 bis 775 Punkte; durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit und meist gute Kreditchancen
Akzeptabel 642 bis 708 Punkte; leicht erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit
Ausreichend 100 bis 641 Punkte; erhöhte bis deutlich erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit
Ungenügend Kein Score bei offenen Zahlungsstörungen oder bestimmten Einträgen aus Schuldner- und Insolvenzregistern

Nach den von der SCHUFA veröffentlichten Zahlen befinden sich rund 62 Prozent der bewerteten Personen in der Klasse „Hervorragend“. Etwa 20 Prozent gelten als „Gut“, acht Prozent als „Akzeptabel“ und zwei Prozent als „Ausreichend“.

Warum sich die Bewertung trotz gleicher Daten ändern kann

Die schlechtere Einstufung bei acht Prozent bedeutet nicht zwangsläufig, dass neue Schulden oder negative Einträge hinzugekommen sind. Vielmehr verarbeitet das neue Rechenmodell bereits vorhandene Informationen anders und ordnet ihnen neue Punktwerte zu.

Entscheidend ist deshalb nicht allein, welche Daten gespeichert sind. Auch deren Gewichtung und die Grenzen zwischen den Bewertungsklassen bestimmen, ob jemand in einer höheren oder niedrigeren Klasse landet.

Schon wenige Punkte können einen Klassenwechsel auslösen. Fällt ein Score beispielsweise von 710 auf 705 Punkte, wechselt die Einstufung von „Gut“ zu „Akzeptabel“, obwohl der Abstand lediglich fünf Punkte beträgt.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass eine solche Verschlechterung von Betroffenen als ungerecht empfunden werden kann, wenn der zugrunde liegende Datenbestand unverändert geblieben ist. Ein automatischer Fehler lässt sich daraus allerdings noch nicht ableiten.

Diese zwölf Kriterien bestimmen den neuen Score

Das neue Verfahren arbeitet mit zwölf veröffentlichten Kriterien. Den größten einzelnen Punkteblock bildet das Zahlungsverhalten, wobei fehlende Zahlungsstörungen besonders günstig bewertet werden.

Berücksichtigt werden außerdem das Alter des ältesten Bankvertrags, das Alter der ältesten Kreditkarte, die Dauer an der aktuellen Adresse und das Alter des jüngsten Rahmenkredits. Damit fließt auch ein, wie lange bestimmte Vertragsbeziehungen bereits bestehen.

Weitere Kriterien sind Anfragen und Abschlüsse für Girokonten oder Kreditkarten innerhalb der vergangenen zwölf Monate sowie Anfragen außerhalb des Bankensektors. Hinzu kommen neu aufgenommene Ratenkredite, die längste Restlaufzeit laufender Ratenkredite und der allgemeine Kreditstatus.

Schließlich berücksichtigt die Berechnung einen bestehenden Immobilienkredit und das Vorliegen einer Identitätsprüfung. Die vollständigen Punktwerte veröffentlicht die SCHUFA in ihrer Score-Formel für das neue Verfahren.

Lange Vertragsbeziehungen bringen häufig mehr Punkte

Mehrere Kriterien belohnen lang bestehende Vertragsverhältnisse. Wer seit vielen Jahren dasselbe Girokonto oder dieselbe Kreditkarte nutzt, kann dadurch günstiger bewertet werden als eine Person mit erst kürzlich eröffneten Verträgen.

Das kann junge Menschen, Berufseinsteiger und Personen nach einem Umzug treffen. Ihnen fehlt häufig eine lange dokumentierte Vertragshistorie, obwohl sie ihre Rechnungen pünktlich bezahlen und keine negativen Einträge besitzen.

Auch ein wirtschaftlich sinnvoller Bankwechsel kann vorübergehend ungünstig erscheinen. Wird ein altes Konto geschlossen und ein neues eröffnet, geht die lange Vertragsdauer des bisherigen Kontos möglicherweise als positiver Faktor verloren.

Ähnliche Fragen stellen sich beim Kriterium zur Dauer an der aktuellen Adresse. Ein berufsbedingter Umzug ist kein Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten, kann innerhalb eines statistischen Modells aber zunächst weniger Punkte ergeben.

