Neue Fahrpreisermäßigungen bei Schwerbehinderung in 2025

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Als Mensch mit Schwerbehinderung bietet die Deutsche Bahn Ihnen diverse Vergünstigungen. Wir haben diese für Sie zusammengefasst und stellen Sie Ihnen in diesem Beitrag detailliert vor.

Die Sonderregeln umfassen kostenfreie Fahrten ebenso wie das kostenlose Mitführen von Assistenzhunden oder das Fahren in erster Klasse ohne entsprechendes Ticket. Auch Schifffahrten sind mit einer Wertmarke kostenfrei möglich.

Schwerbehinderung nachweisen

Als Nachweis der Schwerbehinderung gilt bei der Deutschen Bahn ein gültiger Schwerbehindertenausweis oder ein Feststellungsbescheid, der einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweist. Für bestimmte Vergünstigungen sind außerdem eine dem Ausweis beigefügte Wertmarkte, ein höherer Grad der Behinderung als 50 oder bestimmte Merkzeichen notwendig.

Vergünstigung / Vorteil Kurzbeschreibung (Voraussetzungen + Leistung)
Kostenfreie Fahrten im Nahverkehr Mit Schwerbehindertenausweis + gültiger Wertmarke fahren Sie in allen Nahverkehrszügen (IRE, RE, RB, S-Bahn) sowie im Verbund-ÖPNV ohne Ticketkosten.
Ermäßigte BahnCard 25 / 50 Bei GdB ≥ 70 oder voller Erwerbsminderungsrente gibt es die BahnCard 25 (40,90 € / 81,90 €) bzw. BahnCard 50 (122 € / 241 €) zum Sonderpreis.
Begleitperson & Assistenzhund gratis Merkzeichen B ermöglicht eine Nullpreis-Fahrkarte für eine Begleitperson; Assistenz-/Blindenhunde reisen ebenfalls kostenlos in allen DB-Zügen.
Bis zu 2 kostenlose Reservierungen / Rollstuhlplätze In Fernverkehrszügen können Inhaber des Merkzeichens B (ggf. G / aG) bis zu zwei Sitz- oder Rollstuhlstellplatz-Reservierungen je Fahrt kostenfrei buchen.
1.-Klasse-Nutzung mit 2.-Klasse-Ticket Führt der Ausweis den Vermerk „1. Kl.“, dürfen Sie ohne Aufpreis in der 1. Klasse reisen, auch mit Fahrkarte 2. Kl. (Nah- und Fernverkehr).
Kostenfreie Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfen werden ohne Aufpreis befördert; beim Haus-zu-Haus-Gepäckservice gibt es 2 € Rabatt auf Hilfsmittel bis 31,5 kg.
Kostenfreie Seestrecken zu Inseln Mit Ausweis + Wertmarke nutzen Sie zahlreiche Fähr- und Inselbahnverbindungen zu Nord- & Ostsee-Inseln (z. B. Norderney, Borkum, Amrum) kostenlos.
Premium-Zugang DB-Lounge Rollstuhlfahrer mit Fernverkehrs-Flexpreis oder BahnCard 100 (2. Kl.) erhalten Lounge-Eintritt ohne Aufpreis; Begleitperson frei mit Merkzeichen B.

Hinweise

  • Die Wertmarke kostet (Stand 2025) 104 € für 12 Monate bzw. 53 € für 6 Monate; sie ist kostenlos für Blinde/Hilflose oder Empfänger von Grundsicherung.
  • Für Ein-, Um- und Ausstiegshilfe sowie Nullpreis-Tickets wenden Sie sich an die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) spätestens 24 h vor Abfahrt.

Kostenfreier Nahverkehr

Als Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Wertmarke können Sie kostenlos den Nahverkehr nutzen. Das gilt für alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn, also IRE, RE, FEX, MEX, RB sowie S-Bahnen. Auch Verbundstrecken in öffentlichen Verkehrsmitteln sind einbezogen, und außerdem Nahverkehrszüge anderer Eisenbahnunternehmen in Deutschland.

