Wer bei Vonovia mietet und seine Rechte durchsetzen will, hat damit einen Job, der einen Großteil der Woche frisst. Für Mieter, die Grundsicherungsgeld beziehen, ist dieser Aufwand besonders gefährlich: Wer schweigt, zahlt dauerhaft mehr, und das Jobcenter prüft dabei nicht, ob die Mieterhöhung überhaupt rechtmäßig war.
Eine Berliner Mieterin hat jetzt ausgerechnet, was dieser Arbeitsaufwand sie kostete: Sie schickte dem Konzern eine Rechnung über 500.000 Euro für zehn Jahre unbezahlte Arbeit.
Vonovia und der ungewollte Job
Leila von der Spree (Künstlername), ist 40 Jahre alt, hat zwei Kinder und wohnt seit zehn Jahren in einer Berliner Wohnung der Vonovia, die zuvor der Deutschen Wohnen gehörte. Ihre Probleme begannen drei Monate nach dem Einzug und reichten von maroden Heizungen, über Schimmel, bis zu Schädlingsbefall, einem falschen Energiekennwert, und immer neuen Mieterhöhungen.
Schon im dritten Monat musste die Betroffene enorme Zeit für den Schriftverkehr mit Vonovia aufbringen, und das hörte nie auf. In den letzten zwei Jahren hat von der Spree nach eigenen Angaben manchmal mehr als 30 Stunden pro Woche damit verbracht, sich gegen Vonovia-Forderungen zu wehren.
Im November 2025 zog sie die Konsequenz: Sie schickte dem Konzern einen offenen Brief, beigefügt eine Honorarrechnung über 500.000 Euro. Errechnet aus Stunden, Stundensatz 100 Euro. „Nichts im Vergleich dazu, was die Vonovia-Anwälte verdienen”, schreibt sie.
Es geht um Aufklärung
Die Rechnung wird Vonovia nicht zahlen. Darum geht es auch nicht. Die Aktion deckt vielmehr ein Muster auf, das Millionen Mietern bekannt ist. Wer gegen große Wohnungskonzerne seine Rechte durchsetzt, arbeitet viel, hart und gratis.
Wer nicht gegen die Zumutungen vorgehen will, oder kann, zahlt. Wer dagegen vorgeht, zahlt ebenfalls, denn die dafür nötige Zeit und Energie geht für Erwerbstätigkeit verloren.
Wer nicht widerspricht, zahlt weiter: die Logik der rechtswidrigen Mieterhöhungen
Von der Spree nennt das Geschäftsmodell „kalte, minimale Compliance”: Der Konzern tue so wenig wie möglich und halte Positionen so lange, bis rechtlicher Druck kommt.
Das Landgericht Berlin hat im September 2025 unmissverständlich festgestellt, dass Mieterhöhungen mit der Begründung „gute ÖPNV-Anbindung” oder „überdurchschnittliche Nahversorgung” rechtswidrig sind, weil diese Merkmale im Berliner Mietspiegel bereits abschließend berücksichtigt sind (Az. 65 S 116/25).
Die Vonovia reagierte auf das Urteil, indem sie es schlicht nicht anerkannte : „Wir haben das Urteil analysiert und sind weiterhin von unserer Rechtsauffassung überzeugt.”
Wer rechtswidrigen Mieterhöhungen zustimmt, der zahlt sie
Wer einer Mieterhöhung einmal zugestimmt hat, auch einer rechtswidrigen, ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch daran gebunden. Vonovia zog seine Klagen in Berlin schließlich zurück. Aber die Erhöhungen, denen Mieter bereits zugestimmt hatten, wurden nicht rückabgewickelt. Wer sich nicht gewehrt hatte, zahlt weiter.
Bewusste Rechtsbrüche als System
Maximilian Fuhrmann vom Deutschen Mieterbund auf Bundesebene fasst die Logik zusammen: Der Konzern versende rechtswidrige Mieterhöhungen „wohlwissend, dass ein Großteil der Mieterschaft aus Angst oder Unwissenheit zustimmt.”