Über die möglichen Nachteile solcher gewöhnlichen Lebensveränderungen berichtet auch der Gegen-Hartz-Beitrag „Neuer SCHUFA-Score: Kluge Entscheidungen werden jetzt zum Problem“.

Eine schlechtere Klasse führt nicht automatisch zur Ablehnung

Die SCHUFA vergibt selbst keine Kredite und schließt keine Verträge ab. Banken, Händler, Vermieter und Telekommunikationsunternehmen entscheiden nach ihren eigenen Vorgaben, ob sie einen Vertrag anbieten.

Bei einem Kredit prüfen Banken neben dem Score beispielsweise das Einkommen, die regelmäßigen Ausgaben, vorhandene Sicherheiten und die gewünschte Kreditsumme. Ein niedrigerer Score kann deshalb zu höheren Zinsen oder einer Ablehnung führen, muss es aber nicht.

Besonders empfindlich kann sich ein Klassenwechsel auswirken, wenn ein Anbieter feste interne Grenzwerte verwendet. Liegt der neue Score knapp unter einer solchen Grenze, können sich die Konditionen verändern, obwohl keine neue Zahlungsstörung vorliegt.

Offene Zahlungsstörungen sind von den acht Prozent zu unterscheiden

Die Angabe, dass acht Prozent schlechter eingestuft werden, darf nicht mit dem Anteil der Personen verwechselt werden, für die wegen offener Zahlungsstörungen kein Score berechnet wird. Es handelt sich um unterschiedliche Aussagen.

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Bei einer offenen und zulässig gemeldeten Zahlungsstörung übermittelt die SCHUFA keinen Punktestand. Unternehmen erhalten stattdessen die Information, dass eine solche Störung vorliegt.

Das kann wesentlich schwerwiegendere Folgen haben als ein Wechsel zwischen zwei Score-Klassen. Betroffene sollten deshalb besonders sorgfältig prüfen, ob die Forderung tatsächlich besteht, ordnungsgemäß gemahnt wurde und rechtmäßig an die SCHUFA gemeldet werden durfte.

Der neue Score wird noch nicht überall verwendet

Die Umstellung erfolgt schrittweise. Nach Angaben der Verbraucherzentrale nutzten bei der Einführung erst rund 25 Prozent der SCHUFA-Vertragspartner das neue Verfahren.

Für Unternehmen gilt eine Übergangsphase, die nach den Informationen der SCHUFA bis Ende 2028 reichen kann. Daher können ältere Branchen-Scores weiterhin bei einzelnen Entscheidungen verwendet werden.

Verbraucher sehen seit dem 17. März 2026 zwar ihren neuen Punktestand, wissen aber nicht automatisch, welchen Score eine Bank oder ein anderer Anbieter tatsächlich abgerufen hat. Nach einer Ablehnung sollte daher konkret gefragt werden, ob die Entscheidung auf dem neuen Score, einem älteren Branchenwert oder zusätzlichen Bonitätsdaten beruhte.

Der eigene SCHUFA-Score kann kostenlos geprüft werden

Der neue Punktestand lässt sich über den kostenlosen SCHUFA-Account einsehen. Alternativ kann weiterhin eine kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung angefordert werden.

Die Datenkopie enthält neben dem Score auch die gespeicherten Vertrags- und Personendaten. Verbraucher sollten dabei Namen, Anschriften, Konten, Kredite, Anfragen und mögliche Zahlungsstörungen sorgfältig prüfen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen erledigte Forderungen, doppelte Einträge und Verträge, die einer anderen Person zugeordnet wurden. Ein falscher oder veralteter Datensatz kann die Bonitätsbewertung erheblich verschlechtern.

Wie Betroffene gegen unrichtige Informationen vorgehen können, erklärt der Beitrag „Falscher SCHUFA-Eintrag kostet Kredit und Wohnung“. Weitere Hinweise bietet der Ratgeber „So löscht Du jetzt negative SCHUFA-Einträge“.

Fehler müssen berichtigt werden

Entdeckt eine betroffene Person falsche Daten, sollte sie sowohl die SCHUFA als auch das Unternehmen anschreiben, das die Information gemeldet hat. Der Fehler sollte möglichst genau bezeichnet und durch Kontoauszüge, Zahlungsbelege oder andere Unterlagen nachgewiesen werden.

