Missbraucht Minden Hartz IV-Leistungen?

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Die Bundesregierung gibt und die Kommune nimmt es wieder?
Missbraucht Minden „Hartz IV“-Leistungen des Bundes?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Prekäre Lebenslagen als Dachverband unabhängiger Erwerbslosen- und Sozialberatungsinitiativen kritisiert das Vorhaben der Stadt Minden, auf Kosten von auf ‚Hartz IV’-Leistungen angewiesenen Kindern und Jugendlichen Leistungen des Bundes aus dem so genannten „Schulstarterpaket“ einsparen zu wollen.

Familien mit geringem Einkommen erhalten im August jeden Jahres zusätzlich 100 Euro ausgezahlt, um bei den Aufwendungen für die Schule entlastet zu werden. Dieser Betrag soll, so der Gesetzestext, ausdrücklich, keine Aufrechnung mit den in den Ländern unterschiedlich definierten Unterstützungsleistungen für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien erlauben:

„Die pauschale Leistung umfasst insbesondere die erforderliche Ausstattung am Schuljahresbeginn. Von dieser Leistung unberührt bleibt die Verantwortung der Länder für die schulische Bildung im Rahmen der föderalen Aufgabenwahrnehmung. Diese Leistung dient insbesondere dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule (z. B. Schulranzen, Schulrucksack, Turnzeug, Turnbeutel, Blockflöte) und für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (…).“, so der Gesetzestext in § 24a des Sozialgesetzbuch II – Grundsicherung für Arbeitsuchende.

In einem „Merkblatt über eine zusätzliche Leistung für die Schule (§24a SGBII)“ vom Juni 2009 weist die Stadt darauf hin, dass für das Schuljahr 2010/2011 die für den Eigenanteil an Lernmitteln „anfallenden Kosten dann voraussichtlich aus der zusätzlichen Leistung für die Schule zu zahlen sind.“

Dies widerspricht nach Ansicht der BAG Prekäre Lebenslagen der Intention des Gesetzgebers, da dieser mit Einführung des Schulstarterpaketes ausdrücklich hervorgehoben habe, dass eine Verrechnung der Leistungen des Schulstarterpaketes etwa mit Leistungen der Lernmittelfreiheit, die durch die Länder zu gewährleisten sind, nicht zu erfolgen habe.

„Indem die Stadt Minden ihre Leistungen auf Kosten der Betroffenen und des Bundes reduziert, reduziert sie auch die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen.“ so Jürgen Habich, Vorstand der BAG Prekäre Lebenslagen.

„Die Bundesregierung sieht das Schulstarterpaket ausdrücklich nicht als Ersatz für Landesleistungen an. Durch die Rücknahme des Eigenanteils durch die Kommune Minden werden Mittel des Bundes zweckentfremdet. Das nennt man auch Leistungsmissbrauch.“, so Habich weiter. Das Vorgehen der Stadt Minden wurde durch eine Pressemitteilung des unabhängigen Mindener Arbeitslosenzentrums MALZ bekannt. ( BAG Prekäre Lebenslagen e.V., 29.08.2009)