In mehreren Städten haben Gerichte die Forderungen abgewiesen: Berlin, Hamburg, Dortmund, Dresden. Die Quote der gewonnenen Prozesse hält das Unternehmen dennoch im Gewinnbereich. Am härtesten trifft das System jene, die ihre Rechte am wenigsten kennen.
Grundsicherungsgeld-Beziehende zahlen zweimal, ohne es zu merken
Das Jobcenter übernimmt die Miete für Beziehende von Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) nach § 22 SGB II in tatsächlicher Höhe, soweit sie angemessen ist.
Wer einer rechtswidrigen Mieterhöhung zustimmt, erhöht indessen dauerhaft seine Kaltmiete, und das Jobcenter übernimmt den neuen Betrag, ohne zu prüfen, ob er rechtlich zulässig war.
Fuhrmann vom Deutschen Mieterbund weist darauf hin, dass Jobcenter Mieterhöhungen von Wohnungskonzernen oft nicht auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Die öffentliche Hand zahlt so deutlich mehr für Unterkunftskosten als nötig wäre.
Der Mieter verliert dauerhaft, weil er in den ersten Wochen nach dem Erhöhungsschreiben nicht reagiert hat. Möglich ist ein Jobcenter-Bescheid auf Basis der erhöhten Miete, mit der Aufforderung, die Kosten zu senken.
Schweigen gilt als Zustimmung: Warum die Frist entscheidend ist
Viele Mieter gehen davon aus, dass eine Mieterhöhung erst dann bindend wird, wenn man aktiv zustimmt. Das ist falsch. Nach § 558b BGB muss die Zustimmung bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens erklärt werden.
Wer in diesem Zeitraum schweigt und weiter die erhöhte Miete überweist, stimmt faktisch zu. Der Anspruch auf Rückforderung ist dann weg.
Wer widersprechen will, muss das schriftlich und fristgerecht tun, mit einer inhaltlichen Begründung: welche Merkmale sind strittig, warum ist die Begründung des Vermieters unzureichend?
Mieterverein oder Verbraucherzentrale können das Schreiben in wenigen Minuten prüfen.
Was jetzt zu tun ist: Frist, Begründung, Jobcenter
Wer eine Mieterhöhung von Vonovia oder einem anderen großen Wohnungskonzern erhalten hat, notiert zuerst das Datum auf dem Schreiben und den tatsächlichen Posteingang.
Die Frist endet am letzten Tag des zweiten Monats nach Zugang. Wer das Schreiben am 15. Juli bekommt, hat also bis zum 30. September Zeit zu reagieren.
Prüfen Sie die Begründung
Wer prüfen will, ob die Erhöhung angreifbar ist, schaut auf die Begründung. Merkmale wie „gute ÖPNV-Anbindung”, „überdurchschnittliche Nahversorgung” oder ähnliche Zuschläge, die im Mietspiegel der eigenen Stadt nicht ausdrücklich vorgesehen sind, sind vielerorts nicht zulässig.
Der regionale Betriebskostenspiegel oder die Beratungsstelle des Deutschen Mieterbunds schaffen schnell Klarheit.
Widerspruch und manchmal ein weiterer Widerspruch
Wer Widerspruch einlegt, tut das schriftlich per Einschreiben mit Begründung. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, informiert danach das Jobcenter schriftlich darüber, dass die bisherige Miethöhe weiter gilt. Kommt trotzdem ein Bescheid auf Basis der erhöhten Miete, muss auch dieser Bescheid innerhalb eines Monats angefochten werden. Diesen Schritt machen die wenigsten. Er ist der entscheidende.
Von der Sprees 500.000-Euro-Rechnung hat vermutlich keine Antwort bekommen. Aber sie hat sichtbar gemacht, was dieser Gratis-Job kostet, den Millionen Mieter ungewollt übernehmen müssen.
Quellen
Berliner Mieterverein: Pressemitteilung, Januar 2026
Deutscher Mieterbund NRW: Analyse Vonovia-Rechtsstreitigkeiten, November 2025
Gesetze-im-Internet: § 22 SGB II – Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Gesetze-im-Internet: § 558b BGB – Zustimmung zur Mieterhöhung
taz: Interview mit Leila von der Spree, 26.11.2025