Ausnahmen bei der Ticketpflicht im Fernverkehr

Auch bei Schwerbehinderung gilt im Fernverkehr Ticketpflicht. Es gibt davon allerdings Ausnahmen, nämlich dann, wenn Fernverkehrszüge für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind. Außerdem gilt in einigen Zügen des Fernverkehrs regulär der Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke als Ticket. Die entsprechenden Verbindungen zeigt die Deutsche Bahn in der Reiseauskunft an.

Sie dürfen eine Fahrkarte zum Flexipreis in der Bahn kaufen

Als Mensch mit Schwerbehinderung erhalten Sie in Fernzügen zwar keine Ermäßigung auf den Fahrpreis. Sie dürfen aber auch in der Bahn eine Fahrkarte zum Flexipreis kaufen und weitere Ermäßigungen wie eine BanCard geltend machen.

Benachrichtigen Sie das Zugpersonal

Sie ersparen sich Diskussionen, wenn Sie das Zugpersonal direkt nach dem Einstieg in den Zug benachrichtigen, dass Sie noch ein Ticket benötigen und dabei Ihren Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid vorzeigen. Die Fahrkarte bezahlen Sie nachgelagert auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen. Möglich ist dies mit Paypal oder Banküberweisung oder in allen DB-Reisezentren.

Kostenfreie Seestrecken

Mit Wertmarke und Schwerbehindertenausweis können Sie auch den Linenverkehr auf Seestrecken kostenfrei nutzen. Das gilt für die DB Schifffahrt und Inselbahn Wangerooge (Sande-Harlesiel-Wangerooge).

Sie haben den Anspruch auch für die Schifffahrt auf Langeoog (Bensersiel-Langeoog / Schiff und Inselbahn). Zwischen Norddeich Mole und Norderney sowie zwischen Norddeich Mole und Juist können Sie kostenfrei das Schiff nutzen. Die Reederei AG Ems bietet Ihnen eine kostenfreie Fahrt auf der Strecke Emden Außenhafen nach Borkum mit Schiff und Inselbahn.

Kostenfrei fahren können Sie auch bei der Reederei Baltrum-Linie zwischen Norden, Neßmersiel und Baltrum mit dem Schiff. Zwischen Dagebüll Mole und Amrum sowie zwischen Dagebüll Mole und Föhr ist eine kostenfreie Fahrt mit dem Schiff möglich – bei der W.D.R.

Die Neue Pellwormer Dampfschifffahrts GmbH bietet Ihnen eine kostenlose Nutzung des schiffe Ss von Nordstrand nach Pellworm. Dies gilt ebenso bei der Reederei Hiddensee zwischen Schprode und Hiddensee sowie zwischen Stralsund und Hiddensee.

Ermäßigte BahnCard 25/ 50

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, Anspruch auf eine ermäßigte BahnCard 25 /50. Der Schwerbehindertenausweis allein reicht dazu nicht, sondern der Grad der Behinderung muss mindestens 70 betragen. Auch bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht dieser Anspruch.

Hilfe im Ausland

Europäische Nachbarländer bieten Ihnen als Mensch mit Behinderung europaweit Unterstützung an beim Ein-, Um- oder Aussteigen. Die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn ermöglicht Ihnen, sich bei den Partnerunternehmen für solche Unterstützung vorzumelden.

Begleitmensch und Begleithund im Ausweis

Ein deutscher Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B berechtigt in der Regel in den europäischen Nachbarländern zur kostenlosen Fahrt einer Begleitperson oder eines Begleithundes.

Achtung: Trotzdem benötigen diese Mitfahrer eine Fahrkarte. Es handelt sich um eine Nullpreis-Fahrkarte. Dieses kostenfreie Ticket bekommen Sie in den Reisezentren der Deutschen Bahn oder über die Mobilitätsservice-Zentrale.