Nach Artikel 16 DSGVO besteht ein Anspruch auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten. Ist eine Speicherung unzulässig oder die vorgesehene Speicherfrist abgelaufen, kann zusätzlich eine Löschung verlangt werden.

Eine bloße Unzufriedenheit mit dem Ergebnis reicht dagegen nicht aus, um einen korrekten Datensatz löschen zu lassen. Betroffene können aber eine Erklärung verlangen, wenn ein Score zu einer Ablehnung, Kündigung oder Schlechterstellung geführt hat.

Verträge nicht nur für einen besseren Score behalten

Es kann sinnvoll sein, ein langjährig genutztes Konto oder eine alte Kreditkarte nicht unmittelbar vor einer Kreditanfrage zu kündigen. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Empfehlung, unnötige oder teure Verträge dauerhaft weiterzuführen.

Verbraucher sollten auch keine zusätzlichen Kredite oder Finanzprodukte abschließen, nur um den Score zu beeinflussen. Gebühren, Zinsen und Verschuldungsrisiken wiegen in der Regel schwerer als ein möglicher Vorteil im Punktesystem.

Am verlässlichsten bleiben pünktliche Zahlungen, die Prüfung gespeicherter Daten und ein zurückhaltender Umgang mit unnötigen Kreditanfragen. Wer eine Finanzierung plant, sollte den eigenen Score möglichst frühzeitig abrufen und Fehler vor dem Antrag berichtigen lassen.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine 29-jährige Arbeitnehmerin zieht für eine neue Stelle in eine andere Stadt und eröffnet dort ein neues Girokonto. Ihr bisheriges Konto schließt sie, weil die neue Bank günstigere Konditionen anbietet.

Im SCHUFA-Account sieht sie anschließend 704 Punkte und damit die Klasse „Akzeptabel“. Zuvor war sie noch der Klasse „Gut“ zugeordnet, obwohl keine Rechnung offen und kein negativer Eintrag hinzugekommen ist.

Die Aufschlüsselung zeigt, dass ihr für die junge Anschrift und die kurze Dauer des neuen Bankvertrags weniger Punkte gutgeschrieben werden. Sie prüft sämtliche Daten auf Fehler und fragt vor einem Autokredit bei der Bank nach, welchen Score diese verwendet und welche weiteren Voraussetzungen für die Kreditentscheidung gelten.

Häufige Fragen und Antworten zum neuen SCHUFA-Score

1. Bedeutet eine schlechtere Score-Klasse automatisch einen negativen Eintrag?

Nein. Die Verschlechterung kann allein durch die neue Gewichtung bereits gespeicherter Informationen entstehen. Ein Klassenwechsel beweist daher weder neue Schulden noch eine offene Zahlungsstörung.

2. Kann der frühere Prozentwert in Punkte umgerechnet werden?

Nein. Der frühere Basisscore und der neue Score beruhen auf unterschiedlichen Berechnungsverfahren. Ein alter Wert von 98 Prozent entspricht deshalb nicht automatisch 980 Punkten.

3. Wo kann der neue Score kostenlos eingesehen werden?

Der Score ist im kostenlosen SCHUFA-Account verfügbar. Außerdem kann eine kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO angefordert werden.

4. Kann eine schlechtere Bewertung angefochten werden?

Falsche oder unzulässig gespeicherte Daten können berichtigt beziehungsweise gelöscht werden. Ist der Datenbestand korrekt und beruht die Verschlechterung ausschließlich auf der neuen Berechnung, besteht jedoch kein automatischer Anspruch auf eine höhere Punktzahl.

5. Verschlechtert ein P-Konto den SCHUFA-Score?

Die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos verschlechtert den Score nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht von sich aus. Zahlungsstörungen, die einer Pfändung vorausgegangen sind, können sich dagegen negativ auswirken.

6. Entscheidet die SCHUFA darüber, ob ein Kredit vergeben wird?

Nein. Die Entscheidung trifft die jeweilige Bank oder das anfragende Unternehmen. Dabei können neben dem SCHUFA-Score auch Einkommen, Ausgaben, Sicherheiten und eigene Bewertungssysteme berücksichtigt werden.