Genaue Einsicht in die Regelungen in den entsprechenden Ländern erfahren Sie im Kapitel 17 der Internationalen Beförderungsbedingungen der DB AG.

Begleitung in Deutschland

In Deutschland sind die Regeln für das Mitnehmen eines Begleithundes oder einer Begleitperson für Menschen mit Behinderungen im neunten Sozialgesetzbuch, Teil 3, Kapitel 13 aufgeführt, außerdem im Behindertengleichstellungsgesetz und in der Assistenzhundeverordnung.

Notwendig ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B und dem Eintrag „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ oder „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen.“

Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann dürfen Sie kostenfrei eine Begleitperson und einen Hund mitnehmen.

Sonderregel für Assistenzhunde

Auch ohne Merkzeichen B dürfen Sie einen nach Paragraf 12 Absatz 4 des BGG gekennzeichneten Assistenzhund kostenfrei mitnehmen. Bedingung dafür ist ein Schwerbehindertenausweis oder ein Ausweis mit der Bezeichnung „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“.

Der Hund muss mit einem Abzeichen gekennzeichnet sein, dass sichtbar am Assistenzhund befestigt ist.

Ausgewiesene Blindenführ- und Assistenzhunde müssen im Zug keinen Maulkorb tragen. Das gilt auch für andere Hunde, wenn der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B enthält.

Orthopädische Hilfsmittel

Orthopädische Hilfsmittel werden grundsätzlich kostenlos befördert. Das gilt für Rollstühle ebenso wie für Rollatoren und Gehhilfen. Vorsicht: In wenigen Verkehrsverbünden gelten andere Regeln. Hier sollten Sie sich vorher informieren.

Kinder bis zu fünf Jahren

Kinder bis zu fünf Jahren reisen grundsätzlich ohne Kosten und ohne eigene Fahrkarte. Sie brauchen dazu auch keinen Eintrag auf der Fahrkarte der Begleitperson. Es gibt dabei aber keinen Anspruch auf einen Sitzplatz, sondern dieser müsste extra gebucht werden.

Wenn Kinder mit Schwerbehinderung das Merkzeichen B vorweisen, darf auch die Begleitperson kostenfrei fahren. Genutzt werden kann die erste oder zweite Klasse – je nach Verfügbarkeit.

Kinder ab sechs Jahren

Kinder mit Schwerbehinderung fahren in Begleitung einer Person ab 15 Jahre kostenfrei. Im Unterschied zu jüngeren Kindern müssen sie aber bei der Buchung angegeben werden. Ohne Begleitung dürfen sie nur mit Wertmarke im Nahverkehr kostenfrei fahren.

Mit dem Merkzeichen B dürfen Kinder dieses Alters auch die Begleitperson kostenfrei mitnehmen. Die Fahrt findet in der beim Ticketverkauf gebuchten Klasse statt.

Kostenfreie Reservierung

Auch ohne Wertmarke können schwerbehinderte Menschen bis zu zwei Sitzplätze reservieren, ohne dafür bezahlen zu müssen. Das ist allerdings nur möglich über die Mobilitätsservice-Zentrale oder in den Verkaufsstellen der Deutschen Bahn.

Merkzeichen „1.Kl.“

Mit dem Merkzeichen für 1. Klasse können Sie grundsätzlich mit einem Ticket der zweiten Klasse in allen Zügen der Deutschen Bahn die erste Klasse benutzen. Das gilt allerdings nicht üfr Sonderzüge und Sonderwagen. Wenn Sie eine Wertmarke haben, können Sie mit diesem Merkzeichen außerdem die Züge des Nahverkehrs auch in der ersten Klasse kostenfrei nutzen.

Zugang zur Premium Lounge

Mit einer Fernverkehrsfahrkarte zweiter Klasse im Tarif Flexipreis sowie einer BahnCard 100 zweiter Klasse dürfen Menschen im Rollstuhl den Premium Bereich der DB Lounge nutzen. Beim Merkzeichen B gilt dies auch für Begleitpersonen.